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Gast
Wo wirtschaftliche Interessen zu Grunde liegen, verliert die Privatsphäre immer mehr an Bedeutung. So wird die Bundesregierung "zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" in Kürze das Fernmeldegeheimniss aushebeln.
Im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle soll die "Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" in Deutschland umgesetzt werden und damit das Fernmeldegeheimniss außer Kraft setzen, sofern der Verdacht besteht, daß geistiges Eigentum ohne den Besitz der dafür notwendigen Rechte verbreitet wurde. Dies betrifft natürlich auch File-Sharing-Dienste und verpflichtet Dritte, z.B. die Internetprovider, zur Herausgabe der Verbindungsdaten. Am Unrechtsbewußtsein der Verbraucher wird dies allerdings wenig ändern, denn aufgrund steigender Urheberrechtsabgaben und kopiergeschützter Medien, welche ungefragt dubiose Software auf dem heimischen PC installieren, im Gegenzug dazu aber nicht kopiert werden dürfen, fühlt sich der Verbraucher sowieso schon über den Tisch gezogen.
(dieser Artikel wurde von den News der Seite http://www.au-ja.org/ übernommen)
Im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle soll die "Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" in Deutschland umgesetzt werden und damit das Fernmeldegeheimniss außer Kraft setzen, sofern der Verdacht besteht, daß geistiges Eigentum ohne den Besitz der dafür notwendigen Rechte verbreitet wurde. Dies betrifft natürlich auch File-Sharing-Dienste und verpflichtet Dritte, z.B. die Internetprovider, zur Herausgabe der Verbindungsdaten. Am Unrechtsbewußtsein der Verbraucher wird dies allerdings wenig ändern, denn aufgrund steigender Urheberrechtsabgaben und kopiergeschützter Medien, welche ungefragt dubiose Software auf dem heimischen PC installieren, im Gegenzug dazu aber nicht kopiert werden dürfen, fühlt sich der Verbraucher sowieso schon über den Tisch gezogen.
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