News Geschäftsgeheimnisse und Whistleblowern: Bundesrat billigt neue Regeln für mehr Schutz

Sehr gut, ein Gesetzt in die richtige Richtung,die Menschen die uns die augen öffnen haben nun mehr Schutz.
Noch etwas zur Protokollarische Rangordnung, weil die meisten Mensch denken Merkel wäre das Oberhaupt unsers Staatenbundes.
  1. der Bundespräsident
  2. der Bundestagspräsident (Vertreter der Legislative)
  3. der Bundeskanzler (Vertreter der Exekutive)
  4. der Bundesratspräsident (offizieller Stellvertreter des Bundespräsidenten, Vertreter der Bundesländer)
  5. der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Vertreter der Judikative)
Zu den USA - In dem Film Vice der 2te Mann, wird erzählt das die USA "nicht foltern" und das der Präsident nichts illegales tuen kann weil er der Präsident ist... 🤦‍♂️
Dazu wird auch etwas zu Afghanistan, Irak und ISIS erzählt...sehr interesannte darstellung, auch wenn evtl. nicht alles ganz so wie beschrieben ist bzw. wahr ist weiß man dadurch evtl. wieso das eine oder andere passiert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tada100 schrieb:
Noch etwas zur Protokollarische Rangordnung, weil die meisten Mensch denken Merkel wäre das Oberhaupt unsers Staatenbundes.
  1. der Bundespräsident
  2. der Bundestagspräsident (Vertreter der Legislative)
  3. der Bundeskanzler (Vertreter der Exekutive)
  4. der Bundesratspräsident (offizieller Stellvertreter des Bundespräsidenten, Vertreter der Bundesländer)
  5. der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Vertreter der Judikative)
Du hast über der 1 die finanziell mächtigsten Lobbys vergessen ;)
 
Er schrieb ja von der protokollarischen Rangordnung, nicht der reelen. Der Präsident könnte jedes Gesetz ablehnen, aber im Grunde ist seine Unterzeichnung in aller Regel nur ein Formalakt. So als Beispiel, mal neben dem Einfluss von Lobbies - die aber auch eben nur die Exekutive und Legislative beeinflussen können, aber selbst nichts tun können.
 
freacore schrieb:
Folter kann ihm in den USA bestimmt dennoch drohen.
Die USA foltern nicht. Kein westlich orientiertes Land der Welt sieht das so, sodass Auslieferungen aufgrund von etwaiger Folter nicht aufgehalten werden.
 
Qarrr³ schrieb:
Die USA foltern nicht. Kein westlich orientiertes Land der Welt sieht das so, sodass Auslieferungen aufgrund von etwaiger Folter nicht aufgehalten werden.
Nicht innerhalb ihrer Staatsgrenzen, japp......
 
TornA schrieb:
Er schrieb ja von der protokollarischen Rangordnung......
Der Präsident könnte jedes Gesetz ablehnen, aber im Grunde ist seine Unterzeichnung in aller Regel nur ein Formalakt. So als Beispiel, mal neben dem Einfluss von Lobbies - die aber auch eben nur die Exekutive und Legislative beeinflussen können, aber selbst nichts tun können.

Der Bundespräsident hat die befugnes als Staatsoberhaupt, jedes Gesetz zu Blocken .
Da kann ihn auch keiner zu zwingen es zu erlassen oder nicht, aber meisten ist es ja nur Form sache!
Dazu schlägt er dem Bundestag den Bundeskanzler bzw Kanzlerin vor, er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist.

Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages.
Dazu hat er noch andere aufgaben wie die Geschäftsordnung des Bundestregierung zu genehmingen oder ruft den Verteidigungsfall aus etc...Vielen unterschätzen dieses Amt!


Nochmals zu den USA - um den Satz " die USA Foltern nicht " oder die tatsache "das der Präsident der USA nichts Illegales Tuen kann eben weil er Präsident ist ", zu verstehen müsste man wirklich VICE der 2te Mann gucken,
da wird es auf den Punkt gebracht wieso das so ist.
Das ganze liegt der Auslegegung der Gesetze bzw. der Verfassung der USA zu grunde.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Ernie75
Tada100 schrieb:
.Vielen unterschätzen dieses Amt!

Ich wollte das Amt auch gar nicht kleinreden oder so unterschätzen. Lediglich ging es ja hier explizit nur um den Gesetzgebungsprozess und da ist er "aktiv" ja nur durch das Erlassen beteiligt, was eben - im Gegensatz vieler anderer seiner Aufgaben - doch praktisch nur noch ein Formakt ist.
 
Wie die Abschaffung der "Majästets Beleidigung" mal wieder Lichtjahre zu spätt und was ebenso fehlt ist die Massregelung ja eher schon notwendige harte Züchtigung der BLM das alle die keinen Radio oder TV Sender betreiben auch nicht deren Rundfunklizenz benötigen.
 
Statt dem üblichen lächeln und winken hätte der Bundespräsident schneller das Gesetz voranbringen sollen.
Er hat die Mittel dazu, einen Gesetztesvorschlag einzubringen und das Volksbegehren wahrzunehmen.
 
Simanova schrieb:
Statt dem üblichen lächeln und winken hätte der Bundespräsident schneller das Gesetz voranbringen sollen.
Er hat die Mittel dazu, einen Gesetztesvorschlag einzubringen und das Volksbegehren wahrzunehmen.

Der Bundespräsident ist aber SPDler, den interessiert der Pöbel und seine Belange nicht.
 
