Grafikkarte guten Gewissens verkauft - Käufer meldet nun Spulenfiepen

foo_1337 schrieb:
Und wenn da steht "kein Spulenfiepen", muss davon ausgegangen werden, dass es kein Spulenfiepen hat.
Hat die Karte ja auch nicht.
Das behauptet aussschließlich der Käufer um im nachhinein Geld zu ergaunern.

Zumal kein Spulenfiepen immer kein höhrbares Spulenfiepen meint, was ausschließlich der Verkäufer beurteilt
und genau so wiedergegeben hat.
Grafikkarten ohne "richtiges" Spulenfiepen gibt es nicht. Denn jede Grafikkarte hat technisch bedingt immer Spulenfiepen, mal mehr, mal weniger, selten hörbar.
 
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Ich sehe das weiterhin anders. Um im Beispiel zu bleiben: Wenn ich ein Auto verkaufe und ausdrücklich angebe 'kein Ölverbrauch', dann muss ich mich auch an dieser Aussage messen lassen. Auch wenn ich im Flachland lebe und der Käufer in den Alpen.
Wenn ich meinte, dass das Auto in meinem Gebrauchsszenario zwischen den Inspektionen kein Öl nachgefüllt bekommen musste, dann hätte ich das auch so in der Anzeige formulieren müssen.
 
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@Incanus: Gibst du dann bei der Farbe auch an "Blau unter normalen Lichtbedingungen"?

Die Auswahlmöglichkeit gibt es bei Mobile z.B. nicht.

Das Auto ist blau, wenn es unter Schwarzlicht oder anderen Lichtbedingungen dann "andersfarbig" erscheint, ist das ein Grund zu rügen?

Ich weiß ja nicht.... beim TE hatte sie kein Spulenfiepen, bei Käufer schon. Kann passieren. Man könnte ja sagen "Wäre der Käufer zum Verkäufer mit seinem System gekommen, hätte er die Karte sicherlich testen können"

Das ist der große Nachteil von "Fernabsatz-Geschäften". Der Käufer hätte auch "neu" kaufen können und hätte zumindest die 14-tägige Rückgabemöglichkeit nutzen können. Er hat gebraucht gekauft, sich dadurch einen Betrag "X" gespart und ist ein paar Risiken eingegangen. sieht man auch an der "PP Friends" Zahlung.
 
Bei der Farbe würde ich die Originalbezeichnung des Herstellers wählen. Meine Yamaha sah damals auch grün aus, offiziell war es aber blau. Wenn ich das falsch angegeben hätte, bräuchte ich mich nicht zu wunder, dass sie der Käufer beschwert.

Man kann das Ganze ja auch mal aus der Perspektive des Käufers sehen, ohne gleich anzunehmen, dass er ein schuftiger Betrüger sei. Er reagiert vielleicht empfindlich auf dieses Fiepen, hat schon einige Karten ausprobiert und war jedesmal enttäuscht. Nun findet er ein Angebot, wo jemand explizit angibt 'kein Spulenfiepen'. Er baut die Karte erwartungsvoll ein und was passiert: Sie fiept.

Wie würdet Ihr da reagieren?
 
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Wie gesagt: Wenn ich meine Priorität auf eine solche Eigenschaft lege, versuche ich den Artikel zu testen.

Vielleicht muss ich dafür auch 20€ mehr ausgeben, um regional zu suchen...

Ich kaufe auch keinen Tischtennisschläger, bei dem dabei steht "liegt super in der Hand".

Vielleicht ist das auch der Grund, dass auf MC-Donalds Bechern steht, dass heißer Kaffee weh tun würde, wenn man ihn verschüttet.

Mir ist durchaus bewusst, dass ein TT-Schläger vielleicht in der Hand des VK gut liegt, in meiner aber vielleicht nicht.

Der Trend die Verantwortung immer auf jemand anderen zu schieben ist ja unverkennbar, bevor man zugeben müsste, dass einen der normale Menschenverstand sonst vor schlimmerem bewahrt hätte.
 
