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Wenn man z.B. auf Amazon nach OpenOffice Büchern sucht, dann erscheinen neben den Suchergebnissen noch gesponserte Links u.a. auch auf Abo-Fallen wie opendownload.de.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ein Seitenbetreiber für gesponserte Links auf zweifelhafte Angebote eventuell haften muss?
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.