Grafikarte zurück geben

  • Ersteller Ersteller Castrol
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Wenn Du alles korrekt gekühlt hast im Gehäuse und die Karte trotzdem so heiß läuft, dann liegt es an der Karte (WLP / Kühler nicht richtig montiert).

In jedem Falle dann auf Rückgabe beharren.

@SourceCoder

Wie soll er sich da im Vorfeld informieren? - In ein XFX-Bashing steige ich jetzt nicht ein, so eine teure Karte muss in der Regel anstandlos funktionieren. - Andere Hersteller mussten da auch schon nachbessern im Einzelfall.
 
Naja , da liegt wohl ein Fehler der Karte vor , du kannst ein Austausch erhalten aber geld nicht - zumindest nicht direkt nach dem 3. Reklamation hast du das recht vom Kauf abzutreten und eine Zeitwertgutschrift zu erhalten oder nach wenn die Reklamation laenger als 7 1/2 wochen Dauert .


@Benzer das ist schwachsinn , da sie in denLaden geschickt wurd entfaellt das Fernabsatzgesetzt .
haette er sie sich liefern lassen sehe das anders aus .
 
Das 14-tägige Rückgaberecht hat man aber nur dann, wenn man die Ware nach Hause geschickt bekommen hat (egal ob telefonisch oder per Internet bestellt wurde).

Bei Abholung im Laden kannst du dir die Karte ja vor Kauf anschauen und von der Beschaffenheit der Ware selbst überzeugen.

Die werden die Karte jetzt überprüfen und wenn ein Defekt vorliegt entweder einschicken oder dir eine andere geben. Einfach abwarten.
 
Zeitwertgutschrift
Du hast das Anrecht auf eine gleichwertige oder höherwertige Karte oder der komplette Kauf muss rückabgewickelt werden. Nix mit Gutschein und Zeitwert bei einer erst vor kurzen gekauften Karte? Nix da...

Bei einem Rücktritt ist der Kauf 1 zu 1 rückabzuwickeln. Da steht nix mit Zeitwert. Aber bei der 7970 kauft man sich doch keine Karte im Customdesign, dort muss immer ein neuer Lüfter drauf. Das steht in jedem Test. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass der Lüfter defekt ist, oder?
 
Benzer schrieb:
Ich würde darauf pochen das du telefonisch bestellt hast und die Grafikkarte innerhalb der 14 Tage zurück gibts. Ende.

Benzer schrieb:
Der Punkt ist... wo ist der Vertrag geschlossen worden?
Hast du telefonisch bestellt - ist der Vertrag am Telefon geschlossen worden - auch wenn Bezahlung und Abholung vor Ort waren.
Hast du nur reserviert, wurde der Vertrag im Laden geschlossen.

Benzer schrieb:
Und telefonisch...

Ich würde mal deine juristischen Quellen prüfen und eventuell mal jemanden kontaktieren, der sich damit auskennt. Du jedenfalls hast zu wenig Ahnung von der Materie ...

Ich empfehle sonst noch einmal § 312b ff BGB (auf die Details achten!)
 
ja werde ich ja sehen

aber wenn er schon so darauf pocht das die karte sich normal verhält hab ich da nicht viel hoffnung das ich eine andere bekomme :(

gehäuse lüftung ist gut habs auch in einen anderne pc getestet aber nach 10 minuten betrieb im idel kann man sie schon nichtmehr anfassen auser man steht auf rote brandflecken auf den fingern

selbst mit großen ventilator und offenen gehäuse wird sie nicht kälter :(

das wa echt der erste und der letzte kauf dort ! bin echt was erschrocken wie unfreundlich mit kundne umgegangen wird

" sie sind zu blöd zu denken das so eine karte ältere spiele abspielen kann, ein cpu wird auch innerhalb 1 sekunde 100 grad warm wieso denken sie das dies bei einer grafikkarte anders ist" um nur kleinen auszug wiederzugeben was dort gesagt wurde von den netten support mitarbeiter ....
 
Das Widerrufsrecht bleibt auch bei Abholung erhalten, wenn der Vertrag telefonisch geschlossen wurde. Die Möglichkeit zur Begutachtung bei Abholung ist dann ja nicht mehr relevant, weil der Kaufvertrag schon besteht.
 
Andreas86 schrieb:
Das 14-tägige Rückgaberecht hat man aber nur dann, wenn man die Ware nach Hause geschickt bekommen hat (egal ob telefonisch oder per Internet bestellt wurde).

Bei Abholung im Laden kannst du dir die Karte ja vor Kauf anschauen und von der Beschaffenheit der Ware selbst überzeugen.

