Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses bald Geschichte

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Gast
Wo wirtschaftliche Interessen zu Grunde liegen, verliert die Privatsphäre immer mehr an Bedeutung. So wird die Bundesregierung "zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" in Kürze das Fernmeldegeheimniss aushebeln.

Im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle soll die "Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" in Deutschland umgesetzt werden und damit das Fernmeldegeheimniss außer Kraft setzen, sofern der Verdacht besteht, daß geistiges Eigentum ohne den Besitz der dafür notwendigen Rechte verbreitet wurde. Dies betrifft natürlich auch File-Sharing-Dienste und verpflichtet Dritte, z.B. die Internetprovider, zur Herausgabe der Verbindungsdaten. Am Unrechtsbewußtsein der Verbraucher wird dies allerdings wenig ändern, denn aufgrund steigender Urheberrechtsabgaben und kopiergeschützter Medien, welche ungefragt dubiose Software auf dem heimischen PC installieren, im Gegenzug dazu aber nicht kopiert werden dürfen, fühlt sich der Verbraucher sowieso schon über den Tisch gezogen.

(dieser Artikel wurde von den News der Seite http://www.au-ja.org/ übernommen)
 
sofern der Verdacht besteht

Kommt wieder mal drauf an in welchem Ausmaß das zu verstehen ist. Wenn dringender Verdacht besteht, wird auch deine Bude durchsucht.

Hausdurchsuchung durch Polizei- und Ordnungsbehörden ist zulässig, Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in der Wohnung eine Person befindet, die vorgeführt oder in Gewahrsam genommen werden darf, oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in der Wohnung eine Sache befindet, die sichergestellt werden darf, oder wenn sie zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.

Ein durch Tatsachen bekräftigter Verdacht also.

Würde das im Startpost angesprochene Brechen des FMGs also auch erst hierbei zutreffen oder schon bei Verdacht? Die "News" ist hierbei etwas undeutlich. Ich wage ja nicht irgendwelche reisserischen Beweggründe zu unterstellen ... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ctrl schrieb:
, daß geistiges Eigentum ohne den Besitz der dafür notwendigen Rechte verbreitet wurde.

Erstens "Verdacht"
Zweitens "Verbreitet wurde"

Macht man ja auch nicht.:rolleyes:
 
3. eine News per copy & paste ohne eigenen Diskussionsansatz wird geschlossen.
 
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