Habe ich Garantie Recht?

Jailbre4ker

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Ich habe letztens bei eBay was gekauft. (Drehzahlbegrenzer für Roller)
Habe auch die Rechnung bekommen und hat noch ne Woche Widerufsrecht und 2 Jahre Garantie. Der Verkäufer sagte, er hätte auch selbst privat gekauft und nun hat er es mir verkauft und das heisst die Rechnungsanschrift gehört dem Erstkäufer. Die Ware, was ich gekauft hab, scheint nicht zu funktionieren. Wie kann ich die Ware umtauschen bzw laut Rückgaberecht das Geld verlangen?
Also der Verkäufer bei eBay hat gesagt ich soll den Shop kontaktieren (weil die ware nicht funktionier
 
Wenn auf der Rechnung der Name des Erstkäufers steht, muss er dir eine Abtrittserklärung schreiben damit du das Gerät per Garantie einreichen kannst.
Allerdings, wenn die Ware bei Ankunft defekt war, würde ich bei Ebay einklagen das der Verkäufer das Teil wieder zurück nimmt und dir den Preis erstattet.
 
Aber der Verkäufer bei eBay hat die Ware noch nie verbaut und hat glaube ich damit nichts zu tun.
was muss ich jetzt machen ? einfach die ware an scooter center schicken und geld verlangen ?
wenn das möglich wäre dann hätte ich gewinn gemacht.
bei ebay für 30 euro gekauft und kaufpreis beim shop beträgt 50 euro
 
An der Auktion ist doch in meinen Augen etwas von Anfang an "seltsam" gewesen.
Weshalb verkauft der Verkäufer einen Gegenstand auf Ebay wo er noch Widerrufsrecht drauf hat und die Ware beim Händler hätte zurückgeben können?
Entweder er verkaufte sie überteuert, um trotz Ebaygebühren und Versandkosten einen Gewinn zu erwirtschaften; oder er hat sie selbst vielleicht beim Einbau kaputt gemacht, wodurch das Widerrufsrecht erschloschen ist, und versucht nun über Ebay den Schaden zu minimieren . . . . .
 
Könnte ich jetzt die Ware umtauschen oder das Geld verlangen ohne was mit eBay zutun zu haben
 
Du kannst hier nicht einfach vom Kauf zurück treten wenn das Teil schon vor länger als 14 Tage gekauft wurde.
Ich würde es dem Verkäufer zurück senden, oder eben eine Abtritterklärung verlangen und dann die Garantie beim Händler einfordern. Allerdings wird der dir das Geld nicht zurück geben sonder das Teil in der Regel ersetzen oder es zur Reparatur einschicken.
Du kannst es auch ohne Abtritterklärung versuchen, klappt aber eben nicht immer da dann das Argument kommt das Gerät hat man ja nicht an dich verkauft und es könnte sonst woher sein.
 
Also laut AGB darf ich innerhalb 1 Monat zurück schicken. Die Ware wurde am 10. August gekauft (der Erstkäufer). Was muss in eine Abtrittserklärung rein ? Was muss ich da schreiben und muss der Erstkäufer das unterschreiben?
 
Da muss nur rein das der Erstkäufer das Teil an dich am XXXX (Datum) weiter verkauft hat und dazu natürlich eine Unterschrift. Und wenn möglich das Ganze auf PC getippt mit eben aktuellem Datum u.s.w und an wen er es weiter verkauft hat (hier dein Name mit Adresse).
Es muss eben so gestaltet werden damit glaubhaft rüber kommt wann und von wem an wen das Teil den Besitzer gewechselt hat. Damit der Laden das Nachvollziehen kann. Ist ja auch versändlich, sonst kommt einer mti einem Teil an das er da gar nicht gekauft hat und will Garantie habe mit der Rechnung des Nachbarn bei dem das Teil wunderbar funktioniert.
 
Hier geht ja wider einiges durcheinander.
Garantie hat mit dem Hersteller zu tun und nicht mit dem Händler.
Ob eine Garantie vom Erstkäufer auf einen Käufer übertragen werden kann, hängt von den Garantiebedingungen des Herstellers ab.

Bei Händler handelt es sich um Gewährleistung. Hier sihet die Sache anders aus, denn hier muss ein Kaufvertrag bestehen und zwischen dem Zweitkäufer und dem Händler besteht kein Kaufvertrag.
 
bei ebay für 30 euro gekauft und kaufpreis beim shop beträgt 50 euro

Bist du dir absolut sicher dass das Gerät noch Originalverpackt bzw nicht eingebaut war ?
Denn wenn der Erstkäufer es selbst aus Eigenverschulden kaputt gemacht hat, sieht es sowhl mit dem Widerrufsrecht als auch mit der Gewährleistung schlecht aus . . . . .
 
Zuletzt bearbeitet:
Jailbre4ker schrieb:
Also der Verkäufer bei eBay hat gesagt ich soll den Shop kontaktieren (weil die ware nicht funktionier

Ich geh mal davon aus, dass dieser Verkäufer gewerblich war, denn sonst hättest du jetzt kein Widerrufsrecht. Du schreibst ihm jetzt eine Mail oder Brief, wo du sagst, dass du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Irgendwelche anderen "Shops" haben jetzt gar nichts damit zu tun.
Ich habe etwas recherchiert und man scheint bei Ebay jetzt wohl wirklich 30 Tage Widerrufsrecht zu besitzen - meint ein Gericht. Grund ist angeblich, dass die für die Widerrufsbelehrung notwendige Textform im Internet nicht gewährleistet ist.