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Im Zweifel muss der Käufer zum Anwalt und im worst case zusätzlich einen Gutachter beauftragen. Vorkasse! Das wird er aber nicht machen. Hätte er so viel Spielgeld, würde er keine gebrauchte GPU kaufen. Rechtsschutz dafür ist auch eher unwahrscheinlich. Außerdem ist Spulenfiepsen selbst bei Herstellern kein Sachmangel.
 
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Planlos84 schrieb:
Außerdem ist Spulenfiepsen selbst bei Herstellern kein Sachmangel.
Es gibt aber auch kein Hersteller " kein Spulenfiepen" in den Produkteigenschaften an ;-)
 
Warum sollte ein Hersteller das auch tun? Es ist einfach eine physikalische Eigenschaft, dass Spulen, wenn sie mit Strom bespielt werden, ein gewisses "rasslen" beginnen! Es ist kein Defekt oder Mangel!
 
Otacu schrieb:
Es ist einfach eine physikalische Eigenschaft, dass Spulen, wenn sie mit Strom bespielt werden, ein gewisses "rasslen" beginnen! Es ist kein Defekt oder Mangel!
Es ist der Geiz der Kartenhersteller.
Spulenfiepen kann man sehr wohl beheben, damit:
Abschirmbecher.jpg
.
Auf die Spule drauf und zugegossen.
Weg ist das Fiepen, egal was da durchfließt.

Aber da würde eine 1.000 EUR-Karte (was für ein komisches Wort wäre das vor Jahren gewesen)
ja 5.- EUR mehr kosten.
Das geht schon mal gar nicht.
 
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Celticon schrieb:
Das nächste mal bitte das dem Anzeigentext am Ende beifügen:

Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."

kannst du so oft hinschreiben wie du willst, du haftest trotzdem für sachmängel

"Nach wie vor finden sich bei Ebay viele unsinnige Privatverkaufsklauseln. „Nach aktuellem EU-Recht muss ich darauf hinweisen: Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rücknahme oder Umtausch gewährt werden kann“, schreibt etwa Ebay-Nutzer alelauf in sein Angebot eines Festnetztelefons. Er will sich so vor Forderungen unzufriedener Käufer schützen. Doch seine Formulierung dürfte wirkungslos sein.


Es gilt: Privatverkäufer müssen auf gar nichts hinweisen. Und es ist auch falsch, dass sie keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen können. Im Gegenteil: Nach dem Gesetz müssen auch sie für einwandfreie Ware einstehen. Und: Von 1. Januar 2022 an verschärft sich die Sachmangelhaftung noch etwas. Einzelheiten dazu weiter unten unter „Artikel und Mängel richtig beschreiben“."

https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

ist halt die frage, ob spulenfiepen ein sachmangel ist. da der verkäufer es aber explizit erwähnt hat, wohl, um den verkauf anzukurbeln, kommen wir hier in eine grauzone.

ich für meinen teil würde denken, das es nicht für eine rücknahmeverpflichtung ausreicht.
insofern kann man es darauf ankommen lassen.
 
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Richtig erkannt, es gibt keinen Sachmangel auch wenn der TE kein "Spulenfiepen" hatte und es in seinem Verkaufstext niederschrieb! Natürlich ist es kein Grund für eine Rückabwicklung!
 
Nach §434 Abs. 1 BGB nicht, korrekt. Da er aber explizit geschrieben hat, dass die Karte kein Spulenfiepen aufweist und man eine Verkaufsanzeige als Vertragsbestandteil sehen kann, könnte §434 Abs. 2, Nr1 BGB zum Problem werden.
 
Mit nichten, da es sich um eine physikalische Eigenschaft handelt auf welche der TE gar keinen Einfluß nehmen kann. Und nur ob der Dummheit und Unwissenheit des Käufers angemahnt wurde!
 
Dass das ganze abgestellt werden kann, hat ja @wuselsurfer schon beschrieben. Abgesehen davon darf nicht davon ausgegangen werden, dass der Käufer irgendwelches physikalisches Verständnis von vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
 
Der Niederschrieb in einem Angebotstext, ist nicht sofort gleichzusetzen mit vertraglich zugesicherten Bestandteilen!
 
