News Gesetz gegen Filesharer tritt am Montag in Kraft

ja das ist echt klasse, dass es so viel gute Freeware im Internet gibt wie Mails... Instant Messenger uvm.

Ohne das wuerde ich am Internet echt verzweifeln, nun gibt es aber doch in vielen Bereichen richtige Alternativen, die kostenlos sind.

Wuerden die Firmen (Spiele, Software usw) richtige Innovationen bringen, waeren viele User auch bereit zu zahlen.

Aber auser die ueberteuerte Adobe Software sind Pay Programme eigentlich nur hoehere Freeware, fuer die Geld verlangt wird.

Also Industrie:
Innovationen
zum kleinen Preis
und ohne Dinge wie DRM, die den ehrlichen Kaeufer verjagen!
 
ooh schrieb:
Soweit ich weiß, wurde noch niemand abgemahnt wegen einem Download, sondern immer nur wegen dem Upload.

Doch hat es in den vergangenen Monaten gegeben. Anscheinend sind die Abmahner dazu übergegangen, einfach den "Standardfall" anzunehmen. Wer runter lädt wird auch automatisch hochladen. In den genannten Fällen wurden aber Clients eingesetzt, die keinen Upload zu lassen. In mindestens einem Fall wurde eine Abmahnung verschickt, wo noch nicht mal runter geladen wurde. Hier scheinen einige nur noch einen IP Havester am laufen zu haben.

Zwar ist auch das runterladen aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" seit 2007 nicht mehr erlaubt. Doch dafür müsste der Abmahner selbst hochladen. Dafür wird aber eine Genehmigung des Rechteinhabers benötigt. Dadurch ist die Quelle dann aber nicht rechtswidrig. Im übrigen wurde letzte Woche der Vertragstext von ProMedia veröffentlicht. Darin lassen sie sich genau diese Verbreitungsrechte einräumen.

0xffffffff schrieb:
Ich prophezeie, dass der Begriff "gewerblicher ausmaß" so - oder so ähnlich - interpretiert wird:

"Ein gewerbliches Ausmaß ist dadurch gegeben, dass sich der P2P Nutzer durch das Herunterladen eines Musikstücks oder Films einen finanziellen Vorteil schafft, indem er dadurch den i.d.R. kostenpflichtigen Kauf umgeht." ...

Eher nicht anzunehmen. Die Empfehlung der Staatsanwaltschaften in den letzten Wochen hatte sich bereits an dieser Formulierung mit dem "gewerblichen Ausmaß" orientiert. Man kann davon ausgehen, dass die Richter auf eine ähnliche Linie einschwenken werden, da diese wohl kaum Lust haben werden, täglich mehrere Hundert Anträge zu prüfen.

masteruser schrieb:
Die Alternative sind Links zu OCH wie Rapidshare, die IPs liegen direkt bei Rapidshare und können nicht abgefischt werden. Eine Bekanntgabe der Weitergabe der IPs von z.b. Rapidshare würde dessen Geschäftsgrundlage entziehen.

Die aber wahrscheinlich in einigen Monaten jeden Uploader eindeutig identifizieren werden müssen. Die bisherige Praxis, einfach Datei auswählen und hochladen wird es wahrscheinlich so in Zukunft nicht mehr geben. Wer da dann diesen Dienst zum hochladen nutzen will, muss sich mittels PostIdent ausweisen müssen. So jedenfalls das LG Düsseldorf in einem noch nicht rechtskräftigem Urteil. Wer würde so einen Dienst dann noch benutzen?
 
@Microarchitekt


Es beträfe nur Uploader, und wohl auch nur Rapidshare.de
Andere Dienste mit Sitz im ausland dürfte es wenig scheren.
 
eben... dann wechselt Rapidshare den Sitz oder ich den Hoster *ggg*

Rapidshare.de ist glaube ich eh am auslaufen... Solange .com nicht gefaehrdet ist
 
Denkt ihr, sollte dieses Urteil so bestätigt werden, die Kläger würden nicht versuchen in anderen Ländern dann gleiche Urteile zu erreichen?

