Hausratsversicherung

Die Küche zählt in den meisten Fällen übrigens zum Hausrat.

Falls wer gerade am zusammen rechnen ist, was sein Hausrat so wert ist ;)
 
Nicht jeder Versicherer bietet die Möglichkeit keine Versicherungssumme anzubieten und viele gehen gerne zu dem Versicherer wo sie alles haben und wo eventuell schon die Eltern versichert waren.

@ayngush: Man ist nicht automatisch unterversichert wenn man unter 650€/m2 versichert und es wird dann auch nicht automatisch gekürzt, der Versicherer zieht auch nicht den 650€/m2 Wert heran wenn gekürzt wird sondern den tatsächlich vorhandenen Wert.

Bezüglich Küche kommt es immer drauf an was es für eine Küche ist, in was für einem Wohnverhältnis man lebt und wem die Küche tatsächlich gehört. Ähnlich ist es auch mit Fußböden, diese können auch zum Hausrat gehören obwohl sie tendenziell eher der Gebäudeversicherung zugeordnet werden.
 
Natürlich, kommt halt immer aufs Wohnverhältnis und den Risikoträger an.
 
Skywalker1992 schrieb:
Die Küche zählt in den meisten Fällen übrigens zum Hausrat.

Alles was sich innerhalb deiner eigenen 4 Wände befindet ist versicherter Hausrat. Auch der Kinderwagen im Hausflur, der Abstellraum auf halber Treppe (meist in Altbau-Häusern) und alles was in deinem abgeschlossenen Kellerabteil liegt und steht ist Hausrat. Und wenn du noch eine gute Fahrrad-Außenversicherung hast, ist dein Fahrrad auch außerhalb dieser Räume rund um die Uhr versichert (so wie bei meiner Hausrat-Versicherung).

Die Mindestsumme pro qm unterscheidet sich übrigens von Versicherung zu Versicherung. Bei meiner sind es 700,- Euro pro qm. Damit hat man automatisch den Unterversicherungsverzicht mit drinnen. Das heißt: Bis zur vereinbarten Versicherungssumme wird bei Total-Verlust alles bezahlt.

Es gibt übrigens in den meisten VBH auch eine Klausel, dass eine Überversicherung geahndet wird. Ist der Hausrat also deutlich höher versichert als er eigentlich komplett wert ist, dann kann es im Schadenfall auch Probleme geben und die Versicherung kann die Summe auch senken, wenn sie schon vor einem Schadenfall Wind davon bekommt, dass der Hausrat viel zu hoch versichert ist.
 
GoethesGarten schrieb:
Es gibt übrigens in den meisten VBH auch eine Klausel, dass eine Überversicherung geahndet wird. Ist der Hausrat also deutlich höher versichert als er eigentlich komplett wert ist, dann kann es im Schadenfall auch Probleme geben und die Versicherung kann die Summe auch senken, wenn sie schon vor einem Schadenfall Wind davon bekommt, dass der Hausrat viel zu hoch versichert ist.

Höre ich das erste mal.
Hast du dafür mal ein Beispiel?
 
Skywalker1992 schrieb:
Höre ich das erste mal.
Hast du dafür mal ein Beispiel?

Ja, die Versicherungsbedingungen Hausrat der HUK Coburg. Einfach bei Google eingeben: Versicherungsbedingungen Hausrat HUK Coburg

Als Suchergebnis kommt auch ein PDF. Dort ist es im Abschnitt B unter der Ziffer 1.1.5 nachzulesen.
Ergänzung ()

cartridge_case schrieb:
Und warum? Die Versicherung kostet dich mehr, aber der Versicherer zahlt ja nie alles. Weil das ja gar nicht zum Schaden gekommen ist.

Wenn man alles wahrheitsgemäß angegeben hat wird ALLES bezahlt! Auch meine beiden Fahrraddiebstähle wurden VOLL bezahlt.
 
Ich sehe das so, wenn dein Schaden grob von der Statistik abweicht, erhälst du nicht die volle Schadensumme und bist in der Nachweispflicht. Aller wahrscheinlichkeit, es geht schließlich um Geld, evtl. viel Geld, musst du Deinen Versicherer per Anwalt/Gericht davon überzeugen, dass der Argumentation des Versicherers nicht zu folgen ist.
 
GoethesGarten schrieb:
Als Suchergebnis kommt auch ein PDF. Dort ist es im Abschnitt B unter der Ziffer 1.1.5 nachzulesen.
Ergänzung ()

Würde mich mal interessieren, welche Fälle es da in der Praxis schon gab.

