News Gesetz gegen Massenabmahnungen verabschiedet

mischaef

Kassettenkind
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Das Gesetz ist doch mit der schwammigen Ausnahmeregelung total verwässert worden.
Massenabmahnungen sollten komplett untersagt werden.
 
Auch im Bezug auf fragwürdige Inkassopraktiken bringt das Gesetz neue Regelungen, welche ab Mitte 2014 Dienstleister neue und weitreichende Informationspflichten auferlegen.
Warum erst in einem Jahr. Hab im Fernsehen schon öfters solche Fälle gesehen in denen einfach unberechtigte Forderungen gestellt wurden und die Betroffenen sich nur schwer wehren konnten. Trotzdem gut dass der Gesetzgeber sich endlich mal um die echten krimminellen kümmert.
 
getreu dem Motto: wir haben ja was getan ... ist doch nicht unsere Schuld wenn aufgrund schwammiger Formulierungen die Lücke gleich eingebaut ist und das Gesetz deshalb nicht greift!

Aber die Wahlschafe (mit ähnlichem IQ) schluckens und sind zufrieden...
 
Das dürfte zu den sinnlosesten Gesetzen aller Zeiten gehören. :rolleyes:

Durch die eingebaute Ausnahmeregelung nutzt das Gesetz gegen das Abmahnunwesen genau gar nichts. Es müsste ja erst in jedem Einzelfall vor Gericht geklärt werden, ob die Ausnahme greift oder nicht. Das Abmahnunwesen setzt aber genau da drauf, dass der Fall eben erst gar nicht vor Gericht landet, sondern die eingeschüchterten Opfer sich erpressen lassen und lieber bezahlen, als sich auf ein langwieriges, teures Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang einzulassen. Die Abmahnanwälte werden weiterhin so viel Geld fordern wie so wollen und sich jedes einzelne Mal auf die Ausnahme berufen.

Das Gesetz würde überhaupt nur ehrliche Abmahnanwälte betreffen...
Ich warte darauf, dass diese zwei Worte in einem Satz zu einem katastrophalen Zusammenbruch des Raum-Zeit-Gefüges führen... :lol:

Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz somit reine Augenwischerei und eine Beleidigung der Intelligenz der Bürger. Denken die wirklich, wir bemerken diesen Pferdefuß nicht?
 
Kleiner Tipp: Grds. genügt dem Schriftformerfordernis nicht NICHT die Email (ausnahme: verifiziert, zB durch Signatur). Woher habt ihr die Passage in eurem Text?
 
Herdware schrieb:
Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz somit reine Augenwischerei ...

So ist es.

Aber hat irgendjemand hier wirklich daran geglaubt, dass etwas richtiges durchkommt. Das lassen diejenigen, die davon profitieren (ob direkt oder indirekt) doch nicht zu.
 
@Herdware:
Nun, die meisten dürften ihn wirklich nicht bemerken, das liegt aber ganz klar auch an der Darstellung in den Medien. Diese erwähnen nämlich das Problem erst gar nicht, da wird einfach ganz simpel von einer festen Obergrenze gesprochen.
Folglich freuen sich alle über das tolle Gesetz, endlich tut die Regierung mal was blabla die müssen wir definitiv wiederwählen :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Trotz Protesten von Rechteinhabern und deren Vertretern sowie Verbraucherschützern hat der Bundestag das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Da sieht man mal was für ein Rattenpack das ist !
Damit kann man zu dem Schluss kommen alle "Rechteinhaber und deren Vertretern = unseriös", sollte zu denken geben.
 
Ein Schritt in die richtige Richtung. Aber mehr auch nicht.
Zu schwammig, zuviele Ausnahmen, Deckelung nur Blendwerk....
 
Ja, was sollte denn von diesem Gesetzeswerk anderes erwartet werden ?

Wer bildet denn die Mehrheit im Bundestag ?