Sollte dieses Urteil so zu Rechtskraft gelangen, so dürften die Kläger in anderen Ländern ebenfalls klagen. Und dort dürfte ein Urteil aus einem anderen Land durchaus helfen. Schließlich geht es beim Urheberrecht um einen internationalen Vertrag (WIPO), denn die meisten Länder der Erde unterzeichnet haben. Somit sind die nationalen Umsetzungen sehr ähnlich.
 
es gibt Inseln in der Karibik, die von der WIPO nicht betroffen sind. Aber auch viele andere Laender haben mit Urheberrecht nix am Hut...

Aber wir werden sehen...

Es wird immer einge Moeglichkeit geben irgendwo zu saugen, ohne dass die Deutschen Behoerden was machen koennen... Ich versprechs euch!
 
Microarchitekt schrieb:
Sollte dieses Urteil so zu Rechtskraft gelangen, so dürften die Kläger in anderen Ländern ebenfalls klagen. Und dort dürfte ein Urteil aus einem anderen Land durchaus helfen.

Unsere Rechtssprechung ist in der Schweiz (z.B.) einen feuchten Furz Wert. Sollte dieses Urteil aber Rechtskräftig werden, wäre es eventuell möglich Sperrverfügungen oder sowas zu erwirken, also Rapidshare.com dazu zu verpflichten, ihren Dienst nicht (mehr) in Deutschland anzubieten.

Aber wie immer: Ich bin kein Anwalt.
 
Ob das funktionieren wird... Naja ich bin mir sicher, da gibt es ganz nette Moeglichkeiten das zu umgehen...

Es gibt Dinge die funzen normalerweise nur in Amerika, aber mit ein paar Tricks auch in Deutschland!
 
In diesem Fall sind die Provider zur Auskunft verpflichtet, wobei nicht auf die zur Vorratsdatenspeicherung erfassten IP-Adressen zurückgegriffen werden darf, wie der Gesetzgeber betont. Stattdessen dürften nur die zu Abrechnungszwecken verwendeten Internetkennungen weitergegeben werden.
Naja, da sollte sich doch ein Provider finden lassen der die Daten (die er eh nicht braucht weil jeder Depp heute ne Flatrate hat wenn er Warez saugt) nicht doppelt lagert (einmal für Vorratsdatenspeicherung und einmal für Abrechnung).
 
Die Überschrift ist von CB extra gewählt worden um die Diskussion weiter an zu heizen. Außerdem ist der Artikel wesentlich älter als manche hier glauben. Einige Informationen fehlen meiner Ansicht nach.

Um etwas mehr Klarheit zu bringen:

Giga hat zu diesem Thema Axel Stahl, Oberstaatsanwalt in Düsseldorf, interviewt:

http://www.giga.de/show/gigagames/pc/00146167_raubkopierer_sind_keine/

Da wird erklärt was als Gewerblich interpretiert werden kann, allerdings steht auch im Gesetz das eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen muss.

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, in Youtube gibt es von den Musikkonzernen eigene Channels auf denen man kostenlos aktuelle Lieder hören kann, eine Strafverfolgung oder das Downloaden der Mp3 in einem P2P Netzwerk ist damit weitgehend unnötig.

Außerdem gibt es den Begriff Raubkopierer nicht, das ist ein reiner Marketingbegriff, der von der Presse nur aufgeschnappt wurde. Das wurde hier aber schon öfter klar gestellt.

Sorgen dürften sich derzeit wohl nur Leute machen die bereits bei Providern sind, die zu Konzernen der Musik- oder Filmindustrie gehören. Ebenso wer das Zeug in Umlauf bringt und verbreitet, denn die Anbieter verdienen wiederrum ihr Geld über die geschaltete Werbung.

Ein Update im Artikel was zum gewerblichen Vertreiben gehört, wäre hier vielleicht hilfreich. Andere IT Seiten haben auch die genannten Schranken von Giga zitiert.

Eine Liste wer abmahnt und was ist hier zu finden: http://www.wb-law.de/news/it-teleko...en-auflistung-der-abgemahnten-werke/#more-376

Also keine Panik.

MfG Tricki
 
Zuletzt bearbeitet:
aus meiner sicht wäre die herausgabe von internetkennungen an dritte, andere als die öffentliche hand/ oder eine staatsgewalt, wider geltendem recht bzgl. dem umgang mit personenbezogenen daten?

also ganz sauber kann das nicht sein.
 
