Gewerbe anmelden - Verpflichtungen?

@xDream

Danke, endlich einer der es auf den Punkt bringt.
Zur Krankenversicherung.
Um bei deinen Eltern versichert bleiben zu können, darf dein zu versteuererndes Einkommen nicht über 8000 Euro im jahr liegen.
 
Lag der Freibetrag nicht ein bisschen höher ?
Außerdem dürfte das Kindergeld auch entfallen.
 
@Xdream andere des Schwachsinns zu bezeichnen und dan selber Mist schreiben?

Du kannst dir nicht aussuchen ob du für ein Gewerbe ein Geschäftskonto nimmst oder nicht. Das sagt dir die Bank. Manche tolerieren Minibeträge und gelegentliche Buchungen auf dem Privatkonto manche gar keine. (Z.B. City-Bank damals, nach der ersten von mir ausgestellten Rechnung kamen die schon angerannt). Ich denke jede Bank hat das in den AGB'S zu den Privatkonten, die bedeutend billiger (z.B. kostenlos SEB), stehen, dass da nix geschäftliches laufen darf.
 
Es gibt aber keine rechtlichen Vorschriften, ein Geschäftkonto führen zu müssen. Und wenn es die jetzige bank nicht mitmachen will, sucht man sich eben eine andere.
Weder bei der Sparkasse, noch bei der HVB, wo ich jetzt bin, hat das jemanden gekümmert.
Ein Problem ergibt sich wohl aufgrund der menge von Buchungen bei einem "echten" geschäftkonto, wenn du hunderte von Kunden hat, die dir was überweisen oder du ihnen überweist. Ich habe im Monat vier rechnungen gestellt und vier Eingänge gehabt - uninteressant für eine Bank
 
habe jetzt ein gewerbe angemeldet. allerdings wusste der herr nichts von einer Kleinunternehmer regel. wo beantrage ich die? bei den unterlagen vom finanzamt die mir zugeschickt werden?
sonst noch tipps was ich irgendwo angeben sollte?
 
Das Finanzamt wird auch dich zukommen.
 
Du bekommst einen Fragebogen vom FA, da darfst du dann Angaben machen, unter anderem zur Kleinunternehmerregelung.

Der Fragebogen ist je nach Bundesland recht Groß. Wichtigste Punkte:

Bei Umsatzschätzung unter 17.500 schätzen (Kleinunternehmer)
Gewinn naja nicht über 8.000 halt, genauso wie zu versteuerndes Einkommen.
Personal = AN
Gewinnermittlungsart Einahmen-Überschuss anch §4 ABs. 3. EStG
Eröffnungsbilanz, gibt es nicht bei EÜR.

Der REst ist selbsterklärend.

@Dogio

zur Bank, hatte ich was anderes geschrieben? Sei froh dass deine das mitmacht, ich hab halt auch schon andere Erfahrungen gemacht.
 
bin gerade dabei den bogen auszufüllen.

was meinst du mit Personal = AN? habe person anzahl = 0 gemacht.

was mache ich bei der versteuerung? ist oder sollversteuerung? istversteuerung würd ich spontan sagen

dann habe ich noch eine einzugsermächtigung personensteuern (einkommen- und körperschaftssteuer). ist der dafür da, dass ich steuern von meinem gewinn zahle (es handelt sich bei dem schreiben ja um eine einzugsermächtigung) oder für meine möglichen arbeitnehmer? da ich keine habe, bräuchte ich das schreiben nicht ausfüllen?

EDIT: achja umsatzsteuer identifikationsnnummer brauch ich denke auch keiner oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
apropo vorteile, ich mein zu wissen das man mit einem gewerbeschein buisnessverträge bzw rahmenverträge unterzeichnen kann, die es möglich machen sehr billig an handys zu gelangen .... nur mal so am rande :P
 
Klar kannst Du mit einem Gewerbe Handys günstig einkaufen, weil Du sie ja evtl weiterverkaufen musst um Gewinne zu erzielen, nur hast Du davon als Privatmann ja nicht viel, Du müsstest das selbstgenutzte Handy dann als "geldwerten Vorteil" oder "Eigenverbrauch" versteuern, wenn Du es nicht mit Gewinnerzielungsabsichten wieder verkaufst.
 
äh, wieso Umsatzsteueridentifikationsnummer u8nd Istbesteuerung. Ich dachte, du verzichtest auf die Ausweisung von Umsatzsteuer, was ich empfehlen würde.
 
habe kleinunternehmerregelung angekreuzt. wenn ich den hilfebogen richtig verstehe muss aber eins von beidem angekreuzt werden oder nicht?

PS: habe jetzt auch günstig handy über das gewerbe gekauft ;)
 
Also gehört das Handy nun zum Vermögen Deiner Firma, wird privat genutzt und Du zahlst den geldwerten Vorteil ans FA wenn Du Deine Steuererklärung abgibst?
 
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