Konfrontiere den Händler in einem Brief (Einschreiben / RÜCKSCHEIN) mit den Fakten:
1. GTX660 in verschiedenen Rechnern getestet --> jeweils Fehler
2. GTX660 mit verschiedenen Treiberversionen getestet --> jeweils Fehler
3. GTX660 mit verschiedenen Computerspielen getestet --> jeweils Fehler
4. GTX650 eingebaut --> keine Fehler
Bitte den Händler mit allem Nachdruck letztmalig um eine Lösung des Problems und weise ausdrücklich darauf hin, dass eine kostenpflichtige Überprüfung des Rechners wegen Punkt 4 ausgeschlossen ist. Bezüglich der Überprüfung der Grafikkarte mit einem Benchmark mache darauf aufmerksam, dass GPU-Benchmarks den VRAM der Grafikkarte meistens nicht in dem Maße auslasten, wie es Computerspiele tun. Teile dem Händler mit, dass endlich der Austausch der Grafikkarte erwartet wird.
Für den Austausch der Karte setze dem Händler eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Schreibens. Drohe ihm an, die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist abzulehnen (Ablehnungsandrohung --> FÜR DIE WEITERE VORGEHENSWEISE SEHR WICHTIG!).
Wenn das Schreiben auch keine Abhilfe schafft, dann bleibt leider nur noch der Gang zum Anwalt. Ein Beratungsgespräch ist immer noch günstiger als eine Grafikkarte.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes und ersetzt nicht den fachkundigen Rat eines Anwalts. Ich habe lediglich eigene Erfahrungen geschildert.