Grafikkarte defekt nach Verkauf über Ebay

Also ich und viele andere mir bekannte Juristen lesen AGB im Privatleben gar nicht. Wenn da etwas Böses steht, dann fliegt die Klausel sowieso.
 
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Jowu0311 schrieb:
und mit Vorsicht-Glas Aufklebern . . .

Die Aufkleber sind für das Logistik-Unternehmen irrelevant; soll heißen, Du hättest sie auch nicht draufzukleben brauchen, des Ergebnis wäre dasselbe. Du kannst Dich auch im Falle einer Reklamation nicht darauf berufen, dass die Aufkleber auf der Sendung drauf waren; gleiches gilt auch für "nicht kippen", "nicht 5 übereinander stapeln", "nicht betreten", Handling mit dem Gabelstapler usw. usf. Aufkleber bzw. Aufschriften zur Handhabung der Sendung sind in jeder Hinsicht für das Transport-Unternehmen irrelevant, ausgenommen die Aufkleber mit den Warnhinweisen vor Akku-Brandgefahr.

Wenn Du mal Lust und Zeit hast, schau Dich bitte in einem Paket-Verteil-Zentrum um. Das geht meist leider nur, wenn dort ein Tag der offenen Tür stattfindet, an diesem Tag stehen die Bänder still. Man kann sich aber trotzdem ein Bild davon machen, was passiert, wenn tausende von Paketen in relativ kurzer Zeit die Bänder passieren. Die Zeit, um auf Aufkleber jeglicher Art Rücksicht zu nehmen, hat niemand; es wären auch viel zu wenig Menschen dort, um das überhaupt zu tun. Trotzdem ist es interessant, sich das einmal anzuschauen; Menschen sieht man nur an den Stellen, wo die ankommenden Sendungen aus den Containern und LKW ausgeladen und in der ausgehenden Richtung wieder eingeladen werden; eine wirkliche Knochenarbeit. "Schuften" ist dafür der adäquate Ausdruck. Ich durfte mir das hier einem Paket-Zentrum an einem solchen Tag einmal ansehen und habe vollsten Respekt vor den Leuten, die dort tätig sind. Nicht umsonst sucht der Betreiber (DHL) immerzu nach neuen Mitarbeitern (teilweise auch über Zeitarbeitsfirmen).

Das hilft Dir bei Deinem Problem leider auch nicht weiter, soll aber trotzdem ein wenig Verständnis dafür wecken, um in Zukunft anders handeln zu können.
 
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@alle Unkundigen

Der BGH hat bereits 2017 Stellung zum Paypal-Käuferschutz bezogen (AZ: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16t).
Das sollte allen bekannt sein, die meinen, fachlich qualifizierte Ratschläge hier erteilen zu wollen.

Der Käufer bleibt aus Sicht des BGH gleichwohl „erheblich“ im Vorteil: „Der Verkäufer hat erst einmal den Schwarzen Peter und muss seine Ansprüche einklagen“, betonte die Vorsitzende BGH-Richterin Karin Milger. Bei seiner Entscheidung habe der BGH aber auch das berechtigte Interesse des Verkäufers berücksichtigen müssen. „Sonst wäre das das Aus für Privat-Verkäufer gewesen.“ In den Geschäftsbedingungen von Paypal heiße es, dass das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer weiterbestehe. „Außerdem führt Paypal bei Beanstandungen des Käufers nur ein pauschales Verfahren durch, mit einem sehr vereinfachten Prüfungsmaßstab“, sagte Milger. Eine spätere Klärung durch die Gerichte könne dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Eine Unwirksamkeitserklärung liest sich für mich anders.
Der BGH hat nicht erklärt/entschieden, dass Paypal das zurück gebuchte Geld dem Verkäufer wieder erstatten muss. Gleiches gilt auch für das Bezahlverfahren SEPA-Lastschrift bei Widerruf durch den Käufer.

uincom schrieb:
Also ich und viele andere mir bekannte Juristen lesen AGB im Privatleben gar nicht. Wenn da etwas Böses steht, dann fliegt die Klausel sowieso.
Neben Dilettantismus auch noch Überheblichkeit in Unkenntnis der erfolgten höchstrichterlichen Rechtsentscheidungen. Gratulation!
 