Celticon schrieb:
Das nächste mal bitte das dem Anzeigentext am Ende beifügen:

Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."


übrigens - mea culpa -
die oben genannte formulierung ist gültig und wichtig.


allerdings gilt in jedem fall:

"Alle Angaben müssen stimmen​


Vielen Anbietern ist bei Internetverkäufen außerdem nicht klar: Was in der Artikelbeschreibung steht, muss auch stimmen. Andernfalls haften sie selbst dann, wenn sie die Sachmangelhaftung ausgeschlossen haben."

beim spulenfiepen ist das wohl allerdings einzelfallabhängig außerdem dürfte der nachweis selbigens schwierig werden, damit hält sich kein gericht auf.

um nachzuweisen, das beim verkäufer kein spulenfipen volag, genügt ein zeuge.
wenn man also eine person findet die bezeugt, das die karte beim TE nicht gefiept hat, ist der verkäufer komplett raus aus der nummer.
 
Melu76 schrieb:
um nachzuweisen, das beim verkäufer kein spulenfipen volag, genügt ein zeuge.
wenn man also eine person findet die bezeugt, das die karte beim TE nicht gefiept hat, ist der verkäufer komplett raus aus der nummer.
Da er nicht geschrieben hat "(zumindest) bei mir kein Spulenfiepen", könnte auch das eben nicht genügen.

Zum Thema ignorieren:
Wenn man dem Käufer nun unterstellt, dass er kein Troll ist sondern ihn das wirklich stört und er diese Karte genau aus diesem Grund gekauft hat, wird er das vermutlich nicht auf sich sitzen lassen. Also einigt man sich entweder auf Kompensation (hat er ja anscheinend angeboten) oder er geht, wenn er eine RSV hat, zum Anwalt. Was dann? Auch ignorieren? Und auch ohne Anwalt: Spätestens wenn eine Frist gesetzt wird, ist das ignorieren dieser ein fataler Fehler!
Daher finde ich den "Rat" das einfach zu ignorieren alles andere als gut. Jedenfalls pauschal.
 
foo_1337 schrieb:
Wenn man dem Käufer nun unterstellt, dass er kein Troll ist sondern ihn das wirklich stört und er diese Karte genau aus diesem Grund gekauft hat, wird er das vermutlich nicht auf sich sitzen lassen.

ja klar, ist auch richtig.
wenn der käufer rechtsschutz hat, kann der es auch "einfach mal" drauf ankommen lassen.
immerhin scheint ja auch dem VERKÄUFER klar zu sein, das spulenfiepen einen mangel oder kaufausschlusskriterium darstellt den er selber kategorisch ausgeschlossen hat.

ich persönlich würde dem käufer anbieten die karte zurückzunehmen, wobei man natürlich auch nicht weiß was der dann wieder mit der karte angestellt hat - evtl. kommt man mit der monetären vergleichlösung der sache näher.

keine ahnung, aber der einwand ist richtig, wenn jemand speziell eine karte ohne fiepen gesucht hat, ist es natürlich ärgerlich, auch wenn man soetwas gar nicht ausschließen kann realistischerweise - aber dieses wissen muss ein käufer nicht haben, wenn jemand eine karte "ohne spulenfiepen" verkauft

fakt ist so oder so: die angaben in dem verkaufsangebot sind nicht stimmig.

es würde die sache wohl noch verschlimmern wenn man objektiv feststellt, das man spulenfipen gar nicht auschließen kann, dann ist das auschließen desselben eine täuschung.
 
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Wenn der TE nicht auf den Kopf gefallen ist, schreibt er dem Käufer "wie es ist"und das es keine "Kompensation" oder dergleichen gibt und wartet ab. In ca 99% der Fälle prüft auch eine Rechtsschutzversicherung ob der Siegeschance und Wirklichkeit und wird auch nach der wirtschaftlichen Aussicht eine Entscheidung treffen.

Meines Erachtens nach schaut es auch nicht so aus, als ob daraus noch ein Vorgehen zu erwarten ist, auch wenn mancher hier immer weiter fantasiert!
 

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