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Servus zusammen (und noch ein frohes neues)
Folgender fikiver Fall:
Eltern Schenken ihr Haus ihren zwei Kindern. "Theoretisch" lassen sich beide beim Notar ins Grundbuch eintragen. Da Kind A bereits ein Haus hat und Kind B nicht, übernimmt Kind B das Haus und zahlt Kind A die Hälfte des Wertes direkt aus. Damit taucht Kind A nicht "direkt" im Grundbuch auf.
In der Abschrift vom Notar ist niedergeschrieben, dass Kind B eine Abfindung an Kind A leistet, in höhe vom Wert des Haues laut Gutachter.
Mündlich wurde vorab vereinbart kosten für Gutachter etc. 50:50 aufgeteilt werden. Nun stellt sich eine Partei quer.
Wer ist für die Zahlung der Notargebühren verantwortlich?
1) Kind A und B je zu Hälfte? Da beide die hälfte Geschenkt bekommen haben und auch so mündlich vereinbart haben?
2) Nur Kind B, da dieses nur im Grundbuch auftaucht?
3) ?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.
Folgender fikiver Fall:
Eltern Schenken ihr Haus ihren zwei Kindern. "Theoretisch" lassen sich beide beim Notar ins Grundbuch eintragen. Da Kind A bereits ein Haus hat und Kind B nicht, übernimmt Kind B das Haus und zahlt Kind A die Hälfte des Wertes direkt aus. Damit taucht Kind A nicht "direkt" im Grundbuch auf.
In der Abschrift vom Notar ist niedergeschrieben, dass Kind B eine Abfindung an Kind A leistet, in höhe vom Wert des Haues laut Gutachter.
Mündlich wurde vorab vereinbart kosten für Gutachter etc. 50:50 aufgeteilt werden. Nun stellt sich eine Partei quer.
Wer ist für die Zahlung der Notargebühren verantwortlich?
1) Kind A und B je zu Hälfte? Da beide die hälfte Geschenkt bekommen haben und auch so mündlich vereinbart haben?
2) Nur Kind B, da dieses nur im Grundbuch auftaucht?
3) ?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.