Simanova schrieb:
Statt dem üblichen lächeln und winken hätte der Bundespräsident schneller das Gesetz voranbringen sollen.
Er hat die Mittel dazu, einen Gesetztesvorschlag einzubringen und das Volksbegehren wahrzunehmen.

der Bundespräsident ist seit jeher nur eine repräsentative stelle. desweiteren geht es um eine EU Richtlinie um z.b. die bedutung des wortes "GESCHÄFTSGEHEIMNISS" zu vereinheitlichen, EU-weit. also was willste da nun mit nem Bundespräsidenten?
aber is doch schön, wenn unsere unternehmen vor spionage geschützt werden und der BND aber fröhlich und munter ausländische firmen ausspioniert^^. ist ja nicht so das der BND, wie auch andere Geheimdienste, so etwas nicht macht;).
btw bin ich froh das ich nicht vom pöbel, solche Volksentscheide wie in Großbritannien vor die nase geballert bekomme;)(statt der angeblichen 320 Millionen euro, die GB jede Woche an die EU bezahlt hat, kostet das denen geschätzt 800 Millionen jede Woche, weil sie das hirn ausgeschaltet haben;)
 
@feidl74
Seit wann ist das erlassen von Gesetzten nur eine repräsentativ aufgabe?

Desweiteren ging es um den Bunderat und das er die Eu Richtlinie umsetzt in deutsches Recht, was wiederum nicht geht wenn der Bundespräsident nein sagen würde bzw. seine Unterschrift verweigert (steht auch in den News). Dieses Gesetz soll den Unternehmen Werkzeuge und den Whistleblower schutz bieten.

Zum Thema BND:

"So fällt das Veröffentlichen von Informationen nicht unter der Begrifflichkeit des Geheimnisverrates, wenn die veröffentlichten Informationen rechtswidrige Handlungen und berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufdecken sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aufdeckung von öffentlichem Interesse ist ".

All das wüsstest wenn du dich mit Politik und Gewaltenteilung beschäftigen würdest.
 
Tada100 schrieb:
@feidl74
Seit wann ist das erlassen von Gesetzten nur eine repräsentativ aufgabe?
habe ich nicht behauptet. der Bundespräsident ist trotzdem nur repräsentativ tätig, in 99% der fälle das absegnen von gesetzen oder ernnenuing von ministern ist pro forma und meist wird da einfach unterschrieben^^
 
Zer0DEV schrieb:
Ich würde behaupten, dass das in der EU-Richtlinie 2016/943 in folgenden Punkte abgedeckt ist, dass der Staat auch weiterhin alles geheim halten darf. Sprich keine Transparenz mehr vorhanden ist.

Die Punkte sind (in Erwägung nachstehender Gründe):
  • 11
  • 18
Auch interessant ist Artikel 15. Demnach müssten alle Verfahren vor Gericht IMMER unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, damit keine Kenntnisnahme zu Informationen die den sog. "Rechtsverletzer" betreffen an die Öffentlichkeit gelangen.

In der Richtlinie ist "whistleblowing", was den Staat bzw staatliche Stellen betrifft, überhaupt nicht abgedeckt, also weder in positiver noch in negativer Hinsicht. Hier geht es ausschließlich um Geschäftsgeheimnisse kommerzieller Natur! Siehe auch Begriffsbestimmung gleich am Anfang.
Für einen Fall "Manning" ist das Gesetz also erst gar nicht gedacht. Das wäre auch angesichts der doch sehr unterschiedlichen Rechtsvorschriften innerhalb der EU wesentlich komplexer. Über die unterschiedlichen Gesetze, die in Deutschland dazu greifen
würde, kann man sich hier einen Überblick verschaffen. Es könnte alles besser sein, aber so pauschal schlecht ist es auch nicht, dass "der Staat" einfach alles geheimhalten kann, wie er lustig ist:
https://www.whistleblower-net.de/whistleblowing/rechtslage/ rechtslage-in-deutschland/pflicht-zum-whistleblowing/
Klar ist aber auch, diese Umsetzung einer EU-Richtlinie kann nur der erste Schritt in die richtige Richtung sein, aber mit den Parteien, die das C" hochhalten, wird es nicht viel weitergehen.
 
Tada100 schrieb:
@feidl74
Zum Thema BND:

"So fällt das Veröffentlichen von Informationen nicht unter der Begrifflichkeit des Geheimnisverrates, wenn die veröffentlichten Informationen rechtswidrige Handlungen und berufliches oder sonstiges Fehlverhalten aufdecken sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Aufdeckung von öffentlichem Interesse ist ".

All das wüsstest wenn du dich mit Politik und Gewaltenteilung beschäftigen würdest.
wenn du dich auskennen würdest, wüsstest du, das der BND sein eigenes süppchen kocht. es gibt zwar ein kontrollgremium, aber dem kann und konnte sich der BND in den meistren fällen entziehen(sage nur waffenhandel/Schieberei). desweiteren betreibt nicht nur der BND wirtschaftsspionage, und erhält dafür auch beschaffungsaufträge. gibt da verschiedene bereiche von beschaffungsaufträgen.
zur gewaltenteiung, leider ist es so, das der BND nicht darunter fällt, wie auch manch andere staatlichen behörden, da sie sich sebst intern, kontrolieren/überprüfen. es wäre auch ein Unding, den BND u.a. nicht für die Wirtschaftsspionage einzusetzen;)
 
Zurück
Oben