Du glänzt echt durch fehlende Lebenskompetenz. Gratulation! Das war eine allgemein Aussage für den Alltag und kein konkreter Fall. Als ob ich die Paypal AGB prüfe oder das irgendwo behauptet hab.
Im Übrigen widerspricht das auch nicht meiner Aussage. Der Käuferschutz ist nichts Böses. Ich verstehe dein Problem nicht. Er trifft ja beide Vertragspartner gleichermaßen.

Ansonsten nette Rechtsberatung...
 
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Wenn du das Geld bei PayPal abgebucht hast, kannst du die Sache aussitzen, habe ich bei einem Fall, wo es um ein gehacktes Konto ging, ebenfalls gemacht.
Die werden die Sache an ein Inkassobüro abgeben, das dann bis zum Mahnbescheid die Sache eskalieren wird.
Nachdem man diesem dann aber widersprochen hat, passiert in der Regel nichts mehr.
Nach drei Jahren ist die Sache dann verjährt, so auch bei mir.

Für dein PayPal Konto hat das nur die Konsequenz, dass es geschlossen wird.
Du kannst nach Abgabe des Falls an das Inkassobüro ein neues PayPal Konto mit neuer E-Mail Adresse eröffnen.
 
@boarder-winterman
Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, aber danke für den Tipp :D

Ich habe den Käufer nun über WhatsApp blockiert damit die Kommunikation nurnoch über Ebay stattfindet. Dort habe ich untergebracht, dass er die Grafikkarte ausgebaut hat und sein eigenes Teilzahlungsangebot von 300 Euro verweigert hat. Zudem bat ich ihn drum, die Sendung in vor Ablauf der Frist mit Schadensformular (von mir vorausgefüllt, bis auf die Unterschrift) in eine DHL Filiale zu bringen, weil sowohl DHL und Ebay mir mitgeteilt haben, dass nach Paketannahme der Käufer für die Schadensanzeige zuständig ist. Kann mir d
as von euch noch jemand bestätigen?
Dies hat er allerdings auch wieder abgelehnt mit der Begründung, er hätte mir extra 20 Euro mehr für den versicherten Versand überwiesen, und er in seiner Nähe keine Filiale hat. Sobald er sein Geld von mir zurückbekommt, würde er mir den PC zusenden damit ich mich um den Schadensfall kümmern kann.
 
die 20€ für den Versand entbinden ihn nicht davon, seinen Teil der Pflichten nachzukommen. Und das du in Vorleistung gehst, sprich ihm erst das Geld gibst, darauf kann er bestehen, ein Recht darauf hat er nicht.

Und ich formuliere es mal so. Wer hat das Geld? Wer will was von dir? Du oder er? Und ja Paypal wird dich sperren und es an ein Inkasso abgeben. Ein Recht auf das Geld von dir haben sie jedenfalls nicht. Dazu müssten sie, wie der Käufer, nachweisen, dass die Karte defekt von dir verkauft wurde. Sie nehmen das ja schließlich aufgrund ihrer Käuferfreundlichkeit primär an. Weder haben sie es wirklich geprüft noch einen Nachweis geführt, dass dem so wäre. Daher eben stets widersprechen, sie müssen die rechtliche Grundlage nachweisen, nicht du den Gegenbeweis antreten.
 
@ThomasK_7

Daraus erkenne ich
a) keine allgemeine Wirksamkeit der AGB-Klauseln PayPal;
b) keine Bestätigung der PayPal-Zufriedenheitsgarantie (was auch immer das ist).

Es wird lediglich der gar nicht in Frage gestellte Sachverhalt geschildert, dass trotz Entscheidung PayPals die Parteien (weitere) Ansprüche gegenüber der anderen Partei gerichtlich geltend machen können.
 
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@Jowu0311 ich kann das von @boarder-winterman bestätigen. Ich hatte genau den selben Fall 2013 (Ware angeblich defekt angekommen). Waren aber nur 150€ minus. Bei mir kam nach dem Mahnbescheid welchen ich abgelehnt hatte nichts mehr.
 
leesmercenary schrieb:
@Jowu0311 ich kann das von @boarder-winterman bestätigen. Ich hatte genau den selben Fall 2013 (Ware angeblich defekt angekommen). Waren aber nur 150€ minus. Bei mir kam nach dem Mahnbescheid welchen ich abgelehnt hatte nichts mehr.

