Grundstück verpachten - Werbungskosten?

WutzDieSau

Lieutenant
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Wenn ich ein Grundstück besitze und verpachte / vermiete, habe ich die gleichen steuerlichen Voraussetzungen wie bei Vermietung eines Hauses?

Also Zinsen für die Finanzierungen, Grundsteuer etc lässt sich alles absetzen?
 
Grundsteuern kannst du natürlich nicht von der Steuer absetzen, den Rest schon.

Fällt unter die Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung". ;)
 
Warum sollte er die Grundsteuern nicht als Betriebsausgabe absetzen können?
 
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Hab grad mal Google angeworfen, die Einschränkung gilt anscheinend nur für die Grunderwerbssteuer und nicht für die Grundsteuer ...
 
Aus meiner Sicht nein, es ist nicht das Gleiche wie bei Gebäuden/Wohnungen!
Ich bin kein Steuerexperte, aber es müsste einen großen Unterschied geben. Bei Grundstücken ist keine Abschreibung möglich, weil Grundstücke im Gegensatz zu Wohnungen/Gebäude nicht "verfallen"/ bzw. sich abnutzen. Demnach dürftest Du auch keine AFA abschreiben können.
Das einzige was Du vermutlich abschreiben kannst, ist Finanzierungskosten, Zinsen, Grundsteuer und etwaige andere Kosten, die mit dem Grundstück in Verbindung stehen.
Ggf. solltest Du beim Finanzamt mal nachfragen oder Dich an einen Steuerberater wenden.
 
Den Erwerb eines Hauses kann ich doch auch nicht abschreiben? Das gilt afaik nur für Häuser die vor 1924 gebaut wurden, wo man jährlich 2,5% des Kaufpreises abschreiben kann, bis nach 50 Jahren der gesamte Kaufpreis abgeschrieben ist.
Wenn ich heute ein neues Haus kaufe, und vermiete, sind doch auch nur die Finanzierungskosten in Form der Zinsen und Kaufnebenkosten, Maklergebühren, und Anschaffungen für das Haus sowie Grundsteuer absetzbar ?
Anschaffungen können bei einem Grundstück auch entstehen (Einzäunung, Grünpflege, etc.)
 
Doch, Neubauten kann man auch abschreiben, halt nur mit 2%/Jahr Normalabschreibung.

Das hier ist zum Beispiel ein sehr gutes Buch für die Praxis (7. Auflage 2014).
Das Buch kannst Du übrigens zu 100% als Ausgabe für V/V absetzen.

Die Vorauflage (2007) kann ich Dir für 4 Euro inkl. Versand überlassen.
 
WutzDieSau schrieb:
Den Erwerb eines Hauses kann ich doch auch nicht abschreiben? Das gilt afaik nur für Häuser die vor 1924 gebaut wurden, wo man jährlich 2,5% des Kaufpreises abschreiben kann, bis nach 50 Jahren der gesamte Kaufpreis abgeschrieben ist.
Wenn ich heute ein neues Haus kaufe, und vermiete, sind doch auch nur die Finanzierungskosten in Form der Zinsen und Kaufnebenkosten, Maklergebühren, und Anschaffungen für das Haus sowie Grundsteuer absetzbar ?
Anschaffungen können bei einem Grundstück auch entstehen (Einzäunung, Grünpflege, etc.)
Gefährliches Halbwissen Teil I

Wenn du eine Immobilien kaufst und sie vermietest, kannst du die anteiligen Gebäudekosten natürlich gelten machen. Gebäude vor 1925 2,5%=40 Jahre/Nach 1925 2%=50Jahre. Der Wert sind der Kaufpreis (abzüglich des Grund und Boden), evtl. Grunderwerbsteuer, Notar, Makler etc.
Daneben kann ich natürlich auch Kosten meiner möglichen Finanzierung gelten machen, z.B. Zinsen eines Darlehens, Kontoführungsgebühren (gilt auch für die Kautionskonten).
Die Grundsteuer zahlst zwar zunächst der Eigentümer des Hauses, da sie aber Umlagefähig sind, werden sie in der Regel an die Vermieter weitergegeben. Natürlich im entsprechenden Anteil.
Beim letzten Punkt: Einfriedung und Grünpflege muss man schon drauf achten.
Wie teuer ist der Zaun. Wenn der dich 200€ kostet = Werbungskosten also Sofort im entsprechenden Jahr ansetzen.
4000,- € = Dann würde ich mal bei §82 EStDV nachschauen, bei Zaun ist das schon schwierig, aber versuchen kann mans.
10.000,-€ (keine Ahnung was das für Zaun wird ^^) = Dann kommt fast nur noch die Gebäude-Afa in Frage 2%. Wobei immer der Einzelfall entscheidet.

Grünpflege ist so eine Sache. Erster Rasen? Rekultivierung? Gartenlandschaftspflege? Und das wird in der Regel immer im Verhältnis zu den Einkünften gelegt.
Wenn du also 35.000,-€ Mieteinnahmen im Jahr hast, aber den Garten für 70.000,- gestaltest, wird definitiv jemand nachfragen. Gibst du 1500,-€ läuft das in den Werbungskosten durch.

Btw. Es gibt auch Afa auf Grund und Boden. In 99,9% Fälle kommt das nicht vor, aber es gibt trotzdem diesen ein Fall wo es dennoch vorkommt.
 
Das Gebäude kann man abschreiben. Grundstücke nur, wenn der Wert gemindert wird, z.B. neue Schnellstraße.
 
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