Ein Hausratwert kann sich ja auch recht schnell mal ändern.

Da muss ja schon ganz extrem überversichert werden, damit der Versicherer die Chance hat zu sagen, es besteht eine Überversicherung.
 
Also ich weiß ja nicht welche Erfahrungen ihr bereits gemacht habt, aber Unterversicherungsverzicht der Versicherung bedeutet, dass der Schaden VOLL bezahlt wird. Brennt euch die Bude ab (hoffentlich nicht) und ihr habe eure Wohnung mit 50.000,- Euro versichert (bei 700,- Euro Basis pro qm für Unterversicherungsverzicht), dann bekommt ihr die 50.000,- Euro ausgezahlt - ohne Wenn und Aber. Jeder Versicherte ist selbst dafür verantwortlich seinen Hausrat regelmäßig auf dessen Wert zu prüfen und die VS anzupassen.
 
GoethesGarten schrieb:
Alles was sich innerhalb deiner eigenen 4 Wände befindet ist versicherter Hausrat.

Das ist schlicht falsch, es gibt massig Sachen die sich in der Wohnung befinden und kein vertragsbestandteil der Hausratversicherung sind.

Die Häufigkeit der Fälle in denen sich ein Versicherer auf Klauseln wie überversicherung/uvvz etc. würde ich auf deutlich unter 1 Promille schätzen, das wird von Medien, Vertretern etc. gerne deutlich aufgebauscht, findet in der Praxis aber nahezu kaum Anwendung.
 
ChotHoclate schrieb:
Das ist schlicht falsch, es gibt massig Sachen die sich in der Wohnung befinden und kein vertragsbestandteil der Hausratversicherung sind.

Ok, ich lerne gerne dazu. Was ist nicht versichert? Dass es Sachen gibt die nur über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind ist klar, aber wir sprechen hier von Hausrat.

Was in meiner Hausrat nicht versichert ist, ist sehr überschaubar, denn nichts davon (bis auf elektronisch gespeicherte Daten und Programme und einen PKW für den ich Haftpflicht und Teilkasko habe) besitze ich: Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hausratsachen Ihrer Untermieter, Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag versichert sind (bspw. Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für deren technische Wiederherstellung ersetzen wir im Rahmen von A 3.2.26 und D 4.9, sofern das jeweils vereinbart ist.

Also "massig" ist maßlos übertrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sachen die sich in deinem Besitz aber nicht deinem Eigentum befinden (z. B. Jacke eines Freundes die er dort vergessen hat, Laptop des Arbeitgebers den man übers Wochenende nach Hause mitgenommen hat). Dann natürlich Sachen die zur Wohnung gehören, sich aber nicht in deinem Risikobereich befinden, also die vom Vermieter angeschafft wurden wie Waschbecken, Badewanne, armaturen. Kfz Zubehör wie Winterreifen/Sommerreifen,Felgen.Das sind jetzt so die Sachen die mir auf die schnelle einfallen wenn man es wirklich auf innerhalb der eigenen 4 Wände eingrenzt.
 
Winter- und Sommerreifen die im eigenen Keller lagern, sind versichert! Lt. Versicherungsbedingungen sind auch der eigene Keller und der Hausflur in der Versicherung abgedeckt. Z. B. der Kinderwagen im Hausflur. Wird er gestohlen oder beschädigt leistet die Versicherung ebenfalls.

Wenn ich die Badewanne oder das Waschbecken aus Versehen zerstöre/beschädige, habe ich meine Privathaftpflichtversicherung. Das gilt auch, wenn die Jacke eines Freundes in meiner Wohnung beschädigt oder der Laptop meines Arbeitgebers in meiner Wohnung zerstört wird (z. B. durch Feuer).

Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung. Als Wohnung gelten alle Wohnräume, aber auch Räume im Keller und auf dem Dachboden, die nur von Ihnen genutzt werden. Für Räume, die ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen, gilt: Auch sie gehören zur Wohnung, wenn sie ausschließlich über die Wohnung betreten werden können (Arbeitszimmer in der Wohnung). Zur Wohnung zählen auch: Terrassen, die an das Gebäude unmittelbar anschließen, Loggien und Balkone. Das setzt jeweils voraus, dass sie auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung liegen. Gemeinschaftlich genutzte Räume unter folgenden Voraussetzungen: Sie sind zur Aufbewahrung von Hausrat bestimmt (bspw. Fahrrad- oder Waschkeller). Sie befinden sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung. Räume in Nebengebäuden, die auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung liegen. Garagen, die nicht weiter als 3 km Luftlinie von Ihrer Wohnung entfernt sind, unter folgenden Voraussetzungen: Sie werden nur von Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, genutzt. Die Nutzung erfolgt zu privaten Zwecken.

Noch Fragen? Also bevor du alles schlecht redest und so tust als wäre die Hausratversicherung nur Geldschneiderei und fast nichts versichert: Informiere dich doch bitte einfach.
 
Nein. Tut mir leid aber das stimmt nicht.

Kfz Zubehör ist ersteinmal nicht versichert, das bedeutet nicht dass manche Versicherer es über Klauseln wieder einschließen können, aber grundsätzlich erstmal nicht.

Nur weil Keller und Flur zum Versicherungsort gehören bedeutet dies nicht, dass alles was dort steht eine versicherte Sache ist. Lasst ihr die Haustür offen und jemand nimmt den Kinderwagen einfach mit ist dies ebenfalls nicht versichert. Weil Diebstahl keine versicherte Gefahr ist.

In der Haftpflichtversicherung sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen ausgeschlossen (auch hier gilt das gleiche, durch Klauseln kann es wieder eingeschlossen werden). Deine Haftpflicht zählt aber auch nur wenn du schadensersatzpflichtig bist. Schlägt der Blitz ein und es kommt zum Brand und der Laptop des Arbeitgebers brennt ab zahlt weder deine Hausrat, noch deine Haftpflicht.

Aber es geht ja speziell um das Thema Hausratversicherung und nicht Haftpflicht.

Ich habe mit keiner Silbe erwähnt die Hausratversicherung sei nur geldschneiderei und auch nicht, dass fast nichts versichert sei.

Ich kritisiere lediglich deine pauschalisierungen. Vielleicht solltest du dich besser selber einmal informieren bevor du weiterhin Hausrat und Haftpflicht, versicherte Sache und Versicherungsort durcheinander wirfst.
 
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Das ist meistens bei den "Billigprodukten" ausgeschlossen. Die "Top-Tarife" haben KFZ-Zubehör genau so eingeschlossen (meistens mit einer geringen Höchstgrenze bis 1.000 EUR oder so), wie Folgeschäden bei Datenschutzverletzungen im Internet, Diebstahl von Hausrat nach Einbruch aus dem geparkten KFZ und Schäden durch Rauch und Ruß... Ebenso das Beispiel, was du mit Diebstahl absprichst. Selbstverständlich ist einfacher Diebstahl (also kein Einbruchdiebstahl oder Trickbetrug) bei den guten Produkten im beschränkten Rahmen eingeschlossen. Zum Beispiel Gartenmöbel von der Terasse oder eben der Kinderwagen / Rollatoren - diese sogar außehalb des Versicherungsgrundstücks, also vom Spielplatz / Supermarkt weg usw...

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. HR-Versicherungen sind ja jetzt nicht so teuer, da sollte man nicht am "unglücklichen Ende" sparen.
 
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Hab ich ja auch gesagt, jeder Versicherer kann wieder einschließen was er will, aber eben nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen.
 
ChotHoclate schrieb:
Nein. Tut mir leid aber das stimmt nicht.

Warum verbreitest du hier derartige Horrorgeschichten und Unwahrheiten? Es ist völliger Blödsinn was du hier erzählst. Lies dir bitte die Versicherungsbedingungen der HUK Coburg für Haftpflicht und für Hausrat durch und dann reden wir weiter. Ich habe nichts durcheinandergeworfen. Und wenn dann jemand kommt wie ayngush, und dir erklärt, dass du eben nicht Recht hast, dann relativierst du deine eigene Aussage plötzlich wieder. Was soll das? Informiere dich bitte selbst. Ich BIN informiert. Also bitte unterstelle mir nicht ich hätte keine Ahnung, sondern informiere dich zunächst selber.

Bei unserer Hausrat sind all die von mir o.g. Dinge in den von mir genannten Räumen versichert. Punkt. Und das ohne Aufpreis!

Und wenn der Blitz einschlägt und etwas, was nicht mir gehört, geht dabei kaputt, ist das auch versichert. Und wenn du das nicht glaubst, dann zeige mir die Stelle in den Versicherungsbedingungen der HUK Coburg, wo steht, dass es nicht so ist. Danke.
 
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