GEZ - Zahlen oder nicht?

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Frage mich warum ARD und ZDF zeitgleich die Papsternennung, Königstrauungen/-beerdigungen usw. senden, jeweils mit einem eigenen TV-Team.
Warum sieht man bei Interviews im Fordergrund haufenweise Mikrofone der öffentl./rechtlichen? Weil jeder Spartensender sein eigenes Team losschickt.

So nicht!
 
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Mal ne Frage nebenbei. Kann man einen GEZ-Beauftragten irgendwie belangen, wenn er versucht ins Fenster zu schauen oder an der Haustür (bereits an der zweiten abgeschlossenen Tür eines Hochhauses) horcht ob da was zu sehen/hören ist?
 
Laut Strafgesetzbuch:

#(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Er betritt nichts widerrechtlich. Denn er muss ja durch den Garten um zur Tür zu gelangen. Ebenso kann er von dort durchs Fenster sehen.
Wandert er durch den Garten abseits des Weges vom Eingangstor zur Tür bzw sitzt er direkt unter einem Fenster so ist der Punkt strittig, aber nicht per se Hausfriedensbruch.
Wenn man dem Typen nicht explizit gesagt hat, er soll vom Grundstück verschwinden, kann man da wohl kaum was machen.
 
In einem Mietshaus müsste der Vermieter sich darum kümmern, nicht der Mieter, denn er kann in diesem Fall nicht klagen (wenn gewünscht ud notwendig). Er hat ja keine Rechte an dem Haus/Grundstück.

In einem Privathaus/Grundstück IMO erst bei Weigerung nach Aufforderung das Haus/Grundstück zu verlassen.
 
@Jace
Im Falle eines Bekannten, müßte der Mann aber deutlich vom Weg zur Tür abkommen, nämlich einmal ums ganze Haus gehen (ohne Weg auf einer Wiese entlang) um ans Fenster der Terrasse zu gelangen.
Und sein Ohr an die Wohnungstür zu parken, nachdem man sich bereits deutlich von dem Mann verabschiedet hatte soll Rechtens sein? (Achja es handelt sich um Eigentums-Wohnungen, keine Mietwohnungen).
 
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In dem Fall gilt es wohl eher sich eine Rechtsberatung zu holen falls man es so weit kommen lassen will. Meist reicht es ja das "arme Schwein" (die GEZ Typen sind Freiberufler auf Provision, ein echt mieser Job) wegzuschicken und Ruhe zu bewahren. Nicht immer muss die Keule ausgepackt werden - denn du bist und bleibst der Sieger, man muss es nur wissen und Ruhig bleiben.
Erst wenn der GEZ-Typ es eskalieren lässt, kann man "§zurückschlagen§".
 
@Jace

Das ist schlichtweg falsch.
Wenn du einen eingezäunten Garten hast, ist das Öffnen des Tores oder das überklettern des Zauns schon Hausfriedensbruch.
Es ist nicht vom Eingang aus Zugänglich, und es handelt sich um ein "Abgesperrtes" Grundstück.

Was anderes ist es wohl bei Häusern wo man Zwangsläufig in den Garten muss um überhaupt zur Haustür zu kommen, aber das findet man nicht mehr Allzuoft.
 
Außerdem würde er sich nicht mit Betreten der Wiese (Miteigentum) und der Terrasse (Eigentum) bereits auf privatem Gebiet unrechtmäßig aufhalten? Was ist mit Privatsphäre, allein die wäre schon verletzt, wenn jemand in ein fremdes Fenster schaut.
 
@Ralf B. Selbst wenn dein Bekannter den GEZ Mann beim Lauschen erwischt hat. Der Typ wird nicht so dumm sein und versuchen mit diesem "Beweis" die GEZ durchzudrücken. Und eine Klage von der Seite deines Bekannten wird auch nicht fruchten. In dem Fall einfach abwarten und weiterhin keine GEZ zahlen und fertig. Status quo.


Ja, das tut er. Aber wenn du ihn nicht gerade dazu aufgefordert hast, das Gebiet zu verlassen und er sich weigert kannst du ihm auch nichts. Und dann bleibt da immer noch der Beweis, den du fällig bist.

@Flo
Selbst wenn du Recht hast und bei den meisten Grundstücken der Garten abseits vom Weg zwischen Eingangstor und Haustür ist. Der muss auch sehr eindeutig eingezäunt sein. Und selbst dann ist eine Klage wegen Hausfriedensbruch ist immer noch nicht drin.
Oder hast du meine Aussage falsch gelesen? Ich habe nirgendwo behauptet, dass ein Betreten eines eingezäunten Garten, abseits des Weges (Tür - Eingangstor) rechtens ist.
 