Ich bin ja auch gegen dei Raubkopiererei.
Ich mache mich mit Itunes arm.

Aber eine IP reicht nicht als Beweis gegen Raubkopierer...
 
Also das, was ich in den letzten Jahren gezogen hab, war sonst kaum zu bekommen. Fansubs von einigen Anime, Serien, die hier noch nicht liefen, oder bei denen der deutsche Sender einen mal wieder hängen lässt, seltenere Musik, wie Zelda-Konzerte, hierzulande völlig unbekannte Gruppen, blabla.
Wenn jetzt aber bereits jemand in D-Autsch-land Rechteinhaber ist, hat er aber fast schon genau so bescheuerte Klagemöglichkeiten wie in den USA. Prima. Wird dann eben zu folgendem Szenario führen: Alle, die noch über Bittorrent, P2P usw, laden, benutzen irgendwelche Anonymisierungssoftware a la Tor und Privoxy und immer mehr wandern zu schnellen Filehostern ab, die faktisch nicht überwacht werden dürfen.
So wie ich das sehe bringt das doch nur eins, in Zukunft wird eben noch schneller gezogen.

Abgesehen davon kann man eh nur hoffen, dass Karlsruhe diesen ganzen Schwachsinn kippt. So kann ja bald jeder Irre behaupten, ich hätte sein geistiges Eigentum geklaut und so an meine Daten kommen.

P.S.: Gewerblich bedeutet, der Umfang und die Menge an Downloads sollten einen Hinweis auf gewerbliche Interessen im Vertireb von Raubkopien geben. Das wird aber in den einzelnen Bundesländern festgelegt werden.
Alle Bayern tun mir jetzt schon leid.
 
Kapier ich nicht ganz. Können die dann von Rapidshare meine IP anfordern weil ich Lied xyz geladen hab dass das geistige Eigentum von xyz ist?
 
Trickser schrieb:
Die Überschrift ist von CB extra gewählt worden um die Diskussion weiter an zu heizen. Außerdem ist der Artikel wesentlich älter als manche hier glauben. Einige Informationen fehlen meiner Ansicht nach.


Echt welche Infos fehlen denn ? Evtl. haste nicht die Quelle der News gelesen (für faule man kann es sich auch vorlesen lassen :p )

Da wird erklärt was als Gewerblich interpretiert werden kann, allerdings steht auch im Gesetz das eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen muss.

Und für die Verwertungsindustrie ist es schon Gewinnerzielung wenn der User KEIN Geld ausgibt ,das haben sie schon oft genug betont und das werden sie auch durchsetzen so wie alles andere zuvor auch.

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Da fast alle Provider keine Verbindungsdaten bei Flatratekunden speichern wird über kurz oder lang die Vorratsspeicherung angezapft da diese ja alle speichern müßen.
 
Neo772™ schrieb:
Kann nur sagen... P2P war gestern, seit 3 Jahren nutze ich diesen Muell nicht mehr, wo man dann mit 1,2 Kbyte downloaded und merkt, dass es ein Fake ist...

Ich weiß nicht mit welchem client und von welchem planeten du damals mit P2P gedownloadet hast, aber hier auf der erde mit den aktuellen sachen kommt man locker gut aus. Also ich habe zb. noch nie fake datei geladet und auch nie unter 20kbyte , aber das kann auch nur sein dass ich auf der erde lebe und vorallem weiß wie und wo ich was saugen muss. Wie das jetzt bei dir und auf deinem planeten aussieht weiß ich ja leider nicht.

Vllt berichtest du was davon und wir geben dir tips was man besser machen könnte. Ansonsten kannst du es ja lassen und weiter daran glauben, dass man mit p2p nichts mehr machen kann.

Gruß
 
Es wurde einmal gesagt gewerblich wäre jeder Vorgang der einen geldwerten Vorteil erwirtschaftet. Ob das so rechtsgültig ist bleibt fraglich, hier werden wohl die Gerichte entscheiden müssen in Musterprozessen.

