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Hausratsversicherung WG
- Ersteller Morphy2k
- Erstellt am
Tomislav2007
Admiral
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- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.005
Hallo
Wenn einfach nur ein Rohr platzt hat der Versicherte nichts verschuldet, wenn ein Einbrecher den Wasserschaden verursacht dann gilt das als Einbruchschaden der ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt ist.
http://www.welt.de/dossiers/Eine_Fr...he-Versicherung-zahlt-bei-Wasserschaeden.html
Grüße Tomi
Das stimmt nicht, selbstverständlich deckt die Hausratversicherung Wasserschäden an der Wohnung von Nachbarn, solange der Versicherte keine Schuld am auslaufen des Wassers hat.smuper schrieb:Eine Hausratversicherung deckt keine Wasserschäden an der Wohnung des Nachbarn.
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur dann wenn der Versicherte etwas verschuldet hat.smuper schrieb:Hier greift die Privathaftpflicht des Verursachers.
Wenn einfach nur ein Rohr platzt hat der Versicherte nichts verschuldet, wenn ein Einbrecher den Wasserschaden verursacht dann gilt das als Einbruchschaden der ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt ist.
Nein, der Wasseraustritt war in der Wohnung des Nachbarn und deswegen bezahlt die Versicherung des Nachbarn.smuper schrieb:dass dein Nachbar deine Wohnung unter Wasser setzt, so ersetzt deine Hausratversicherung
http://www.welt.de/dossiers/Eine_Fr...he-Versicherung-zahlt-bei-Wasserschaeden.html
Grüße Tomi
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Tomislav2007
Admiral
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- Okt. 2007
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- 8.005
Hallo
Forderst du von anderen schon wieder was du selber nicht bringst ? Hast du Quellen für deine falschen Behauptungen geliefert ?
Ich habe zumindest eine Quelle gebracht, die anderen findest du selber mit Google und dem Suchbegriff "Hausrat Wasserschaden" und/oder einem Blick in die Versicherungspolice/Geschäftsbedingungen einer Versicherung deiner Wahl.
Grüße Tomi
Forderst du von anderen schon wieder was du selber nicht bringst ? Hast du Quellen für deine falschen Behauptungen geliefert ?
Ich habe zumindest eine Quelle gebracht, die anderen findest du selber mit Google und dem Suchbegriff "Hausrat Wasserschaden" und/oder einem Blick in die Versicherungspolice/Geschäftsbedingungen einer Versicherung deiner Wahl.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Wie erwartet keine Infos :-) Mit Überzeugung Schwachsinn posten.
Bitte sehr, Sie sind dran, ich bin in froher Erwartung.
http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/...asserschaden-diese-versicherungen-haften.html
http://www.juraforum.de/forum/t/wasserschaden-durch-nachbar-ohne-haftpflicht-versicherung.371345/
http://www.helpster.de/wasserschaden-durch-nachbarn-was-tun_105189
http://albrecht-services.de/kein-geld-vom-versicherer-verschenken-nach-wasserschaden.html
Bitte sehr, Sie sind dran, ich bin in froher Erwartung.
http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/...asserschaden-diese-versicherungen-haften.html
http://www.juraforum.de/forum/t/wasserschaden-durch-nachbar-ohne-haftpflicht-versicherung.371345/
http://www.helpster.de/wasserschaden-durch-nachbarn-was-tun_105189
http://albrecht-services.de/kein-geld-vom-versicherer-verschenken-nach-wasserschaden.html
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.005
Hallo
Zitat aus deinem Link Juraforum: "weil er vergisst den Wasserhahn auszustellen und der Abfluss verstopft ist"
Zitat aus deinem Link Helpster: "Beachten Sie, wenn der Schaden nicht durch den Nachbarn verursacht worden ist, tritt nicht seine Haftpflichtversicherung ein"
Du hast immer noch nicht den Sinn einer Haftpflichtversicherung verstanden, die Haftpflichtversicherung zahlt nur wenn der Versicherte etwas verschuldet/falsch gemacht oder fahrlässig gehandelt hat.
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung: "Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist"
Was hat der Versicherte verschuldet/falsch gemacht oder wo hat er fahrlässig gehandelt wenn ein Wasserrohr undicht wird ?
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung:
"zur privaten Nutzung angemietete Wohnräume fallen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, sofern es sich nicht um:
- Glasschäden
- Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie übermäßige Beanspruchung
- Schäden durch Schimmel
- Schäden an elektrischen und heizungstechnischen Einbauten bzw. Bestandteile der Warmwasserbereitung
handelt."