Am einfachsten ist jetzt, du trittst vom Vertrag zurück. Das wird dem Verkäufer natürlich nicht schmecken, ein defektes Gerät zurückzubekommen und es steht dann die Frage im Raum, ob du durch den Einbau etwas beschädigt hast. Du kannst dich also darauf einstellen, dass das ganze nicht reibungslos ablaufen wird. Angesichts des Kaufpreises würde ich persönlich darüber nachdenken, überhaupt von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, weil es unter Umständen sonst zu wochenlangen Streitereien, eventuell mit Anwalt kommen kann - und das lohnt ja hier nicht.

Garantie ist manchmal auf den Erstkäufer beschränkt und der Hersteller kann das auch tun (sowas erschwert einen Gebraucht-Artikelmarkt), wenn du also Garantie in Anspruch nehmen willst, solltest du erstmal checken, wie das in deinem Fall geregelt ist.

Angesichts des Kaufpreises wäre es wohl das beste, du kaufst das Gerät ein zweites Mal und gehst den langen und steinigen Garantie-Weg, falls möglich - dann aber nicht über Ebay.
 
@dogio1979
Da hast du natürlich recht. Gewährleistung und Garantie ist was anders. Trotzdem muss er sich ja an den Händler wenden der das dann weiter reicht, üblicherweise. Das kann sich dann natürlich lange hinziehen bis der Hersteller hier reagiert. Wäre ja nichts neues. Oft sind aber die Händler recht kulant und regeln das vor Ort direkt und schicken die Teile dann selbst weiter als Garantiefall.

@FlauschigesPony
Das sollte logisch sein. Im übrigen, wenn du das Teil nicht OVP bekommen hast, oder eben schlecht wiederverpackt und der Verkäufer hat das Ding irgendwie geschrittet oder daran herum maipuliert, kann es dir passieren das du sogar zahlen musst da du dann keine Garantie hast aber den Service in Anspruch genommen hast. Dann sogar Irreführend. Kann teuer werden.
 
Aber sollte der Verkäufer bei eBay ein gewerblicher Händler sein, ist das der erste Ansprechpartner und er kann dann die Gewährleistung auch nicht ohne weiteres ausschließen.
 
Also die Ware wurde mit OVP und Anleitung verschickt.
Soll ich jetzt versuchen die Ware zurückzugeben an dem Verkäufer bei eBay (privat).
Oder soll ich versuchen ne Abtrittserklärung zu bekommen und dann die
Ware umtauschen bzw. Geld fordern (Rückgaberecht).
Was ist die beste Variante.
Falls ihr was nach gucken müsst,
hier eBay Artikel:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110424413941&_trksid=p2761.l1259
Und Shop:
www.scooter-center.com

EDIT:
Hab an dem Verkäufer geschrieben, dass ich die Ware zurückschicken will,
weil es nicht funktioniert, der hat darauf geantwortet:
Moin Moin,
dann schalten sie den Anwalt ein Garantie gibt es auch wenn ich ihn ausgepackt habe vom Händler nicht von mir.Ich habe rein geschrieben Privat verkauf.Ich gebe die Sache dann auch an unserem Anwalt ab.
Mfg
 
Ich würde hier klar die Ware an den Ebay Verkäufer zurück geben. das Teil ist defekt und damit hat sichs. Da musst du dich nicht mit dem Händler und dem Hersteller herum schlagen was unter umständen Monate dauern kann.
 
Hmm schau dir mal das Produktphoto in Ebay genau an.
Dort erkennt man durch den weissen unregelmässigen Fleck an der oberen Klebstelle der durchsichtigen Plastikabdeckung dass die Plastikabdeckung oben wohl schoneinmal abgerissen worden ist . . . . . .
Also bezweifle ich mal stark, dass es noch OVP war.

Auch die Begründung in Ebay stinkt. Wieso hätte er sich zuerst einen Drehzahlbegrenzer für seinen Roller kaufen sollen, wenn er sowieso mit dem Gedanken gespielt hat, seinen Roller zu verkaufen.
 
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OK, unter diesen Umständen, versuche eine Garantieabtritterklärung zu bekommen und wende dich erstens an den Shop,ob sie den garantiefall abwickeln und wenn nicht, dann kannst du dich zwietens an den Hersteller wenden.
Sollte der Hersteller die Garabtieüberlassung ausschließen, hast du simpel Pech gehabt.
 
als die ware ankam war die ovp mit klebefolie zugeklebt also die ware wurde früher vondem erstverkäufer benutzt
 
Garantie gibt es auch wenn ich ihn ausgepackt habe vom Händler nicht von mir.Ich habe rein geschrieben Privat verkauf.
Auch bei einem Privatverkauf darf er keine defekte Ware verkaufen, wenn es hart kommt vor Gericht, zahlt er auch noch die gesamten Kosten, auch fürs Gutachten, alles bereits mitgemacht, leider war ich der Zahlende.
 
Weshalb hat der Verkäufer die Ware dann zwar ausgepackt aber NIEEE verbaut ?
Wieso droht er sofort mit dem Anwalt, wenn du die Funktionstauglichkeit des Drehzahlbegrenzers in Frage stellt?
Würde mich damit dann ersteinmal an Ebay wenden.
 
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