Glasfaser Verlegung und Vermieter.

xap

Lieutenant
Registriert
Dez. 2010
Beiträge
694
Moin
Seit ca. 1 Jahr liegt hier Glasfaser vor der Tür.
Die Kollegen von der Telekom waren auch Damals vor Ort und ich hab den Tarif gebucht.
Dann kam die Absage, weil der Vermieter dem nicht zugestimmt hat.
Verfügbarkeis Check auf der Telekom Webseite, sagt auch, der Eigentümer hat den Ausbau abgelehnt.
Hier gibt es jetzt nur bis 500Mbit Hybrid, via VDSL-Klingeldraht kommen immerhin stabile 170Mbit an.
....
Habe gerade mit meiner Hausverwaltung gesprochen und die wissen angeblich von nichts,
dass der Glasfaserausbau in dem Objekt untersagt wurde vom Eigentümer.
....
Was ich kann ich jetzt tun, damit ich endlich Glasfaser bekomme und der VDSL-Klingeldraht abgeschalten werden kann? ^^

Danke
 
Ich glaube, da hast du wenig Handhabe gegen, weil ja Internet in deiner Wohnung verfügbar ist. Sogar mehr, als die festgelegte minimale Bandbreite (waren das 50 oder 100 MBit/s?). Umziehen wäre eine Möglichkeit.

Edit: Ich kann einfach nicht anders, hier gibt es einige Infos für dich:

Gesetzliche Änderungen seit 2021 – was Mieter wissen sollten​

Seit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) aus dem Jahr 2021 hat sich die Situation zugunsten der Mieter verändert. Das Gesetz schreibt vor, dass Vermieter mitwirken müssen, wenn ein Gebäude in einem Glasfaser-Ausbaugebiet liegt. Verweigern sie die Zustimmung, obwohl ein Netzbetreiber in der Region Glasfaser anbietet, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht.

Die wichtigsten Punkte des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes in Bezug auf Mietwohnungen lauten:

  • Mitwirkungspflicht des Vermieters: Der Vermieter darf einen Anschluss nicht blockieren, wenn die Immobilie im Ausbaugebiet liegt und ein Mieter den Glasfaserdienst nutzen möchte.
  • Keine Verweigerung ohne triftigen Grund: Ein bloßes „Ich will das nicht“ reicht nicht aus, um Glasfaser abzulehnen. Die Hürden für eine berechtigte Ablehnung sind hoch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: santander und xap
Es geht darum, das die Telekom sagt, "es wurde uns untersagt, das Objekt anzuschließen."
Die Verwaltung aber sagt, davon wissen wir nichts, wir haben hier keinen Antrag etc ...

Was soll ich jetzt machen? ^^
 
Von der Verwaltung bestätigen lassen, das sie einem Ausbau zustimmen, Bestätigung an die Telekom schicken
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: xap
wolve666 schrieb:
Von der Verwaltung bestätigen lassen
Die Entscheidung kann die Verwaltung nicht treffen, solange sie nicht auch Eigentümer ist. Da hier vermutlich in den Bestand eingegriffen werden muss, um die Faser im Gebäude zu verlegen, kann das nur der/die Eigentümer entscheiden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: xap und wolve666
Die Verfügbarkeitsabfrage zeigt an Adressen mit abgelehntem Ausbau hier folgenden Hinweis:
Wenn Ihnen die Immobilie gehört, können Sie die Ablehnung zum Glasfaser-Ausbau widerrufen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt auf mit unseren Glasfaser-Experten unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3304174.

Wenn die Hausverwaltung und Eigentümer wirklich von nichts wissen, und den Ausbau eigentlich haben wollen, könntest du diese Info ja weitergeben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: blastinMot, xap und TomH22
Wie ookee schon schreibt, der Eingentümer soll einfach die Glasfaser Eigentümerverwaltung unter der 0800 330 4174 kontaktieren.
Dort sollte da auch der bisherige Entscheider eingetragen sein. Die Zustimmung/Ablehnung lässt sich dort einfach ändern.

Viele Grüße
Torsten
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: xap, rezzler und blastinMot
Samurai76 schrieb:
Ich glaube, da hast du wenig Handhabe gegen, weil ja Internet in deiner Wohnung verfügbar ist. Sogar mehr, als die festgelegte minimale Bandbreite (waren das 50 oder 100 MBit/s?). Umziehen wäre eine Möglichkeit.

Edit: Ich kann einfach nicht anders, hier gibt es einige Infos für dich:

Gesetzliche Änderungen seit 2021 – was Mieter wissen sollten​

Seit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) aus dem Jahr 2021 hat sich die Situation zugunsten der Mieter verändert. Das Gesetz schreibt vor, dass Vermieter mitwirken müssen, wenn ein Gebäude in einem Glasfaser-Ausbaugebiet liegt. Verweigern sie die Zustimmung, obwohl ein Netzbetreiber in der Region Glasfaser anbietet, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht.

Die wichtigsten Punkte des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes in Bezug auf Mietwohnungen lauten:

  • Mitwirkungspflicht des Vermieters: Der Vermieter darf einen Anschluss nicht blockieren, wenn die Immobilie im Ausbaugebiet liegt und ein Mieter den Glasfaserdienst nutzen möchte.
  • Keine Verweigerung ohne triftigen Grund: Ein bloßes „Ich will das nicht“ reicht nicht aus, um Glasfaser abzulehnen. Die Hürden für eine berechtigte Ablehnung sind hoch.
Gleichzeitig darf der Vermieter die Miete um 8% erhöhen, wenn da so eine Modernisierungsmaßnahme getätigt wird ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: xap
Zurück
Oben