Kenne ebenfalls einen Fall aus meinem Bekanntenkreis wo nach einer, laut Aussage des Bekannten, ungerechtfertigten Rückbuchung des Käuferschutzes das PayPal Konto mit 800€ im Minus war und der Fall einem Inkassobüro übergeben wurde. Nachdem dem Mahnbescheid widersprochen wurde kam nie wieder was von PayPal. Das PayPal Konto wurde natürlich gesperrt und er kann auf seinen Namen/Adresse auch keines mehr eröffnen aber nur weil PayPal das Geld einzieht ist das noch lang nicht rechtens und das weiß PayPal auch. Darum werden solche Fälle auch nicht weiter verfolgt. Dann wäre nämlich PayPal in der Beweispflicht.
 
Mit einer anderen E-Mail Adresse ist die Neueröffnung eines PayPal Kontos problemlos möglich, habe ich nach einiger Zeit genau so gemacht und es gab nie Probleme.
Sobald die Sache beim Inkassobüro liegt, hat PayPal den Fall verkauft und ist damit raus.
 
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Ganz so einfach ist es nicht.
Wenn paypal "Forderungen" in Höhe von 1400€ gegen dich hat kannst du z.B. oftmals nicht einfach die gleiche IBAN oder KK hinterlegen bzw. das neue Konto wird dann ebenfalls gesperrt "zur Prüfung".
Gut wer mehrere KKs hat.

Grundsätzlich würde ich es bei 1400€ trotzdem drauf ankommen lassen, erst recht wenn der "käufer" keinerlei Bock hat das ganze sinnvoll zu klären.
 
Jip, neues Paypalkonto geht nur mit anderer E-Mail und anderer Zahlmethode.
 
Ja ok das kann sein, die Kreditkarte von damals war eh abgelaufen.
 
Das könnt ihr nicht machen. Die AGB von Paypal verbieten das
 
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Idon hat völlig Recht. Ungültige AGBs sind von Beginn an unwirksam und nicht erst, wenn sie im Einzelfall durch ein Gericht abgelehnt worden sind. Ein Beispiel ist die Renovierungsklausel in Mietverträgen.
nebulein schrieb:
Bester Tipp des Jahres... auch beim Privatverkauf bist du verpflichtet, dass mangelfreie Ware auch Mangelfrei beim Käufer ankommt.
Nein, das ist der private Verkäufer nicht. Sobald die Ware (ordnungsgemäß verpackt) abgegeben wird, ist er für gar nichts mehr verantwortlich. Das ist nämlich der wesentliche Unterschied zum Händler als Verkäufer.

Mich hätte nun mal interessiert, welche AGBs von Paypal dazu berechtigen, sich über das deutsche Kaufrecht hinwegzusetzen. Meines Erachtens gar keine, denn rechtlich kann man dem TE maximal noch eine falsche Verpackung (Grafikkarte im Slot) ankreiden. Wobei selbst das diskussionswürdig ist, denn Grafikkarten sind mit zwei Schrauben und vom Slot fixiert.

Nach der Rückbuchung durch Paypal passiert nun folgendes für den TE:
der Anspruch auf Zahlung aus § 433 Abs. 2 BGB tritt erneut in Kraft und der TE kann nun direkt gegen den Käufer vorgehen. Das wurde übrigens schon zwei mal vom BGH bestätigt:
VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16
Aus den Paypal AGBs geht das auch hervor, denn sie berührt: "die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht"
Das heißt auf deutsch: er muss seiner Zahlungspflicht nachkommen.

Ich hätte keinesfalls 300€ angeboten. Das ist das Risiko beim Privatkauf - keine Gewährleistung zu haben (sofern abgelehnt). Aus diesem Grund zahlt man ja auch weniger, als beim Händler.
 