Grüße Tomi
Zumindest bringe ich keine falschen Infos.smuper schrieb:Wie erwartet keine Infos
Lies dir deine eigenen Links noch einmal genauer durch, dort steht z.B. wenn der Nachbar vergisst den Wasserhahn auszustellen und der Abfluss verstopft ist, in diesem Fall hat der Nachbar den Wasserschaden verschuldet und die Haftpflichtversicherung zahlt.smuper schrieb:Bitte sehr
Zitat aus deinem Link Juraforum: "weil er vergisst den Wasserhahn auszustellen und der Abfluss verstopft ist"
Zitat aus deinem Link Helpster: "Beachten Sie, wenn der Schaden nicht durch den Nachbarn verursacht worden ist, tritt nicht seine Haftpflichtversicherung ein"
Du hast immer noch nicht den Sinn einer Haftpflichtversicherung verstanden, die Haftpflichtversicherung zahlt nur wenn der Versicherte etwas verschuldet/falsch gemacht oder fahrlässig gehandelt hat.
smuper schrieb:Sie sind dran
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung: "Voraussetzung ist, dass der Schaden durch Fahrlässigkeit (auch grobe Fahrlässigkeit) entstanden ist"
Was hat der Versicherte verschuldet/falsch gemacht oder wo hat er fahrlässig gehandelt wenn ein Wasserrohr undicht wird ?
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversicherung:
"zur privaten Nutzung angemietete Wohnräume fallen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung, sofern es sich nicht um:
- Glasschäden
- Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie übermäßige Beanspruchung
- Schäden durch Schimmel
- Schäden an elektrischen und heizungstechnischen Einbauten bzw. Bestandteile der Warmwasserbereitung
handelt."
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Du hast immer noch nicht den Sinn einer Haftpflichtversicherung verstanden, die Haftpflichtversicherung zahlt nur wenn der Versicherte etwas verschuldet/falsch gemacht oder fahrlässig gehandelt hat.
Ich habe nie etwas anders behauptet.
Ich zitiere mich dafür gerne selber:
Hier greift die Privathaftpflicht des Verursachers.
Du behauptest:
Das stimmt nicht, selbstverständlich deckt die Hausratversicherung Wasserschäden an der Wohnung von Nachbarn, solange der Versicherte keine Schuld am auslaufen des Wassers hat.
Das ist zu 100% falsch.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
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Hallo
Wenn du den Sinn einer Haftpflichtversicherung nicht verstanden hast dann solltest du auf folgende Aussage:
Wenn der Einbrecher erwischt wird dann darf er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, bei einer kriminellen Handlung zahlt keine Versicherung.
Wenn der Einbrecher nicht erwischt wird dann gilt das als Einbruchschaden und die Hausratversicherung bezahlt.
Bei Wasserschäden gibt es drei Arten von Versicherungen die in Frage kommen:
1. Die Haftpflichtversicherung bezahlt wenn der Versicherte etwas verschuldet/falsch macht oder fahrlässig handelt.
2. Die Gebäudeversicherung bezahlt wenn etwas im/am Gebäude defekt ist, wenn also ein Wasserrohr in der Wand undicht wird bezahlt die Gebäudeversicherung den Schaden.
Das Problem bei der Gebäudeversicherung ist das bei der Heizung und bei den Wasserleitungen das Gebäude aus Sicht der Gebäudeversicherung an den Wandabschlüssen endet, also beim Wasser an den Absperrventilen an den Wasseruhren und bei der Heizung am Thermostat und am unteren manuellen Absperrventil.
3. Die Hausratversicherung bezahlt Wasserschäden (inkl. Folgeschäden) am Hausrat und Schäden die durch Einbruch am Hausrat entstehen.
Die Heizkörper, Durchlauferhitzer, Boiler, Waschmaschine, Wasserhähne, Duschköpfe, etc. gehören nicht zum Gebäude und gelten als Inventar der Wohnung, deswegen werden Wasserschäden (inkl. Folgeschäden) durch diese von der Hausratversicherung bezahlt.
Grüße Tomi
NaJasmuper schrieb:Ich habe nie etwas anders behauptet.
Wenn du den Sinn einer Haftpflichtversicherung nicht verstanden hast dann solltest du auf folgende Aussage:
Nicht so etwas falsches schreiben:Scythe1988 schrieb:Wenn jetzt wer in deine Wohnung im 1. Geschoß einbricht, dir die Türen zerhaut, das wasser laufen lässt, sodass in deiner unter der drunter liegenden Wohnung ein schaden entsteht
Weil das ist:smuper schrieb:Eine Hausratversicherung deckt keine Wasserschäden an der Wohnung des Nachbarn. Hier greift die Privathaftpflicht des Verursachers.
