Händler in Preisvergleichsseiten inaktiv

Man kann eine Rücküberweisung machen. Ich habe das auch schon mal gemacht, kostet 10€ Gebühren. Solang auf dem Konto noch was drauf und es nicht gesperrt ist, holt euer Geld zurück, aber schnell!
 
Anno schrieb:
Bringt es was, wenn man die Bank über den Sachverhalt und die Diskussionen informiert?

Syon25 schrieb:
nope

selbst überwiesen --> bank kann dir nichts zurückholen bzw du mithilfe der bank auch nicht.

muss über den guten willen des begünstigten oder übers gericht gehen

genau das sollte man aber machen.
erstmal alle die kontonummer posten, auf die sie überwiesen haben. um zu sehen, wie viele der gute laden denn hat. 2 oder 3 sind es bestimmt, aber ich gehe nicht von 10 oder mehr aus.
danach sollten alle eine weitere überweisung mit einem cent betrag und einem kreativen verwendungszweck ala "ich werde dich kriegen du betrüger, wo bleibt mein geld oder ware" etc.


danach dann den bankberater des vertrauens bitten, sich das konto einmal anzusehen, da betrugs / geldwäsche verdacht besteht.

hier werden sie aufjedenfall stuzig. alleine wegen der centüberweisungen mit den verwedungszwecken, aber auch wenn das konto länger existierte und voher monatsumsätze von keinen 5.000 euro aufwies und sich das jetzt mal eben auf 50.000 oder mehr erhöt hat. auch wenn das konto sehr neu ist, wird das ganze extrem verdächtig sein und die bank wird sich einschlaten und mindestens den konoinhaber kontaktieren.

hier würde sich auch gleich ein mögliches 3.person problem lösen. sollte eine geklaute identität verwendet worden sein, wird diese unwissende person ja in kenntniss gesetzt und sagen, dass es nicht ihr konto ist. ergo wird es eingefroren.
falls es der betrüger ist, wird der sich bei der bank rechtfertigen müssen. und dann wird die bank das auch gleich selbst an die staatsanwaltschaft weiterleiten (90% aller hinweise auf geldwächebewegungen kommen von den banken selbst)


das ganze dürfte jetzt allerdings schon viel zu spät sein. ansonsten hat man so aber immerhin einen teilbetrag, der nacher für entschädigungszahlungen herhalten kann.
und eine bank hat in den seltensten fällen etwas gegen "eingefrorene" bankonten
sie können schön mit dem geld arbeiten, aber der "kunde" hat keinen zugriff und kann sein geld nicht abziehen.

bei so einem offensichtlichen fall, sperren die das ganz ganz schnell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo.
Ich bin auch eine Geschädigte vom Kleiner Elf, bin auch sehr sauer und enttäuscht, dass man mich ausgenommen hat. Hatte am 23.10. einen Samsung UE40ES6300 für 595,00 bestellt, bezahlt und am 15.11. Strafanzeige gestellt.
Mehr können wir aus unserer Sicht nicht machen, aber hoffen doch sehr, dass die Staatsanwaltschaft Berlin voran kommt und die Hompage " Kleiner Elf" geschlossen wird.
Wir alle sind so betrogen worden und wollen natürlich auch, dass alles schnell geschieht.
Die müssen erst alles nachgehen und das dauert eben nun mal.
Soviel ich aus dem Forum vom geizhalz und sellerforum.de erfahren habe, ist die Bank, wo das Geld hinfloß, informiert.
Strafanzeige stellen, dass ist unsere Sache und ich hoffe, dass es alle Geschädigten machen.
Onlineshops, die billige Angebote anbieten, die ich nicht kenne, obwohl sie seriös sind, auch viele gute Bewertungen haben können, werde ich trotzdem in Zukunft meiden.
Ich habe Lehrgeld gezahlt und bleibe bei meinen bisherigen Shops, z.B. Conrad u.a.
Den Samsung UE40ES6300 habe ich mir am Sonntag 18.11. bei Conrad bestellt und grad mal 30 Euro mehr bezahlt. Um 30 bis 80 Euro hin oder her, werde ich nie wieder geizen.

Viele Grüße an Alle aus Thüringen / Südeichsfeld
 
Melli schrieb:
Man kann eine Rücküberweisung machen. Ich habe das auch schon mal gemacht, kostet 10€ Gebühren. Solang auf dem Konto noch was drauf und es nicht gesperrt ist, holt euer Geld zurück, aber schnell!

nur solange der empfänger das geld noch nicht hat.

https://antworten.postbank.de/tag/rueckueberweisung

folglich: von PostBank Konto auf Postbank Konto wie in meinem Fall, ist dies niemals möglich, da eine Onlineüberweisung sofort dem Begünstigten gutgeschrieben wird.

"Für Überweisungen innerhalb desselben Kreditinstituts sind mit der zum 31. Oktober 2009 in Kraft getretenen Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste die bis dahin gültigen konkreten Fristenregelungen nach dem bisherigen § 676g BGB entfallen. Nach § 675t BGB sind nun Zahlungseingänge unverzüglich nach Eingang zu buchen, die Wertstellung muss sogar taggleich mit dem Zahlungseingang erfolgen"
http://de.wikipedia.org/wiki/Überweisung_(Zahlungsverkehr)

gruß Syon
 
Also ich habe auch schon Online-Überweisungen am nächsten Tag noch zurück holen können. Dafür musste ich halt persönlich in die Filiale und 15,- Euro Gebühren bezahlen. Das war bei der Deutschen Bank. Vielleicht ist das von Bank zu Bank ja unterschiedlich.
 
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