CYBERSTAR schrieb:
Ich bin Medizinstudent und möchte als Berater für Gesundheitsfragen selbstständig arbeiten. Freiberufler oder Gewerbe???
Gerwerbe, ansonsten den §18 EStG mit Richtlinien lesen, da du als Student eben die Vorraussetzungen noch nicht erfüllst für Freiberufler. Ist aber auch kein Ding.
@furry
welche weiteren Vorteile? Für nen Metrozugang reicht nen Schreiben eines Steuerberaters. Weiter Vorteile kenne ich nicht.
Hier mal meine Vorgehensweise:
Also erstmal um den Aufwand zu reduzieren, solltest du umsatzsteuerlich die Kleinunternehmer regel anwenden. Heißt unter 17.500 Euro Jahresumsatz weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und must somit keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die must du nämlich bei Neugründungen für das Jahr der Gründung und dem Folgejahr monatlich abgeben, unabhängig von der Umsatzgröße. Erst danach kann man auf Vierteljährlich (weniger als 6.000 Umsatzsteuerzahllast oder jährlich <1.000 umschwenken)
Nachteil: Du kannst keine Vorsteur geltend machen machen aus Anschaffungen (PC, Auto usw.)
Gewerbesteuererklärung ist erst bei einem Gewinn von über 24.000 abzugeben, fällz wohl aus. Somit musst du nur einmal im Jahr eine Einnahmen-Überschuss rechnung gem. §4 Abs. 3 EStG machen.
2. Wenn du an Websites bastelt, kannst du ja sagen, dass du Webdesigner bist, also dich künstlerisch betägtist und der Auffassung bist, dass du somit Freiberufler bist. Diese können zwecks fehlenden Gewerbe es auch nicht anmelden.
Damit kommt man zwar bei einer richtigen Prüfungen nicht durch, verhindert aber das Ordnungsgeld für unterlassene Anmeldung. (Das wird sowieso nicht geprüft)