Du hast zwar prinzipiell Recht die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt aber in diesem Fall ist der Einbrecher der das Wasser laufen lässt der Verursacher und nicht der Inhaber der Wohnung, und Einbruch ist ein Sonderfall:smuper schrieb:Das ist zu 100% falsch.
Wenn der Einbrecher erwischt wird dann darf er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, bei einer kriminellen Handlung zahlt keine Versicherung.
Wenn der Einbrecher nicht erwischt wird dann gilt das als Einbruchschaden und die Hausratversicherung bezahlt.
Bei Wasserschäden gibt es drei Arten von Versicherungen die in Frage kommen:
1. Die Haftpflichtversicherung bezahlt wenn der Versicherte etwas verschuldet/falsch macht oder fahrlässig handelt.
2. Die Gebäudeversicherung bezahlt wenn etwas im/am Gebäude defekt ist, wenn also ein Wasserrohr in der Wand undicht wird bezahlt die Gebäudeversicherung den Schaden.
Das Problem bei der Gebäudeversicherung ist das bei der Heizung und bei den Wasserleitungen das Gebäude aus Sicht der Gebäudeversicherung an den Wandabschlüssen endet, also beim Wasser an den Absperrventilen an den Wasseruhren und bei der Heizung am Thermostat und am unteren manuellen Absperrventil.
3. Die Hausratversicherung bezahlt Wasserschäden (inkl. Folgeschäden) am Hausrat und Schäden die durch Einbruch am Hausrat entstehen.
Die Heizkörper, Durchlauferhitzer, Boiler, Waschmaschine, Wasserhähne, Duschköpfe, etc. gehören nicht zum Gebäude und gelten als Inventar der Wohnung, deswegen werden Wasserschäden (inkl. Folgeschäden) durch diese von der Hausratversicherung bezahlt.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
In diesem Fall ist der Einbrecher der das Wasser laufen lässt der Verursacher und nicht der Inhaber der Wohnung.
Wenn der Einbrecher erwischt wird dann darf er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, bei einer kriminellen Handlung zahlt keine Versicherung.
Wenn der Einbrecher nicht erwischt wird dann gilt das als Einbruchschaden und die Hausratversicherung bezahlt.
Du drehst dir auch deine eigene Realität? :-)
Meine Antwort auf Scythe war bereits mit
Hier ist nicht ganz klar wo nun "deine" Wohnung ist.
abgehandelt. Der Rest steht für sich.
Beim Rest hast du es aber endlich verstanden! Find ich gut.
Zuletzt bearbeitet:
Tomislav2007
Admiral
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Hallo
Wessen Haftpflichtversicherung soll denn aufkommen wenn der Einbrecher der das Wasser laufen lässt nicht erwischt wird und somit unbekannt ist ?
Grüße Tomi
Was an den drei Sätzen soll nicht der echten Realität entsprechen ?smuper schrieb:Du drehst dir auch deine eigene Realität?
Wessen Haftpflichtversicherung soll denn aufkommen wenn der Einbrecher der das Wasser laufen lässt nicht erwischt wird und somit unbekannt ist ?
Selbstverständlich habe ich verstanden was ich von Anfang schreibe, ich drehe mich ja nicht wie du wie ein Fähnchen im Wind.smuper schrieb:Beim Rest hast du es aber endlich verstanden
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Das stimmt nicht, selbstverständlich deckt die Hausratversicherung Wasserschäden an der Wohnung von Nachbarn, solange der Versicherte keine Schuld am auslaufen des Wassers hat.
Falsch oder Richtig?
Tomislav2007
Admiral
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Hallo
Selbstverständlich richtig, dieses Zitat war meine Antwort auf deine falsche Aussage das die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt und nicht die Hausratversicherung wenn ein Einbrecher das Wasser laufen lässt.
Falls du gedanklich nicht mehr beim Einbrecher warst und an etwas anderes gedacht hast dann hättest du das bei deiner Aussage erwähnen sollen.
So war die Reihenfolge:
Grüße Tomi
Selbstverständlich richtig, dieses Zitat war meine Antwort auf deine falsche Aussage das die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt und nicht die Hausratversicherung wenn ein Einbrecher das Wasser laufen lässt.
Falls du gedanklich nicht mehr beim Einbrecher warst und an etwas anderes gedacht hast dann hättest du das bei deiner Aussage erwähnen sollen.
So war die Reihenfolge:
Scythe1988 schrieb:Wenn jetzt wer in deine Wohnung im 1. Geschoß einbricht, dir die Türen zerhaut, das wasser laufen lässt, sodass in deiner unter der drunter liegenden Wohnung ein schaden entsteht
smuper schrieb:Eine Hausratversicherung deckt keine Wasserschäden an der Wohnung des Nachbarn. Hier greift die Privathaftpflicht des Verursachers.
Also wenn der Einbrecher nicht erwischt wird ist das ein Einbruchschaden und somit zahlt die Hausratversicherung, wenn der Einbrecher erwischt wird zahlt gar keine Versicherung, was auch gar nicht nötig wäre wenn er bei der Tat erwischt wird, es ist dann noch gar nicht genug Zeit vergangen für eine Überschwemmung.Tomislav2007 schrieb:Das stimmt nicht, selbstverständlich deckt die Hausratversicherung Wasserschäden an der Wohnung von Nachbarn, solange der Versicherte keine Schuld am auslaufen des Wassers hat.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Die Wohnung des Nachbarn gehört in der Hausrat-Versicherung aber nicht zum Versicherungsort.
Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Thema - Wasserschaden durch einen Einbrecher verursacht - derzeit nicht versicherbar ist. Ich wüsste zumindest keinen Passus in irgendwelchen Versicherungsbedingungen, der den Schaden des Nachbarn eine Etage drunter mitversichern würde.
Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Thema - Wasserschaden durch einen Einbrecher verursacht - derzeit nicht versicherbar ist. Ich wüsste zumindest keinen Passus in irgendwelchen Versicherungsbedingungen, der den Schaden des Nachbarn eine Etage drunter mitversichern würde.
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Tomislav2007
Admiral
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- 8.005
Hallo
Ich habe auf die Schnelle das gefunden: http://www.finanzmanagement-hamburg...achwerte/haus-wohnen/faq-hausratversicherung/ Zitat von dort:
"Versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die durch verschiedene Ereignisse, wie etwa Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswassereinbruch oder Vandalismus nach einem Einbruch entstehen können."
Wenn der Einbrecher das Wasser laufen lässt dann ist das doch wohl Vandalismus nach einem Einbruch.
Grüße Tomi
Die Hausratversicherung deckt Einbruchschäden am Hausrat ab, wenn der Einbrecher das Wasser laufen lässt dann ist das doch ein Einbruchschaden.nobodo schrieb:Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Thema - Wasserschaden durch einen Einbrecher verursacht - derzeit nicht versicherbar ist.
Ich habe auf die Schnelle das gefunden: http://www.finanzmanagement-hamburg...achwerte/haus-wohnen/faq-hausratversicherung/ Zitat von dort:
"Versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die durch verschiedene Ereignisse, wie etwa Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswassereinbruch oder Vandalismus nach einem Einbruch entstehen können."
Wenn der Einbrecher das Wasser laufen lässt dann ist das doch wohl Vandalismus nach einem Einbruch.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Schau Dir mal bitte die Aussage zu folgender Überschrift von Deinem Link an:
Welche Räumlichkeiten sind in der Hausratversicherung mitversichert?
Für den Besitzer/Eigentümer/Mieter der Wohnung mit einer Hausrat-Versicherung besteht Versicherungsschutz. Hier sind wir wieder beim Versicherungsort der Hausrat-Versicherung.
Die Wohnung des Nachbarn in der unteren Etage, wo das Wasser seinen Weg suchen wird, ist allerdings nicht mitversichert.
Falls Du von irgendeinem Versicherer Bedingungen findest, wo das Risiko des Nachbarn mitversichert gilt, würde mich das natürlich auch interessieren.
Welche Räumlichkeiten sind in der Hausratversicherung mitversichert?
Für den Besitzer/Eigentümer/Mieter der Wohnung mit einer Hausrat-Versicherung besteht Versicherungsschutz. Hier sind wir wieder beim Versicherungsort der Hausrat-Versicherung.
Die Wohnung des Nachbarn in der unteren Etage, wo das Wasser seinen Weg suchen wird, ist allerdings nicht mitversichert.
Falls Du von irgendeinem Versicherer Bedingungen findest, wo das Risiko des Nachbarn mitversichert gilt, würde mich das natürlich auch interessieren.
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(einfach so...)
Tomislav2007
Admiral
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- Beiträge
- 8.005
Hallo
Der Versicherungsort ist deine Wohnung, wenn der Einbrecher das Wasser bei einem Einbruch in deiner Wohnung laufen lässt dann fand der Vandalismus in deiner Wohnung statt und der Ursprung des Schadens ist in deiner Wohnung.
Grüße Tomi
Der Versicherungsort ist deine Wohnung, wenn der Einbrecher das Wasser bei einem Einbruch in deiner Wohnung laufen lässt dann fand der Vandalismus in deiner Wohnung statt und der Ursprung des Schadens ist in deiner Wohnung.
