Haftpflichtversicherung zahlt nicht - "übermäßige Beanspruchung ausgeschlossen"

Mishi

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Hallo,
bin vor kurzem aus einer Wohnung mit Parkettboden ausgezogen. Es gibt eine Schadstelle (siehe Bild), über deren Ursprung weder ich noch meine Frau uns völlig im Klaren sind. Der Vermieter möchte den Schaden natürlich behoben haben und hat mir bereits einen Kostenvoranschlag geschickt (inkl. Entfernung des alten Bodenbelags rund 2800€ und unter folgendem Hinweis: "Durch die geringe Nutzschicht der Decklage (wurde bereits einmal abgeschliffen) ist der Boden irreparabel und nicht mehr schleifbar.")

Wir vermuten, dass der Schaden evtl. durch Gießwasser entstanden ist. Hatten in der Nähe der Stelle mehrere Wochen lang einen Weihnachtsbaum im Erdtopf stehen, vielleicht ist da Wasser ausgetreten. Das haben wir so der Haftpflichtversicherung (VHV Hannover) mitgeteilt. Die antwortete jetzt, dass Haftpflichtansprüche aus der Beschädigung von Wohnräumen generell mitversichert sind, aber Schäden durch
- Abnutzung
- Verschleiß
- übermäßige Beanspruchung
ausgenommen sind.
"Geregelt ist das in Paragraf 7.6 der allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2011) und in den Ziffern 8.1 (1) und 8.1 (2) der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT (BBR-PHV-KLASSIK-GARANT 2011)." Das Ganze findet sich hier: https://www.vhv.de/dam/jcr:7945a5ed...005.50_haftpflicht_privat_verbraucherinfo.pdf

Die VHV argumentiert hier also wohl, dass so ein Schaden auf übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sei.

Habe dazu gefunden: Eine übermäßige Beanspruchung der Mietsache wird angenommen, wenn sie über das für den einzelnen Raum vereinbarte oder übliche Maß quantitativ oder qualitativ erheblich hinausgeht und deshalb zu erhöhter Abnutzung oder erhöhtem Verschleiß oder einem erhöhten Schadensrisiko führt, wie etwa beim Halten zahlreicher Haustiere.

Wir hatten den Baum allerdings nur für ein paar Wochen da stehen (war ja ein Weihnachtsbaum), falls das einen Unterschied ausmachen könnte. Hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Haf...s-Mietsachschadens-zu-Recht--f90278.html?ab=b geht's wohl um eine ähnliche Frage (Fall 2).

Meint ihr, dass sich ein Einspruch bzw der Gang zum Anwalt lohnen könnte, oder liegt die Versicherung klar im Recht und ich muss dem Vermieter den neuen Boden bezahlen? Der Vermieter hat sich bislang geweigert, mir die Rechnung für den alten Boden zu geben, weiß deshalb nicht genau, wie alt der ist. Gehe aber von etwas unter 10 Jahren aus, einmal abgeschliffen wurde er vor unserem Einzug ja auf jeden Fall schon mal. Wie viel könnte von den 2800€ also etwa abgezogen werden? Ich denke auch, dass der Vermieter auf jeden Fall die Pflicht hat, mir die Rechnung für den alten Boden zu zeigen, sonst kann ja schlecht das Alter des Bodens nachgewiesen werden?

Das Mietverhältnis endet am 30. Juni, bin ich irgendwie verpflichtet, das Ganze noch in diesem Monat zu regeln? Die neue Wohnung liegt in 900km Entfernung und ich bin eigentlich nur zur Wohnungsübergabe nochmal dort. Der Vermieter macht da Druck, will aber gleichzeitig eben nicht die Rechnung für den alten Boden hergeben und hat das Ganze sowieso schon einmal verzögert, da er nach einem anderen Wasserschaden, der von einer anderen Mietpartei verursacht wurde (hatte da n bisschen von der Decke getropft) noch "zuwarten" wollte, wie sich das entwickelt.

Von der ganzen Sache abgesehen gabs auch Ärger wegen dem Auszugsdatum, es wurde der 15. Juni mündlich vereinbart, diese Vereinbarung ist dem Vermieter jetzt aber egal, er will für Juni die volle Miete haben. Da ist nichts zu machen außer das unter Lehrgeld zu verbuchen, nehm ich an?
 