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So, jetzt melde ich mich mal wieder zu Wort mit spannenden Plottwists. :D

Nach mehrfacher Bitte von Ebay und mir, den PC zur Transportversicherung oder zu Sachverständigen zu geben, schickte der Käufer einfach ohne Einverständnis den PC zu mir. Ich gehe davon aus, dass ein Hotline Mitarbeiter ihm dazu geraten hat.
Ich war zum Zeitpunkt der Lieferung nicht zuhause, also hat ein Nachbar den PC entgegengenommen. Ich hätte die Sendung selbstverständlich abgelehnt.
Also stand der PC nun bei mir, ich rief verzweifelt Ebay an und es hieß, dass nun der eingefrorene Kaufbetrag dem Käufer widergutgeschrieben wird, da der Artikel wieder bei mir ist.
Den PC selber wollte ich nicht auspacken und testen. Am Ende würde es noch heißen, ich hätte ihn manipuliert.
Nach schriftlicher Beschwerde über das Vorgehen vom Käufer und von Ebay über,
des Ignorierens der Transportversicherung,
ohne Gutachten von Ebay,
Beweis, dass der Käufer am PC rumschraubte um die Grafikkarte im anderen System zu Testen (per whatsapp)
und der somit ungültigen Rücksendung
hat mich Ebay, sogar ziemlich eigenständig, darum gebeten, für einen Kostenvoranschlag zur Reparatur den PC zu einem Dritten zu geben (ich ging immer noch davon aus, dass mit dem PC alles in Ordnung ist. Wollte es aber auch nicht selber testen).

Also habe ich den PC zu einem (im Nachhinein etwas unseriösen) PC-Shop gegeben. Die stellten fest, dass der Screen nach Windows-Start Artefakte anzeigt. Dann fragten die mich nach dem Preis der GPU. Genannter Preis landete im Kostenvoranschlag, der daraufhin zu Ebay ging.

Ich dachte mir die ganze Zeit, dass der Aufwand, der Preis für den PC-Check (60 €!) für Nichts sei. Der PC ist bei mir, und ich bleibe auf den Kosten sitzen..
Aber zu meiner Überraschung kam folgende Mail:

"Sehr geehrter..
vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Wir werden nun den Fall für Sie schließen, so dass der volle Kaufbetrag Ihnen freigegeben wird.
Für Ihre Mitwirkung bedanke ich mich herzlich und entschuldige für die Unstimmigkeiten. Ich versichere Ihnen, dass der Fall nun abschließend bearbeitet wurde.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei eBay und einen schönen Tag noch."

Der volle Kaufpreis landete auf meinem Paypal Account... Diesen habe ich sofort auf mein Bankkonto auszahlen lassen.. Sobald der Betrag auf meinem Konto ist, schließe ich Paypal sowie Ebay-Account um weitere Probleme zu vermeiden.

Nun habe ich PC (zwar mit defekter Grafikkarte) und Geld! Ein wahres Plus-Geschäft 😄
Graka wird an die Garantie gehen. Da kein optischer Schaden vorhanden ist, gehe ich davon aus, dass ich eine neue bekomme (hatte aber noch keine Zeit, diese selber mal zu testen)

Ich frage mich bloß, ob es sich um eine Kompensierung des Schadens wegen dem Fehlhandeln von Ebay handelt, oder ob dem Käufer das Geld nun wieder abgebucht wurde? Letzteres glaube ich weniger, da für ihn der Fall, mit meiner Annahme des PC's, abgeschlossen war und er das Geld wiederbekommen hat.

Falls es wirklich sein Geld ist, kann es sein, dass der Fall mir in Zukunft immer noch Stress machen wird. Allerdings hat sein dummes Handeln ihn selber in die Lage gebracht..

Was meint ihr?
 
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Warum die Accounts schließen wenn doch alles zu deiner Zufriedenheit gelöst wurde?
 
Schredderr schrieb:
Warum die Accounts schließen wenn doch alles zu deiner Zufriedenheit gelöst wurde?
Na weil ich mir nicht sicher bin, ob es sich nun um das Geld des Käufers handelt, oder von Ebay.. Ich bin mir sicher, dass der Käufer Widerspruch einlegen kann, oder sonstige Maßnahmen ergreifen kann. Und wie ich gelernt habe, wird Geld auch einfach wieder von Paypal oder Ebay eingezogen, ohne genauere Untersuchung oder Klärung des Falls.
 
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