Gerichtstermin / Entschädigung?

madmac

Ensign
Registriert
Aug. 2009
Beiträge
129
Guten Abend liebe CB'ler.

Ich wurde vom Bremer-Jungendgericht als Zeuge geladen. Dieser Termin fällt auf einen Montagmorgen. An diesem Tag habe ich frei, da ich Sonntags bis spät Abends arbeiten muss. Sogesehen ist der Montag ja mein Wochenende.

Jetzt wollte ich Fragen wie es da mit meinen Rechten aussieht, ob ich dafür irgendwie entschädigt werden kann oder nicht?

danke euch im voraus.

Lg madmac
 
Beim "normalen" Gericht wird man jedenfalls für die Zeit die man deshalb nicht arbeiten kann entschädigt. Weiss nicht ob das Stundenweise oder für den ganzen Tag ist, aber entschädigt wird man auf jeden Fall. Aber ob das beim Jugendgericht genauso ist? keine Ahnung...




cya
cr@zy
 
Wenn dir sowieso kein Arbeitsentgelt entgeht, was willst du dann geltend machen? Du bekommst nur die Anreisekosten erstattet.
Du mußt ja vom Arbeitgeber bestätigen lassen, dass er dich freigestellt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja.. also ich finds schon ein bisschen ärgerlich, dass ich meine Freizeit dafür opfern muss wo ich sowieso schon kaum welche hab..
 
Guck doch mal in Grundgesetz nach Rechten und vor allen nach PFLICHTEN eines Bundesbürgers.
 
Zuletzt bearbeitet:
So nervig es ist, "der Staat" sag ich jetzt mal kann bei sowas sehr dünnhäutig werden, ich würde es nicht drauf anlegen. Ich bin letztens zu sowas sogar umsonst erschienen, aber wie schon gesagt, bekommst du zumindest deine Fahrtkosten erstattet. Selbst bei Anfahrt mit einem Semesterticket habe ich da glaube ich 7 Euro Entschädigung oder sowas erhalten - immerhin.
Eventuell kannst du es mit Einkaufen oder Shoppen verbinden, dann sieht es halb so wild aus.
 
Hmm okay.. naja eine Monatskarte für die Öffentlichen Verkerhsmittel habe ich ja sowieso.. und wahrscheinlich braucht man einen Beleg um seine Fahrt bezahlt zu bekommen.. hmm. nja irgendwie ärgerlich aber wenn ihr sagt da kann man nichts machen dann muss ich das wohl so hinnehmen.. :P
 
Da gibt es Formulare für, da musst du die Stunden eintragen die du dadurch nicht arbeiten kannst, dein Stundenlohn und dann muss da noch ein Stempel deines Arbeitgebers rauf, das war es dann auch schon, dann an dem Tag zur Kasse und die Zahlen dir das Bar aus.
So ist das in Berlin, ka ob es da Unterschieder von Bundesland zu Bundesland gibt.
Zu dem Zeitpunkt war ich sogar "nur" Aushilfe.
 
ich möchte dir nichts unterstellen. Auch weiß ich nicht wer das angeklagt ist (vielleicht ein Freund...) naja zumindest wenn es ein Freund wäre... wow... ich würde einem freund sofort helfen, würde auch extrem weit wegfdahren nur damit ein freund nen zeugen etc. hat. Da wäre m,ir mein urlaub, Freizeit egal ;)
 
Juristisch gesehen...
§ 253
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Freizeit gehört nicht dazu :D
 
Es gibt noch ne Möglichkeit, es kommt aber darauf an wie kulant der Arbeitgeber ist!

Wenn der Arbeitgeber dir bescheinigt, dass Du arbeiten hättest müssen, dann bekommst du die Entschädigung. Wenn er sie dir nicht bescheinigt, dann haste Pech.

Kontrollieren tut das auf der Gerichtskasse niemand.
 
auch "arbeitslose" und "hausfrauen/-männer" haben anspruch auf entschädigung ihrer zeit. wenn du keine arbeitgeberbescheinigung mitbringst, wird in den zettel die zeit eingetragen, die du dort verbracht hast + anfahrtszeit/-kosten. diese werden dir meistens an der gerichtskasse ausbezahlt.

das müsste aber der vorladung als zeuge als infozettel beigelegen haben. meistens werden diese infos mitgeschickt.
 
Aufwandsentschädigung gibt es nur, wenn man auch einen entsprechenden Schaden erlitten hat, beipielsweise Verdienstausfall ! Je nach dem sollte man sich natürlich bei Gericht schon aus ideelen Gründen zur Verfügung stellen, wenn es der Wahrheitsfindung dient !

Als Selbständiger, der seine Arbeitszeit weitgehend selber bestimmen kann, hat man es da einfacher, denn man bekommt seinen Zeitausfall immer mit den entsprechend vom Gericht festgelegten Höchstsätzen bezahlt (die aber sehr gering sind !)

selbständig kann sich im übrigen jeder machen, der sich mit einer solchen Erwerbsabsicht trägt; geht man beispielsweise einer freiberuflichen Tätigkeit nach, muss man diese noch nicht einmal irgendwo anmelden, nicht mal beim Gewerbeamt, weil dies keine gewerbliche Tätigkeit ist !

Also, wenn man die ehrliche Absicht trägt, sich beispielweise als EDV-Berater (auch neben dem Angestelltenverhältnis) betätigen zu wollen, kann man als solcher auch Verdienstausfall bei Gericht geltend machen ! Gibt man dagegen nur vor, man betätige sich als "EDV-Berater" und macht das in Wirklichkeit gar nicht, dann wäre das Betrug oder zumindest versuchter Betrug !
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben