Winter- und Sommerreifen die im eigenen Keller lagern, sind versichert! Lt. Versicherungsbedingungen sind auch der eigene Keller und der Hausflur in der Versicherung abgedeckt. Z. B. der Kinderwagen im Hausflur. Wird er gestohlen oder beschädigt leistet die Versicherung ebenfalls.
Wenn ich die Badewanne oder das Waschbecken aus Versehen zerstöre/beschädige, habe ich meine Privathaftpflichtversicherung. Das gilt auch, wenn die Jacke eines Freundes in meiner Wohnung beschädigt oder der Laptop meines Arbeitgebers in meiner Wohnung zerstört wird (z. B. durch Feuer).
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Als Wohnung gelten alle Wohnräume, aber auch Räume im Keller und auf dem Dachboden, die nur von Ihnen genutzt werden. Für Räume, die ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, gilt: Auch sie gehören zur Wohnung, wenn sie ausschließlich über die Wohnung betreten werden können (Arbeitszimmer in der Wohnung). Zur Wohnung zählen auch: Terrassen, die an das Gebäude unmittelbar anschließen, Loggien und Balkone. Das setzt jeweils voraus, dass sie auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung liegen. Gemeinschaftlich genutzte Räume unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind zur Aufbewahrung von Hausrat bestimmt (bspw. Fahrrad- oder Waschkeller). Sie befinden sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung. Räume in Nebengebäuden, die auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung liegen. Garagen, die nicht weiter als 3 km Luftlinie von Ihrer Wohnung entfernt sind, unter folgenden Voraussetzungen: Sie werden nur von Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, genutzt. Die Nutzung erfolgt zu privaten Zwecken.
Noch Fragen? Also bevor du alles schlecht redest und so tust als wäre die Hausratversicherung nur Geldschneiderei und fast nichts versichert: Informiere dich doch bitte einfach.