Die CDU/CSU mit der FDP, in der absoluten Mehrzahl alles geschäftstreibende Unternehmer
und somit die Rechteinhaber oder doch Waren- und Artikelvertreibende Interessengruppen.

Also, was war denn da schon anderes zu erwarten ?

Und sie werden auch noch wieder gewählt, nicht mehr lange hin ...
 
Zuletzt bearbeitet: (Eine Zusatzzeile)
Das Gesetz geht zwar viele Probleme an (was zeigt, dass die Politiker die Probleme erkannt haben?), baut aber jedesmal eine verwässerte Lücke ein, die das ganze Gesetz sinnlos erscheinen lässt.

Sehr schade - wieder mal ein Gesetz für bestimmte Clientel und Lobbyisten und nicht zum Schutz der Bürger. Wie so oft bei dieser Schwarz-Geld (sorry, Schwarz-Gelb) Regierung.
 
Luxuspur schrieb:
getreu dem Motto: wir haben ja was getan ... ist doch nicht unsere Schuld wenn aufgrund schwammiger Formulierungen die Lücke gleich eingebaut ist und das Gesetz deshalb nicht greift!

Aber die Wahlschafe (mit ähnlichem IQ) schluckens und sind zufrieden...



Sehr gut geschrieben!

Wieder ein äusserst schwammiger Gesetzesentwurf,der sehr viele freiheiten den kriminellen Horden offen lässt.Tolle Politiker dehnen wir die Macht überlassen haben in Deutschland:mad:
 
Und in den Medien wird wiedermal nur der Umstand herrausgearbeitet das das Gesetz von Schwarz Gelb eine Verbesserung zum Schutz der Bürger seih, kein einziges Wort dazu das das Gesetz in der Praxis nichts taugt genau wie alle anderen Gesetze von Schwarz Gelb !

Das ist wie üblich immer nur gewollte Verarsche bei medialen Berichterstattungen im Fernsehen , wenn es Kritik gibt lässt man zur Not immernur ein Kritiker vor die Kamera der seine Kritik selbst vortragen muss, aber die Medien drehen das dann in der Regel immerso das man die Kritiker mit ihrer Kritik in einem zweifelhaften Licht dastehen lässt...
So bleibt beim Otto Normal Zuschauer immernur die Regierungsfreundliche Propaganda hängen und das ist auch so gewollt...
 
Ich finde das unfassbar. Wie man so was beschließen kann und die Tricks der Abmahnanwälte damit unterstützt. 1000 Euro sind zu viel und ausverschämt. 1000 Euro pro Titel, pro CD, pro Film, pro Zeitschrift?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier sieht man sehr schön (in den bisherigen Kommentaren), was passiert, wenn juristische Laien Gesetzesentwürfe und Gesetzesneufassungen interpretieren:

Sie interpretieren sie ganz nach ihrer eigenen politischen Gesinnung, und zwar gänzlich ohne die Fakten zu kennen.

Fakt ist nämlich, dass sich die Voraussetzungen der Unbilligkeitsprüfung (Eures Kritikpunktes der Schwammigkeit) mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ändern. Denn die Unbilligkeitsprüfung wird (u.a.) unter Auslegung der Wertungen dieses Gesetzes und dessen Schutzzwecks erfolgen.

Die Rechtsprechung selbst - nicht der Gesetzgeber - wird die Voraussetzungen der Unbilligkeit unter Zugrundelegung dieses Gesetzes neu bewerten müssen und eine neue Wertung etablieren müssen.

Ein Ausnahmetatbestand für die Deckelung ist zudem juristisch notwendig, unabdingbar und nicht diskutabel. Denn sonst würden eben nur kriminelle Elemente auf der anderen Seite als der bisherigen profitieren.

Wichtig ist zu wissen, dass die bisherige Quote von über 70 % derzeit unter unbilliger Deckelung abgeurteilter Fälle mit Inkrafttreten dieses Gesetzes drastisch sinken wird.


MfG,
Dominion.