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Würde mich stark wundern, wenn du dem Vermieter deswegen einen komplett neuen Boden bezahlen musst. Außerdem sollte man einen Parkett, selbst einen mit einer geringen Nutzschicht mehr als einmal schleifen können. (Könnte man aber nachschauen, wenn man die Unterlagen vom Vermieter bekommt)

Klingt so, als ob da jemand einen neuen Boden auf deine Kosten haben möchte.

Der Auszugstermin ist natürlich ärgerlich, aber das ist wohl Lehrgeld ja.
 
Wow. Wegen dem kleinen bisschen, möchte der Vermieter einen neuen Boden. Also entweder will er hier wirklich auf deine Kosten/Versicherung neu machen lassen oder in echt sieht das schlimmer aus.

Ich würde den Vermieter mit Nachdruck um die Kaufrechnung bitten und Nachweise über erfolgte Anzahl an Abschleifungen einfordern. Nie gehört, dass man ein Parkett nur einmal abschleifen kann-oder es war super Billig.
Er hat ja die Kosten für das Parkett sicher irgendwie auch angesetzt / abgeschrieben. Von daher....

Bei der Versicherung würde ich zeitgleich auch noch in Widerspruch gehen. Einen übermäßige Abnutzung kann das doch nicht sein.

Wenn du natürlich keinen Erfolg hast bleibt nur der Anwalt. Sofern du Rechtschutz hast, gleich ran an die Hotline. Oder Mieterschutzbund kontaktieren.
 
Das ist wohl ziemlich billiger Parkett, sieht fast wie Laminat aus. Die Aussage, dass sich der Boden nicht mehr abschleifen lässt, kommt vom Parkettleger (steht so in seinem Kostenvoranschlag drin) - der hatte damals auch den Boden reingemacht.

So wie ich als Laie die Rechtslage verstehe, muss ich den Zustand bei Einzug wiederherstellen, falls der Schaden über die normale Abnutzung hinausgeht. Das ist ja anscheinend nur möglich, wenn ein neuer Boden reinkommt, der mir dann in Rechnung gestellt wird (abzüglich des Zeitwerts) - wie sollte ich da drum kommen?

Habe keinen Rechtschutz und bin leider auch nicht beim Mieterschutzbund.
 
OiOlli schrieb:
Wie alt ist denn der Boden?

Wie gesagt weiß ich das nicht genau, da der Vermieter die Rechnung nicht rausrücken will. Habe ihn jetzt nochmal dazu aufgefordert, mir die zu schicken. Tippe auf etwas unter 10 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Versicherung hat Recht in diesem Falle.

Übermäßige Beanspruchung ist im Rahmen von Mietsachschäden in der PH nicht versichert.

Versichert wäre der Schaden, wenn er durch ein einmaliges Mißgeschick entstanden wäre.
Wenn z.B. eine Lautsprecherbox runter fällt und eine Delle in den Boden schlägt.

Schäden die über einen längeren Einwirkungszeitraum an der gemieteten Wohnung entstehen sind nicht versichert.
Das hier ist geradezu ein klassisches Beispiel für eine übermäßige Beanspruchung eines Bodens.
Leider in der PH nicht versichert.

Zur Schadenhöhe:

2800,- € sind natürlich lächerlich.
1. Ist nur der Zeitwert zu bezahlen.
Die Lebenserwartung von so einem Boden beträgt ca. 10 Jahre, wenn es Laminat ist.
Bei Parkett ca. 12,5 Jahre.

Das heißt, selbst der komplette Boden ist schon zu gut wie nichts mehr Wert.

Zudem wurde ja nicht der komplette Boden beschädigt, sondern nur eine kleine Stelle.

Eine Wertminderung in Höhe von 100,- € bis 200,- € halte ich hier für angemessen.

Leider hilft hier die PH nicht bei der Schadenabwehr, da es sich um einen nichtversicherten Schaden handelt.
Ergänzung ()

Ltownwriter schrieb:
Mein Tipp, suche Dir ne Tischlerei und lasse das für wenig Geld einfach wieder richten.