Jace schrieb:
Und dann bleibt da immer noch der Beweis, den du fällig bist.
Was meinst du damit? Ein Foto von dem Herren, wie er durchs Fenster schaut? :D
 
Nochmal darauf zurückzukommen.

Wenn man ein Auto mit Radio, das auf meinen Namen angemeldet ist aber ich sage, dass es von anderen schon gezahlt wird, brauch ich das nicht anzumelden, richtig?
 
Anmelden brauchst du eh nichts ;), und wenn du einfach frech behauptest "Ich habe gar kein Auto" - was dann? Will dir eine fremde Privatperson (nichts anderes sind die GEZ-Leute) das Gegenteil beweisen? Er zeigt dir seine Zettel, du schaust kurz drauf und sagst: das Auto kenne ich überhaupt nicht! Und?
Tür zu!

Kennt noch jemand die Werbung aus den 90ern, wo der smarte Italiener einer aufgebrachten Blondie zuhört wie sie meckert über sein mies geparktes Auto und er dann meint: "Isch abe gar kein Autoo" :D
 
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Wo waren denn die Mods am WE? Betriebsausflug?

Von den 32 Antworten kann man ja 25 mit der üblichen GEZ-Abneigung versenken. Aber auf diesen Schwachsinn muß man ja nicht eingehen, oder?

Und warum steht die fast wortwörtliche Frage (bis auf ein paar Kürzungen und die "Mein Kumpel war's"-Änderungen) eigentlich seit fast genau einem Jahr im wer-weiss-was Forum?
http://www.wer-weiss-was.de/theme125/article3820478.html
 
@Intruder

Genau, nichtmal 25 produktive Antworten.


@Thema Hausfriedensbruch
Es ist nur Hausfriedensbruch, wenn ihr der Person bereits gesagt habt, dass er/sie das Grundstück verlassen möchte. Vorher nicht. Denn woher soll die Person wissen, dass sie das Grundstück nicht betreten darf? Wenn Ihr ein SChild da habt, mit "betreten verboten" dann erübrigt sich der Platzverweis, allerding bekommt ihr dann auch keine Post mehr! :)


@Thema Autoradio
Der HALTER des Wagens ist zum zahlen der GEZ verpflichtet, nicht der Fahrer!
Es bringt nichts zu sagen, dass ihr das Auto garnicht fahrt.
Allerdings weis die GEZ auch nicht, ob ein Auto auf euch zugelassen ist oder nicht.
Sie bekommen lediglich die Daten vom Einwohnermeldeamt, nicht von der Zulassungsbehörde, da dies gegen den Datenschutz verstösst.


@Thema GEZ-Briefe
Hab ihr euch die mal durchgelesen?

Ihr seid nur zur auskunft verpflichtet, wenn ihr Rundfunkteilnehmer seid.
So ihr seid der Meinung ihr habt kein Fernseher/Radio o. ä. dann antwortet einfach nicht.


greetings
 
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@Intruder Du bist mein Held.


@blackraven Soweit ich weiß umschließt der Hausfriedensbruch auch Grundstücke, sofern sie durch Abgrenzung klar als nicht öffentlicher Grund gekennzeichnet sind. Und dafür muss es nicht immer das Schild sein. Alles natürlich Auslegungssache, ab wie hoch Zaun sein muss oder so, aber das ist das Recht ja immer.
 
Ja, Hausfriedensbruch umfasst auch Grundstücke. Jedoch ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch erst gegeben, wenn sich die betreffende Person nach der Aufforderung weiterhin gegen den Willen des Eigentümers dort aufhält.

Wenn die Gartentür abgeschlossen ist, dann wäre es Hausfriedensbruch.
Ist sie offen, dann nicht. Dann musst du die Person erst darauf hinweisen.


greetings
 
Es geht hier darum, ob in diesem Fall GEZ Gebühren gezahlt werden müssen oder nicht.
Es geht nicht um Hausfriedensbruch.
 
Hab ich schon verstanden phil.
Aber Aufklärung ist doch wichtig, wurde mir mal in jungen Jahren erzählt! :)


In diesem Fall ganz klar ja, aber nicht nur für das Radio sondern auch für den Fernseher oder eben beides zusammen. Da auch ein gemeinsam genutzer Fernseher doppelt bezahlt werden muss.
Ohne die Sinnhaftigkeit der Gebühren jetzt zu beurteilen.


greetings
 
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