Haftung bei Privatverkauf

HolyDreamz

Lieutenant
Registriert
Juni 2004
Beiträge
676
Habe momentan folgendes Problem bzw. Frage.
Hatte aus den USA für nen Bekannten Felgen bestellt auf meinen ebayaccount.
Da die dicken Teile aber nicht ganz passen wie er es wollte bittet er mich jetzt die Teie wieder bei ebay zu versteigern.

Die Felgen haben ja keine deutsche Zulassung etc., inwieweit trage ich denn jetzt Haftung für die Felgen?
Denn jede Eintragung ist ja mehr oder minder nicht ganz legal ohne Papiere...
Wenn jetzt was passiert (Unfall, Felge bricht etc.) und ich ja am Ende der Erstbesitzer bin, kann mir da was passieren? Schadenersatz oder sonstwas?
 
Nö.
Du schreibst z.B. dazu:
Ohne Deutsche Zulassung, nur für Showzwecke.
Dann bist aus dem Schneider, fertig. Sonst müsste man auch dafür haften das sich jemand die Finger am ersteigerten Toaster verbrennen könnte. ;)

Wer sie dennoch montiert und im öffentlichen Straßenverkehr verwendet, ist selber Schuld.
 
Hmm, ist das wirklich so einfach?
Hab eben geguckt nach Produkthaftung, das ist ja sehr dolle zu Lasten des Verkäufers ausgelegt, der haftet ja für fast alles, was der Verbraucher mit dem Ding anstellen kann und Felgen sind ja nunmal zum Fahren gedacht...
Soweit ich weiss, dürfen Waren ohne Zulassung gar nicht verkauft werden.
Oder gilt das nur für den gewerblichen Zweck?

Ich selber habe die ja aus den USA geholt, den hats wenig gejukt...
 
Verkaufen darfst du die Felgen, auch ohne Zulassung und ohne das dich wer anfallen kann. Du bist ja kein Händler/Gewerbe/Hersteller und musst somit keine Funktion etc. garantieren. Es darf sie nur keiner montieren, das ist mein Wissensstand. Aber einer der Volljuristen hier wird dir sicherlich genaueres sagen können. ;)
 
Jemand noch ne Idee?
 
Warum noch mehr? Mach es wie oben beschrieben. Setze die Felgen als "Show-Felgen" rein und gut. Wenn jemand dann damit auf der Straße fährt sein Problem.

Evtl, um dich selber abzusichern, speichere dir die Auktion, den Text oder was auch immer und hebe ihn auf, für evtl spätere Anfragen. Screenshots, ausgedruckte Emails, was auch immer.
 
Na ich hoffe mal das reicht wirklich, den beim Unfall könnte das schwere Folgen haben, da die Eintragung ohne Papiere nicht ganz legal ist...
 
den beim Unfall könnte das schwere Folgen haben, da die Eintragung ohne Papiere nicht ganz legal ist...
Dann ist eher der Schuld der es in die Papiere eingetragen hat! Du musst dir also keine Sorgen machen, musst nur in der Auktion drauf hinweisen das sie in Deutschland keine Zulassung haben für den öffentlichen Strassenverkehr und basta.

Wer schon krass wenn man für alles Verantwortlich wäre was Leute mit den gekauften Sachen machen.
 
Private Verkäufer haften gemäß §§ 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware. Ein Mangel wird rechtlich als Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit definiert. Ein Sachmangel liegt deshalb auch dann vor, wenn die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht, ohne aber unbrauchbar (defekt) zu sein. Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden. Dies gilt allerdings nicht für den Fall falscher Warenbeschreibungen, da der Verkäufer insoweit eine Garantie abgegeben hat, § 444 BGB. In jedem Fall ist die Haftung für Sachmängel ist auf 2 Jahre begrenzt, § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.
Auf deutsch:
Das die Felgen hierzulande keine Zulassung bekommen stellt solange kein Sachmangel dar, wie Du es in der Auktion kenntlich machst. Zudem solltest Du jegliche Gewährleistung ausschliessen.

Zum Haftungssauschluss dieser Link. Insbesondere der letzte Absatz.

Auf deutsch:
Du musst in der Auktion konkret kenntlich machen, dass diese Felgen hierzulande nicht im Strassenverkehr verwendet werden dürfen.
Lass Dir dies nochmal ausdrücklich vom Höchstbietenden bestätigen, dass er das auch weiß.
 
Zurück
Oben