Das ist Echtholz, wieso soll dann der ganze Boden neu gemacht werden ?

Dieses Recht hat er nicht!

Du kannst nicht einfach am fremden Eigentum etwas reparieren lassen.
 
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MikeMüller schrieb:
Die Versicherung hat absolut Recht in diesem Falle.

Übermäßige Beanspruchung ist nicht versichert.

Versichert wäre der Schaden, wenn er durch ein einmaliges Mißgeschick entstanden wäre.
Wenn z.B. eine Lautsprecherbox runter fällt und eine Delle in den Boden schlägt.

Schäden die über einen längeren Einwirkungszeitraum an der gemieteten Wohnung entstehen sind nicht versichert.
Das hier ist geradezu ein klassisches Beispiel für eine übermäßige Beanspruchung eines Bodens.
Leider in der PH nicht versichert.

So habe ich das im Grunde auch verstanden. Meine Frage zielt dann ab in die Richtung, dass es ja kein besonders langer Zeitraum war, sondern eben nur über Weihnachten da was stand und evtl. nur einmal übergossen wurde. In dem Link zu frag-einen-Anwalt hieß es dann ja auch:

"Auch der 2. Fall könnte grenzwertig sein. Hier wird es meiner Ansicht nach darauf ankommen, wie häufig und wie viel Wasser überlief."

MikeMüller schrieb:
Dieses Recht hat er nicht!

Du kannst nicht einfach am fremden Eigentum etwas reparieren lassen.

Wie sollte ich dann vorgehen? Den Vermieter einfach machen lassen (während der von mir bezahlten Mietzeit?) und die Rechnung abzüglich des Zeitwerts zahlen? Wie sollte ich diesen Abzug berechnen lassen? Der Vermieter meinte jetzt schon, dass er den Parkettleger um eine Einschätzung zum Zeitwert bitten wird. Also die Einschätzung erstmal einfach abwarten?
 
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Der Fehler wurde bei der Schadenmeldung gemacht.

Hier hätte man den Schaden klar mit genau einmal übergossen melden müssen.
Dann wäre es ein normal versicherter Schaden gewesen.

Auf sowas müsste der Berater, bei dem man sinnvollerweise so einen Schaden meldet, eigentlich hinweisen.
Falls kein Berater vorhanden ist, dann sollte der TE das selber wissen.

Zu dem Fall, zu dem der Anwalt sein bestest gibt.
Der schreibt, Wasser alleine würde keinen Schaden am Boden anrichten.
Das sehe ich anders. Der TE kann ja mal schreiben, welchen Dünger er für seinen Weihnachtsbaum benutzt hat ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
MikeMüller schrieb:
Dieses Recht hat er nicht!

Du kannst nicht einfach am fremden Eigentum etwas reparieren lassen.

In meinem Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet Reparaturen pro Jahr von 50€ selber zu übernehmen.

Und wäre ja auch nicht so, das mann die Tapete wechseln darf.

Löcher dürfen dann ja auch nicht zugegipst werden, Heizkörper lackiert ...

Sag mal wo lebst Du denn ?

Das ist übrigens keine Bauliche Veränderung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, meine Schadensmeldung war total dämlich, das ist mir im Nachhinein auch klar. Das ganze war mitten in den Examensprüfungen, konnte da kaum nen klaren Gedanken fassen :/

MikeMüller schrieb:
Zu dem Fall, zu dem der Anwalt sein bestest gibt.
Der schreibt, Wasser alleine würde keinen Schaden am Boden anrichten.
Das sehe ich anders. Der TE kann ja mal schreiben, welchen Dünger er für seinen Weihnachtsbaum benutzt hat ;)

Wie meinst das?
 
In dem Link den du in deinem ersten Beitrag zum Anwaltsforum verlinkt hast, äußert sich der Anwalt wie folgt:

Auch der 2. Fall könnte grenzwertig sein. Hier wird es meiner Ansicht nach darauf ankommen, wie häufig und wie viel Wasser überlief. Ganz klar zu sagen ist, dass das Aufstellen von Pflanzen dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht. Grds. richtet es auch keinen Schaden ein, wenn reines Wasser auf den Boden läuft. Etwas anderes könnte sich dann ergeben, wenn Zusatzstoffe im Wasser enthalten waren. Dann könnte man Ihnen eventuell auch eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung vorwerfen.