Die werden die Karte jetzt überprüfen und wenn ein Defekt vorliegt entweder einschicken oder dir eine andere geben. Einfach abwarten.

Völlig richtig, wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung.
Der TE ist in den Laden gegangen, hat dort Geld auf den Tresen gelegt und die Karte bekommen.
Das hat mit Fernabsatzgesetz sowas von gar nichts zu tun, auch nicht wenn man vorher
anruft oder ne eMail schickt. Fernabsatz ist, wenn du die Ware nicht im Laden kaufst, sondern
über Inet oder bei Quelle / Neckermann etc und du nicht vorher die Ware anschaun kannst.
Genau darauf bezieht sich Fernabsatz ja -> das soll "gekauft wie gesehn" eliminieren, aber
darum gehts ja hier nicht.

Wenn die Karte defekt ist, hast du Garantie und Gewährleistung, beides gibt dir aber nicht
direkt das Recht, dein Geld zurückzuverlangen. Der Händler und der Hersteller dürfen
bevor du das darfst, erstmal prüfen und ggf. nachbessern.
 
@Tunguska:
Laut Homepage hat der Shop eine Vertriebshotline... bei dieser hat der TE die Grafikkarte bestellt und hat einen Termin für die Abholung im Ladengeschäft bekommen. Damit ist aus meiner Sicht der Vertrag geschlossen und die Bezahlung und Abholung sind dann im Ladengeschäft passiert.

§ 312b schrieb:
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Die Vertriebshotline erfüllt diese Bedingung wohl zu genüge.

edit:
Habe gerade noch einen Punkt der interessant ist gefunden... wie ist der Verkauf abgelaufen? Hast du deine Bestellnummer (ect.) gesagt und hast dann die Karte + Rechnung bekommen - oder durftest du noch entscheiden ob du die Karte haben möchtest?
 
Zuletzt bearbeitet:
Suxxess schrieb:
Du hast das Anrecht auf eine gleichwertige oder höherwertige Karte oder der komplette Kauf muss rückabgewickelt werden. Nix mit Gutschein und Zeitwert bei einer erst vor kurzen gekauften Karte? Nix da...

Bei einem Rücktritt ist der Kauf 1 zu 1 rückabzuwickeln. Da steht nix mit Zeitwert. Aber bei der 7970 kauft man sich doch keine Karte im Customdesign, dort muss immer ein neuer Lüfter drauf. Das steht in jedem Test. Allerdings kann man wohl davon ausgehen, dass der Lüfter defekt ist, oder?

Jupp stimmt , das mit Zeitwert ist damit gemein wenn diese karte laenger im Dienst gewesen waere . Ich haette mich besser ausdruecken sollen . Dennoch bekommt er nicht sofort das Geld zurueck , nur den 1 zu 1 Austausch . wie du beschrieben hast .
 
Auszug aus der Seite von Stiftung Warentest - siehe Link oben:

Übel abgewimmelt vom xxx fühlte sich xxx, als er seinen Camcorder zurückgeben wollte. Er hatte ihn online bestellt, aber im Laden abgeholt. Jetzt wollte er das 14-tägige Fernabsatz-Widerrufsrecht nutzen. „Aber nicht bei Abholung“, war die Antwort. ...

Das ist böse, und so einfach geht es auch nicht. Ob das Fernabsatz-Widerrufsrecht gilt, wenn ein Kunde online bestellt, aber die Ware persönlich im Laden abholt, das kommt darauf an: „Nur wenn der Kunde beim Abholen noch entscheiden durfte, ob er wirklich kauft oder lieber doch nicht, hat er kein Widerrufsrecht“, erklärt Jurist Dr. Carsten Föhlisch vom Gütesiegel Trusted Shops. Wenn aber im Kleingedruckten steht, dass die Internetbestellung verbindlich ist, so wie beim Hifi-Shop, dann darf der Kunde später widerrufen. Denn der Sinn des Widerrufsrechts ist es, dass Fernabsatz-Kunden die Gelegenheit haben, die Ware in Augenschein zu nehmen. Höchstrichterlich entschieden ist diese Frage bisher allerdings nicht.
 
so habe gerade eine email des geschäftführes bekommen


leider ist eine Rückgabe samt Gutschrift nicht möglich. Als Entgegenkommen werden wir Ihnen für morgen eine neue Grafikkarte bestellen damit Sie weiter mit dem Rechner arbeiten können. Sie erhalten von uns im Laufe des morgigen Tages eine Rückmeldung bezüglich des Status der Karte. Bei Abholung händigen wir Ihnen eine überarbeitete Rechnung aus.