Eins müssen wir mal festhalten, 99,5% der Software die über Filesharingnetzwerke läuft dürfte einen illegalen Hintergrund haben. Ich befürworte keinerlei Kopien die illegal erstellt werden und ich bin dafür das Kopierer, es gibt keine Raubmordkopierterroristen, strafrechtlich verfolgt werden. Aber bitte mit gesundem Menschenverstand und nicht nur weil man 2 Alben gezogen hat eine Abmahnung mit 4000€ Wert auf die Backe genagelt zu kriegen.

Wir müssen hier mal grundsätzlich unterscheiden, einiges was der Verwertungsindustrie angelastet wird geht auf Kappe der Abmahnanwälte. Die können nämlich solange sie eine Madat der entsprechnden Gesellschaft haben machen was sie wollen. Viele Werte sind daher so astronomisch da sich daraus die Honorare berechnen.
Die Verwertungsindustrie trägt auch eine gewisse Mitschuld indem sie miese Produkte zu horrenden Preisen auf den Markt wirft, den Kunden mit Kopierschutzmassnahmen gängelt und Abgaben erhebt für Dinge die wir nicht tun dürfen. Wie z.B. Verwertungsabgaben auf CD/DVD-Rohlinge damit ich meine Alben kopieren darf, leider darf ich nicht legal kopieren da sie mit einem KS gesichert sind den ich nicht umgehen darf. Dieser KS verbiegt die CD so das Sony einigen Herstellern untersagt solche Scheiben CD zu nennen weil sie definitiv nicht dem Red Book Standard entsprechen und damit nicht in allen CD-Laufwerken laufen. Wer hatte das Problem noch nicht, ich glaub jeder war von so was schon mal betroffen. Dazu kommen Preise die nicht akzeptabel sind für die Leistung auf dem Datenträger. Viel haben sich die Verwerter auch mit der Kampagne Raubkopierer sind Verbrecher verscherzt da man in 3 Worten 2 Falschaussagen getätigt hat. Da diese Spots immer auf den OriginalDVDs zu finden sind und man sie nicht überspringen kann wird wohl jedem Käufer erst einmal unterstellt das er ein potentieller Kopierer ist. Hinzu kam noch die Geschichte mit den DRM geschützten MP3s einiger Onlinehändler die inzwischen Datenmüll sind weil der Schlüsselserver abgeschaltet wurde. Bei allen genannten Punkten ist der ehrliche Kunde der Gearschte und man sollte sich nicht wundern das hier der ein oder andere zu nicht ganz legalen Methoden greift um seine gekaufte CD auch auf seinem MP3 Player abspielen zu können.

Ach ja, das Wort Raubkopierer, inzwischen bei einigen auch Raubmordkopierterrorist gennant, ist ein Kunstwort das so nicht stimmt da eine Voraussetzung zum Raub die Anwendung von Gewalt ist. Wenn dir also einer am Kopiergerät die Kopie mit Waffengewalt klaut ist das ein Raubkopierer oder auch wenn der Kopierer dein Original stiehlt und dabei Gewalt gegen dich anwendet, fragt mich nicht wie das gehen sollte:evillol:. Hinzu kommt das Verstösse gegen das Urheberrechtsesetzt derzeit meines Wissens nach immer noch Ordnungwidrigkeiten sind und keine Verbrechen.

Ich bin selbst Programierer und finde es auch nicht toll wenn Software die ich geschreiben habe irgendwo rumgereicht wird ohne irgendwelche Rücksicht auf Lizenz und Rechte.

Alle genannten Punkte sind kein Grund etwas das urheberrechtlich geschützt ist zu kopieren ohne die Erlaubnis dazu zu haben.

Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler, ist schon spät.
 
Ob sich jemand im Recht fühl oder nicht.... ist mir jetzt egal, jedenfalls schreit dieses Urteil in meinen Ohren eher nach eine perversion der Selbstjustiz.
Man darf ja selbst auch niemand Strafen, nur Ihm seine Schuld auszugleichen.
Soll nun das Volk über Kinderschänder entscheiden, nur um die Herren der Staatsanwaltschaft zu entlasten? Ich denke die sind dafür da, um die Fälle zu prüfen und nicht irgend so eine gierige scheiss Anwaltskanzlei.

Wo soll sowas denn enden? In etwas was einer Hexenverbrennung gleicht?

Grüße
 
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