EDIT:

@ Lossless:

1000 € sind der Streitwert, nicht die zu zahlende Höchstsumme für eine Abmahnung. Diese dürfte bei ~ 140 € liegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Abseits der Kritikpunkte vieler Foristen empfinde ich die Aufhebung der freien Gerichtsstandwahl als sehr gut. Es ist also nicht alles schlecht...
 
Naja so können die politiker sagen das sie was gemacht haben ohne wirklich was bewirkt zu haben. immerhin eine kleine verbesserung. Hätte ruhig 2 Jahre früher heraus kommen können, jetzt bringt mir das auch nichts mehr:freak:
 
Der Gesetzgeber soll zumindest gewährleisten, dass aus diesen Urheberrechtsverletzungen kein Geschäftsmodell entsteht bzw. betrieben werden kann, so wie es zur Zeit der Fall ist. Selbst wenn jemand zurecht abgemahnt wird, ist es wohl ein Unding diese Person mit 2000 - 3000 EUR abzumahnen, weil sie einen 08/15 Schmuddelfilm gesaugt hat.

Im Prinzip läuft es so (08/15 Schmuddelfilm mal als Beispiel):
- Rechteinhaber sorgt selber für die Verbreitung seines sonst wenig beachteten Werkes in den Tauschbörsen oder zumindest ist er nicht unglücklich darüber
- Es wird gescannt (IP's abgeerntet und dann wird der Provider gezwungen die Daten des Anschlussinhabers zu übermitteln)
- Abmahnanwalt wird eingeschaltet
- Inkassobüro wird eingeschaltet
- wenige Fälle kommen vor Gericht (wahrscheinlich nur um Exempel zu statuieren)

Die Abmahnanwälte und Inkassobüros sind in diesem Umfeld hochgradig parasitäre "Institutionen".

Selbstverständlich soll derjenige der illegal geschützte Werke "verbreitet" bestraft werden, jedoch soll die Strafe so gestaltet sein, dass eine realistische Verhältnismäßigkeit bewahrt bleibt und es gleichzeitig für den Rechteinhaber nicht attraktiv ist, ein Geschäftsmodell darauf aufzubauen.

Wenn es so bleibt wie es ist, wäre es eine Überlegung, hier einzusteigen. Ich würde sagen, in vielen (rechtmäßigen!) Abmahnprozeduren handelt es sich um "legale Kriminalität", etwas besseres kann man kaum haben! Man nimmt sich das Geld der anderen, und bewegt sich dabei auch noch zu 100% auf der legalen Seite.

Mehr Motivation und etwas mehr Rücksichtslosigkeit müsste ich haben, ein 08/15 Schmuddelfilm kann jeder für ein paar hundert Euro auf die Beine stellen. Danach muss man nur noch auf den Tauschbörsenacker gehen und ernten. Am besten wäre es, wenn die gesamte Kette in einer Hand liegt, also Rechteinhaber + Abmahnanwalt + Inkassobüro, damit hätte man die beste Wertschöpfung.

:):):):):)

Gibt's hier Studenten der Rechtswissenschaften die bald fertig sind und noch einen Job suchen? Vielleicht können wir da gemeinsam etwas aufbauen. Porsche fahren (911er aufwärts) innerhalb von 12 Monaten hoch wahrscheinlich. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist ja das die meisten blind zahlen ohne Sachen zu hinterfragen. Es soll Leute geben die kriegen Droh-Emails und zahlen dann ohne mal überhaupt nachzudenken ob sie denn irgendwo säumig sind. Solange es solche Perrückenschafe gibt, wird es Leute geben die versuchen andere auszunehmen. Mein erster Weg wäre geänderte Unterlassungserklärung (gibts im Netz) danach nen netten Anwalt der aufs Fachgebiet spezialisiert ist. Ich glaube Solmecke heisst z.bsp. der Typ aus Köln und dessen Kanzlei hat schon viele durchgeboxt.
 
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