was soll ich mir jetzt darunter vorstellen ? neue grafikkarte heißt die selbe karte halt nur eine neue ? und überarbeitet rechnung sprich nochmal eine neue ?

hoffe die neue karte wird dann laufen bzw ist auch eine neue das werde ich ja sehen ...

ich halte euch auf den laufenden
 
Naja , da liegt wohl ein Fehler der Karte vor , du kannst ein Austausch erhalten aber geld nicht - zumindest nicht direkt nach dem 3. Reklamation hast du das recht vom Kauf abzutreten und eine Zeitwertgutschrift zu erhalten oder nach wenn die Reklamation laenger als 7 1/2 wochen Dauert .

vollkommen richtig. aber ein austausch würde ja vollkommen reichen. er will die karte ja haben nur halt in funktionsfähig. bei solchen sachen immer zu zweit den laden betreten, nicht etwa der einschüchterung wegen, sondern vielmehr weil sich erfahrungsgemäß unter zeugen sehr viel freundlicher verhalten wird.

versuche dem verkäufer in ruhigen worten klar zu machen das 100°C/bei 1000dbA eben nicht normal für so eine karte sind und das du eben deswegen ein austauschmodell haben möchtest.

das wichtigste ist ruhe bewahren, denn DU bist ja im recht!

gruß

edit:ist doch alles gut. du bekommst erst ne austauschkarte alá gt630 damit du erstmal weiterarbeiten kannst. wenn der test deiner grafikkarte abgeschlossen ist, bekommste ne neue(aber gleiches modell)
 
Zuletzt bearbeitet:
dh. du bringst deine kaputte grafikkarte dort hin
und bekommst eine neue grafikkarte wieder (höchst warscheinlich selbes modell und hersteller)

eine überarbeitete rechnung bekommst du , weil du ja dann neue hardware mit unterschiedlicher seriennummer hast.

im normalfall wird die neue grafikkarte dann ganz normal laufen.

die 50°C im idle klingt irgendwie nach montags-modell
 
Castrol schrieb:
[...]
" sie sind zu blöd zu denken das so eine karte ältere spiele abspielen kann, ein cpu wird auch innerhalb 1 sekunde 100 grad warm wieso denken sie das dies bei einer grafikkarte anders ist" um nur kleinen auszug wiederzugeben was dort gesagt wurde von den netten support mitarbeiter ....

Also wenn das wörtlich so rüberkam, will der dich echt verarschen. Der Mensch dort weiß ganz genau, das was faul ist, will sich aber scheinbar keine Mühe machen...
Also was man in Deutschland mittlerweile als Kunde alles abkönnen muss.

Und bitte welche CPU wird 100 Grad heiß mit Lüfter? Und das in einer Sekunde???? Das geht noch nichmal ohne Lüfter in 1 sek... Enweder keine Ahnung, oder wie oben schon gesagt.
Um besser zu "verhandeln" kannst du dir ja vlt noch paar Infos über Computerhardware im Internet suchen und hier geben lassen. Dann haste vlt. bessere Chancen überzeugend zu sein.

Das einizige was du machen kannst ist hingehen und drauf beharren, das Umtausch. Geld zurück wird immer schwierig. Ansonsten rechtliche Schritte einleiten.

Aber aus genau solche Gründen bestell ich nur noch bei Amazon. Die Preise liegen voll im Rahmen und man kann ohne Probleme seine defekte Hardware reklamieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde jetzt aufpassen wenn du jetzt die neue Rechnung akzeptierst. Dann fällt bestimmt das FAG!
Frag bitte bei einem Rechtsverdreher oder Verbraucherzentrale nach.

Nach dem Text der Stiftung Warentest, ist es ein Bestellung im FAG. Wenn du aber noch hättest sagen können, nein ich will doch nicht. Gilt das nicht. Und wenn du jetzt eine neue Rechnung von denen bekommst ist es ohne 14 Rückgabe recht.
 
ja die karte liegt seit samstag bei ihm freitag wurde sie ja abgeholt ( sprich samstag hab ich sie zurück gebracht)

habe direkt nach dem ich dort so unfreundlich abgefertigt wurde den geschäftsführer geschrieben der sich dann auch 1 stunde später etwas unglaubwürdig für seinen mitarbeiter entschuldigt hatt " normal ist er sonst sehr nett" aha wie man nett halt auslegen kann ...

also ich bin gespannt was dann rauskommt

habe mich ja vorher im internet etwas schlau gemacht über diese karte die angeblich ja sehr gut sein soll und vorallem schön leise

ich bin gespannt und halte euch natürlich auf den laufenden


das wären die agb vom shop pcking.de
dort steht das die online bestellung verbindlich ist telefonisch lese ich nichts
 
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