Grüße Tomi
Da gebe ich Dir doch absolut Recht. Es gilt allerdings nur der Hausrat in Deiner Wohnung (Versicherungsort) versichert. Der beschädigte Hausrat in der unteren Wohnung des Nachbarn allerdings nicht.
P.S.: Gibt einfach mal als Suchbegriff bei Google oder sonst wo - einbruch wasserhahn - ein. Nicht jedes Risiko ist versicherbar. Das wird wohl auch der Grund von Einbrechern sein, einen Schaden zu verursachen. Es wurde nichts Wertvolles gefunden. Idioten halt!
P.S.: Gibt einfach mal als Suchbegriff bei Google oder sonst wo - einbruch wasserhahn - ein. Nicht jedes Risiko ist versicherbar. Das wird wohl auch der Grund von Einbrechern sein, einen Schaden zu verursachen. Es wurde nichts Wertvolles gefunden. Idioten halt!
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(einfach so...)
Och Tommilein, jetzt hör doch endlich auf dich zu winden, langsam wird es peinlich ;-)
Frag mal den Versicherungskaufmann um die Ecke, der wird dich auslachen.
Wieder falsch, die Hausratversicherung zahlt für die Schäden am Hausrat, soweit versichert. Wo die Hausratversicherung evtl. versucht die Leistung wieder einzutreiben ist Sache der Versicherung.
Sie zahlt auch, wenn die Ursache in einer Nachbarswohnung liegt, unabhängig davon ob eine Haftpflicht beim Verursacher besteht. Wie bereits ausgeführt ist es auch immer besser die eigene Hausratversicherung einzuschalten. Neuwert>Zeitwert.
Du reitest dich immer weiter mit Halbwissen ins Verderbnis, ich habe damit zum Thema genug richtig gestellt und bin damit raus, alles andere ist mit dir Zeitverschwendung.
Frag mal den Versicherungskaufmann um die Ecke, der wird dich auslachen.
Ergänzung ()
wenn der Einbrecher erwischt wird zahlt gar keine Versicherung, was auch gar nicht nötig wäre wenn er bei der Tat erwischt wird, es ist dann noch gar nicht genug Zeit vergangen für eine Überschwemmung.
Wieder falsch, die Hausratversicherung zahlt für die Schäden am Hausrat, soweit versichert. Wo die Hausratversicherung evtl. versucht die Leistung wieder einzutreiben ist Sache der Versicherung.
Sie zahlt auch, wenn die Ursache in einer Nachbarswohnung liegt, unabhängig davon ob eine Haftpflicht beim Verursacher besteht. Wie bereits ausgeführt ist es auch immer besser die eigene Hausratversicherung einzuschalten. Neuwert>Zeitwert.
Du reitest dich immer weiter mit Halbwissen ins Verderbnis, ich habe damit zum Thema genug richtig gestellt und bin damit raus, alles andere ist mit dir Zeitverschwendung.
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Tomislav2007
Admiral
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Hallo
Grüße Tomi
Du hast bisher immer von der Haftpflicht des Verursachers geschrieben, jetzt auf einmal kommst du mit der Hausrat. Was denn nun ? Kannst du dich mal entscheiden ?smuper schrieb:Wieder falsch, die Hausratversicherung zahlt für die Schäden am Hausrat
Die Frage wer der greifbare Verursacher ist, wenn der Einbrecher nicht erwischt wird, hast du immer noch nicht beantwortet.smuper schrieb:unabhängig davon ob eine Haftpflicht beim Verursacher besteht
Na wenigstens habe ich noch Halbwissen, im Gegensatz zu deinem Nullwissen.smuper schrieb:Du reitest dich immer weiter mit Halbwissen ins Verderbnis
Och Smuperchen das einzige was du richtig gestellt hast ist das du dich wie eine Fahne im Wind drehst.smuper schrieb:ich habe damit zum Thema genug richtig gestellt
Grüße Tomi
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crashbandicot
Commander
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- Dez. 2013
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- 2.984
Tomislav2007 schrieb:Wenn der Einbrecher das Wasser laufen lässt dann ist das doch wohl Vandalismus nach einem Einbruch.i
Richtig, und das ist über die Hausrat versichert.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Hausratversicherung#SchadenbeispieleWeil ein Täter nach einem Einbruch keine Wertgegenstände finden kann, zerstört er mutwillig Möbel und beschmiert die Wände mit Farbe. Hier ersetzt die Hausratversicherung sowohl Kosten für den beschädigten Hausrat als auch die Reinigung der verschmierten Wände.
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