Grafikkarte kaputt Lüfterwechsel Garantie ?

pops

Cadet 2nd Year
Registriert
Jan. 2010
Beiträge
22
Hi,

ich habe ein kleines Problem. Habe vor einem Jahr eine CLub3d HD4850 gekauft. Diese lief auch die ersten 5 Monate. Jedoch traten nach und nach merkwürdige Fehler wie kleine blaue Kästchen oder dicke gelbe/pinke/rote/ Streifen beim zocken auf. Meistens dann wenn ich vllt 2 Stunden durchgespielt habe.

Da die Grafikkarte immer recht hohe Temperaturen aufwies,habe ich mich dazu entschlossen einen neuen Lüfter (Arctic Cooling Accelero) zu kaufen.

Im Bezug auf die Temperaturen hat es sich gelohnt. Deutlich kühler als vorher. Jedoch hat sich an den Grafikfehlern nichts getan. Daher gehe ich davon aus,daß die Karte irgendwie defekt sein muss.

Nur wie läuft das jetzt mit der Garantie? Es heisst ja,daß diese beim Wechsel des Lüfters verfällt. Gibt es vllt eine Möglichkeit trotzdem davon Gebrauch zu machen? Bzw eine Teilerstattung zu bekommen?
 
die garantie ist weg. du must den kühler so ran machen das man es nicht sehen kann das er mall runter war
 
bau den orginalen kühler wieder rauf und schick sie ein. auf jedenfall ist die karte defekt!
 
Ob die Garantie weg ist oder nicht entscheidet der Hersteller. Die allgemeine Floskel "dran rumgeschraubt = Garantie weg" stimmt so nicht.

Wenn die Karte noch keine 6 Monate alt ist, wäre es ein Fall für die Gewährleistung.

Also, Karte älter als 6 Monate - Hersteller kontaktieren, Karte nicht älter als 6 Monate - Händler kontaktieren.
 
daher sollte man auch immer alle teile aufheben, und die originale wlp nie vom kühler entfernen. schick sie ein, und du wirst ja sehen, ob die dir die karte ersetzen.
 
Garantie und Gewährleistung sind weg. . Selbstverständlich hat Club3d auch keinen Bock, da noch irgendwas zu reparieren. Club3d bietet auch keine Endkundengarantie, daher würde dein Weg sowieso über den Händler gehen (außer bei Händlerinsolvenz).
Ehrlich gesagt kenne ich auch keinen Hersteller, der bei einem Kühlerwechsel nicht eine Garantieleistung ablehnen würde. Auch der oft zitierte Hersteller EVGA schließt zumindest offiziell eine Garantieleistung bei einem Kühlerwechsel aus. Inoffiziell mag das vielleicht manchmal anders verlaufen.

Ob jetzt das Einschicken mit dem bewussten Verschweigen eines eigenmächtigen Umbauens der Karte durch einen Kühlerwechsel mit dem Wissen, dass eigentlich kein Gewährleistungsfall vorliegt, nicht auch strafrechtlich zu bewerten wäre, vermag ich nicht so einfach zu sagen.

Aber die Grafikkarte ist nun mal eine der fehleranfälligsten Konponenten eines Computers (insbesondere die Spielergrafikkarte). Daran herumzuspielen ist immer risikoreich. Insbesondere ist es nicht besonders clever, bei bereits bestehenden Grafikfehlern noch an der Karte herumzuspielen. Ob die Temperatur verantwortlich für die Grafikfehler ist, hätte man auch unter dem Originalkühler leicht feststellen können.

So gesehen sollte sich der TE doch überlegen, die Konsequenzen für sein Verhalten zu tragen und daraus zu lernen...
 
Also die Gewährleistung ist nicht weg. Schwierig wirds natürlich nur, wenn die Karte älter als 6 Monate ist.
 
@ Hansdampf

Jein...Weg ist natürlich reichlich flappsig und nicht korrekt formuliert worden. Dennoch wird es für den Käufer schwierig werden, auch innerhalb der ersten 6 Monate trotz Beweislastumkehr, den Gewährleistungsanspruch erfolgreich durchzusetzen.
Der Käufer schafft durch seinen Kühlerwechsel ein unnötiges Risiko. Der Kühlerwechsel stellt m.E. einen unsachgemäßen Gebrauch dar, dessen Folgen zumindest die beschriebenen Fehler verursacht haben könnte. Selbst wenn wir wissen, dass nach Sachverhalt des TE diese bereits vor Kühlerwechsel vorlagen. Inwieweit es ausreicht, dass der Verkäufer lediglich nachweist, dass ein Kühlerwechsel vom Käufer vorgelegen haben muss und der Mangel typischerweise bei einer fehlerhaften Kühlung vorkommt bzw. ob der Verkäufer konkret nachweisen muss, dass dieser Kühlerwechsel ursächlich für den vorliegenden Mangel war, ist letztendlich eine prozessuale Frage. Ich halte es aber für wahrscheinlich, dass alleine durch den Kühlerwechsel der Käufer relativ schlechte Karten hat.
 
Die Aussage des Käufers, dass die Fehler schon vor dem Kühlerwechsel bestanden sollte ausreichen.

Immer wenn man die Bücher von Ralf Höcker (die Lexika der Rechtsirrtümer) braucht, sind sie nicht aufzufinden :)

Da gibt es diesen konkreten Fall. Es geht etwas innerhalb der ersten 6 Monate kaputt und der Besitzer versucht es selbst zu reparieren und macht dabei eigentlich noch mehr kaputt.
Trotzdem greift die Gewährleistung.
 
Nicht erforderlich, aber genügend ist der Beweis, dass der Mangel verursacht wurde durch unsachgemäßen Gebrauch des Käufers..(siehe auch BGB Kommentar Jauernig, § 476, Rn. 3.)
Es ist halt nur die Frage, was der Verkäufer als Beweis vorlegen muss bzw. wie hoch die Anforderungen sind. Repariert der Käufer unsachgemäß einen Gegenstand und verursacht dadurch einen weiteren Mangel und kann der Verkäufer dieses beweisen, so wird der Gewährleistungsanspruch nicht durchsetzbar sein.

P.S. Ich werde mich aber hinsichtlich der Anforderungen an den Beweisvortrag des Verkäufers noch ein wenig einlesen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nett von dir Edzard. Danke auch für die anderen Beiträge.

Die Grafikkarte wurde bei Alternate gekauft. Ich bin jetzt eben nur unsicher was ich sagen soll wenn ich dort anrufe. Ich habe ja quasi nur einen Versuch um das Problem richtig zu schildern.
 
Zurück
Oben