Der Anwalt ist also der Meinung, dass Wasser alleine keinen Schaden anrichten könnte, sondern er müssten irgendwelche Zusatzstoffe mit dabei gewesen sein.
Das halte ich eben für falsch. Denn wer düngt seinen Weihnachtsbaum.

@ TE

Wieso hast du den Schaden selber gemeldet?
Versicherung Online abgeschlossen?
Ergänzung ()

Ltownwriter schrieb:
In meinem Mietvertrag bin ich dazu verpflichtet Reparaturen pro Jahr von 50€ selber zu übernehmen.

Und wäre ja auch nicht so, das mann die Tapete wechseln darf.

Löcher dürfen dann ja auch nicht zugegipst werden, Heizkörper lackiert ...

Sag mal wo lebst Du denn ?

Das ist übrigens keine Bauliche Veränderung.

Mal angenommen dir fährt jemand ins Auto und sagt: Ware, ich bringe das selber wieder in Ordnung.

Wie würdest du reagieren?

Wir reden hier von einem Sachschaden am fremden Eigentum.
Hier hat immer noch der Eigentümer das sagen.
 
Ja, das mit den Zusatzstoffen ergibt für mich auch nicht viel Sinn. Den Rest find ich aber recht einleuchtend.

Die Versicherung habe ich online abgeschlossen, ja. Ich bin ja für den Schaden verantwortlich, also habe ich ihn auch gemeldet.

In Ordnung bringen würde ich den Schaden ja nicht wirklich selbst, sondern ich würde einen Fachmann kommen lassen. Geht es nicht vor allem darum, dass der Ursprungszustand wiederhergestellt wird, egal auf welchem Weg? Mich würde hier vor allem auch noch interessieren, ob das zwangsläufig innerhalb meiner Mietzeit passieren muss. Der Vermieter meinte schon, dass beim Verlegen des neuen Bodens giftige Dämpfe austreten würden und ich mich eben deswegen auch beeilen soll mit dem Ganzen (er will selbst bald einziehen).
 
Dann soll er mal den Schaden beziffern und nicht was es ihm kostet einen neuen Boden zu verlegen, denn das interessiert dich nicht.

Und nein, du musst nicht den Ursprungszustand wiederherstellen sondern den Schaden ausgleichen, deine Haftpflicht wäre auch nicht für einen neuen Boden aufgekommen.
 
hallo7 schrieb:
Und nein, du musst nicht den Ursprungszustand wiederherstellen sondern den Schaden ausgleichen
Es muss aber so ausgeglichen werden, dass es im Vergleich zum restlichen Boden keine sichtbaren Reparaturschäden sichtbar sind.
Einen Laminatboden kann man in der Regel nicht mehr schleifen, einen Parkettboden sehr wohl.
Und 2.800€ klingt für mich sehr hoch, da will jemand gleich den ganzen Boden austauschen. Wenn man ihn selber verlegen würde so wird man auf ca.500€ Materialkosten kommen.
Ich würde mir da einen Kostenvoranschlag vom einem anderen Tischler machen lassen.
 
Mit Schaden ausgleichen, mein ich finanziell ausgleichen und nicht den Schaden ausbessern ;)
 
Konnte das Foto erst jetzt sehen. Das soll Parkett sein? Sieht für mich aus wie 08/15 Laminat und zwar das billigste vom Billigsten.
 
Sehe ich auch so!

Der hat eine Standard-Lebensdauer von 10 Jahren!

Ich vermute, der Vermieter möchte hier auf Kosten vom TE einen neuen Boden verlegt bekommen, den er auch ohne dem kleinen Makel verlegen würde!
Wie ich weiter oben schon geschrieben habe.

Schaden maximal 100,- € bis 200,- € Höhe!
 
auf jeden fall mit "smart repair" (nein, kein wachs-rumpinseln) für unter 150€ reparabel. lass das einen anderen machen und nicht vermieter-luxussanierung.

der hammer!
 
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