Habe ich Garantie Recht?

richtig, aber dann müsste der Verkäufer vom defekt wissen.

@FlauschigesPony
Die Antwort klingt aber eher so, dass zuerst der Threadersteller mit dem Anwalt gedrocht hat.
 
Mir ist grad aufgefallen, dass die Rücksendung innerhalb 14 Tagen geschehen muss laut AGB auf der Homepage. Aber auf der Rechnung steht innerhalb einem Monat

edit: jo ich hab zuerst gedroht
 
Ich weiß schon warum ich nie etwas beim Ebay Rotz kaufen würde... nur Probleme wenn mal ein Problem auftritt.

Wende dich an Ebay, erfrage da die Sachlage und wie es den aussieht ob der Verkäufger das zurück nehmen muss oder nicht.

Rückgaberecht ist gesetzlich 14 Tage, gleich was im Vertrag steht. Kann sein das hier der Händler es selbst anders verwaltet. Musst du nachfragen.
 
@ dogio
Jo hab ich mich leider verlesen sorry.
Bei fehlenden Punkten in einer Zeile stolpere ich hin und wieder.
Ausserdem steht in der Artikelbeschreibung:

Der Drehzahlbegrenzer ist OVP und wurde noch nie verbaut

Das steht jedoch im krassen Widerspruch zu:

dann schalten sie den Anwalt ein Garantie gibt es auch wenn ich ihn ausgepackt habe vom Händler nicht von mir.

Alleine deshalb solltest du ein Rückgaberecht beim privaten Verkäufer haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber warum steht dann auf der Rechnung 1 Monat ? Z.B bei Hardwareversand is auch 1 Monat
 
Bei Fernabsatz (also Bestellung über Internet, Brief, Telefon oder Telefax ) gibt es im allgemeinen 2 Wochen verpflichtendes Widerrufsrecht für private Käufer.
Alles darüber hinaus beruht auf der Freiwilligkeit des Händlers.

Weshalb auf der Internetseite bzw auf der Rechnung unterschiedliche Widerrufsfristen stehen, kann dir wohl nur der Händler beantworten. Eventuell haben sie es erst kürzlich etwas an der Frist geändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
So hab jetzt den Vorfall eBay gemeldet.
Hab geschrieben, dass ich ne gebrauchte defekte Ware bekommen habe
anstatt neu und unbenutzt.
wie hoch stehn die chancen dass ich mein geld wieder bekomme?
würde sich ebay darum kümmern, ehrlich gesagt hab ich keine lust anwalt
einzuschalten, ist zuviel aufwand.
 
eBay wird sich nicht ernsthaft kümmern, habe ich noch nie erlebt. Die schicken dem Verkäufer dann eine automatisierte mail oder eine bestehend aus Textbausteinen und dann sitzen die das aus.
Übrigens steht nicht in der Artikelbeschriebung drin, dass er die Ware als gebraucht verkauft?
 
Aber warum wird sich eBay nicht kümmern?
Ist doch AGB Verstoß
 
Ebay ist bekannt dafür das die sich nicht um ihre Kunden kümmern. Richtig ist das nicht, aber mit aussitzen sparen sie sich Geld weil die Käufer irgendwann einfach keine Lust mehr haben, grade bei so einem niedrigen Betrag.
Lerne daraus und kauf nicht mehr bei Ebay ein.
 
Wenn sich die Sache über eBay nicht klärt, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Sache über Scooter-Center.com klärt?
 
da dürftest du wohl die besten Chancen haben.
Und ich sehe keine eindeutigen AGB-Verstoß
 
DAs liegt am Händler, bzw Hersteller. Wenndu über Ebay kein Erfolg hast, versuch es einfach mal. Eigentlich sollten die Erfolgschancen nicht schlecht stehen sofern der Defekt nicht Mutwillig hervorgerufen wurde, sprich ein Herstellerdefekt vorliegt. Hat der Erstkäufer das Ding manipuliert oder irgendwie selbst zerstört (kenn die Teile nicht und hab keine Ahnung was da Möglich ist) sollte es kein Problem sein. Allerdings... wenn es Mutwillig zerstört wurde oder manipuliert worden ist, dann zahlst du unter Umständen noch drauf.
 
Hängt wie bereits erwähnt davon ab, ob sie zulassen, dass die Gewährleistung auf dich übertragen wird und ob sie ein Eigenverschulden bei dem Defekt feststellen können.
Es würde sich jedoch lohnen gleich von Anfang an mit offenen Karten zu spielen und den Serviceleuten dein Problem mit dem defekten Ebaykauf genau schildern. Dann solltest du noch fragen ob bei einem Eigenverschulden des Erstverkäufers eventuell zusätzliche Kosten auf dich zukommen würden; wenn ja dann würde ich es lieber lassen.
 
FlauschigesPony hat völlig recht, ganz klar mit offenen Karten spielen. Wennder Kunde offen udn ehrlich ist, ist der Händler meist verständnisvoller als wenn er dann merkt das da etwas anders gelaufen ist als man gleich zugegeben hat.
Ich war selbst im Einzel- und Großhandel wie auch selbst Händler und solche Kunden hat man dann doch besser bedient wenn sie ehrlich sind.
 
Jo danke für die Antworten, aber vllt ist es gar kein Defekt.
Normalerweise müsste der Drehzahlbegrenzer den Roller
auf 25Km/h drosseln sobald ich den Motor starte.
Aber ich kann sowieso nur maximal 45Km/h fahren
und weiss nicht ob der Drehzahlbegrenzer Defekt ist,
vllt drosselt er stark getunte roller die über 100km/h fahren
auf 50Km/h. hab gehört das man nen widerstand oder so braucht
damit die noch weniger drosseln.
 
So etwas erfragst du am BEsten beim Händler oder Hersteller direkt. Hier einfach mal anzuschreiben oder anzurufen ist ja kein Problem.
 
Sollte man sich nicht vor dem (Ebay)-Kauf darüber informieren?
So würde ich letzteres ersteinmal unter anderem Namen und nicht im selben Anruf wie den Rest nachfragen.
Denn die leichte "Ahnungslosigkeit" kommt nicht gut rüber, wenn du im selben Gespräch deinen Ebaypartner unterstellst, dass er dir eine defekte Ware verkauft hat, die du ebenso durch deine Ahnungslosigkeit hättest beschädigen können.
 
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