also meine ist jetzt verschickt worden!Flatan schrieb:Dir ist schon klar dass sie die dir nicht zu dem Preis verkaufen müssen oder?
/Allgemein würd ich auch zur Gigabyte raten!
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HD 7950 Kauf, aber welche?
- Ersteller Motzki82
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merlin34
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Flatan schrieb:Dir ist schon klar dass sie die dir nicht zu dem Preis verkaufen müssen oder?
/Allgemein würd ich auch zur Gigabyte raten!
Wollte auch grad fragen, was du damit meinst?!?
Ist doch ein unschlagbarer Preis! Es juckt mir in den Fingern!!!
man kann sogar noch handeln xDDD habe das aber erst nach dem kauf gesehen und benötige die graka auch schnellst möglich. beeilt euch nur noch ein paar übrig!merlin34 schrieb:Wollte auch grad fragen, was du damit meinst?!?
Ist doch ein unschlagbarer Preis! Es juckt mir in den Fingern!!!
RazorJack1991
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Also von der leistung her iss die Grafikkarte genau wie alle anderen Top .Das einzigste was mich an der xfx stört ,dass sie unter lasst viel zu laut ist ,dass kannst du aber unter Bios ändern .Aber sonst gute karte .Voralem wer auf gutaussehende Karten Schwört kann bei Xfx nichts falsch machen ö.
Also von der leistung her iss die Grafikkarte genau wie alle anderen Top .Das einzigste was mich an der xfx stört ,dass sie unter lasst viel zu laut ist ,dass kannst du aber unter Bios ändern .Aber sonst gute karte .Voralem wer auf gutaussehende Karten Schwört kann bei Xfx nichts falsch machen ö.
Ergänzung ()
Also von der leistung her iss die Grafikkarte genau wie alle anderen Top .Das einzigste was mich an der xfx stört ,dass sie unter lasst viel zu laut ist ,dass kannst du aber unter Bios ändern .Aber sonst gute karte .Voralem wer auf gutaussehende Karten Schwört kann bei Xfx nichts falsch machen ö.
merlin34
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Tommi-lee schrieb:man kann sogar noch handeln xDDD habe das aber erst nach dem kauf gesehen und benötige die graka auch schnellst möglich. beeilt euch nur noch ein paar übrig!
Hab grad nen Gebot abgegeben, mal schauen. Ja gut, das Gebot ist jetzt etwas utopisch, aber ich kenne diesen Shop bisher nicht. Finde das Prinzip aber recht interessant!
merlin34 schrieb:Hab grad nen Gebot abgegeben, mal schauen. Ja gut, das Gebot ist jetzt etwas utopisch, aber ich kenne diesen Shop bisher nicht. Finde das Prinzip aber recht interessant!
ich ahbe schon zuvor dort bestellt, reiner dienstleister. wirklich super fix und macht keine probleme. wieviel haste den geboten wenn ich fragen darf^^
merlin34
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Tommi-lee schrieb:ich ahbe schon zuvor dort bestellt, reiner dienstleister. wirklich super fix und macht keine probleme. wieviel haste den geboten wenn ich fragen darf^^
20 Euro drunter, hab das Gebot aber inzwischen wieder raus genommen.
Will doch lieber warten, bis die 7970 von Gigabyte unter 300 Euro gesunken ist ;-)
ok das Angebot war wahrscheinlich nicht richtig. ich habe mein geld wieder erhalten. soll nicht lieferbar sein was natürlich quatsch ist. der preis war wahrscheinlich falsch!merlin34 schrieb:20 Euro drunter, hab das Gebot aber inzwischen wieder raus genommen.
Will doch lieber warten, bis die 7970 von Gigabyte unter 300 Euro gesunken ist ;-)
merlin34
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Polski schrieb:So hab jetzt eine Gigabyte bei Hardwareversand bestellt. Hoffe ich bekomme noch das Bundle dort.
Bis vor 2 Wochen ging es wohl noch problemlos. Einfach bei Erhalt die Rechnungsnummer durchgeben und die Codes kommen dann per mail, soweit ich mich erinnern kann.
Bart S.
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Was fürn Kaufrecht??hab mich aber auf das kaufrecht berufen, vllt verkaufen sie mir die graka trotzdem^^
Bart S. schrieb:Was fürn Kaufrecht??
Keine Ahnung was er sich da ausdenkt... ich habs ihm schon vorher gesagt.
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meine wurde auch nicht geliefert, soll nicht merh verfügbar gewesen sein, was sie aber laut HP war. Hab jetzt mal nachgefragt, was das soll 
merlin34
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Flatan schrieb:Hört doch bitte auf die Leute zu nerven ...
Dann nerve ich einfach mal mit, wa :-)
aus den AGB´s für Verkäufer auf gimahhot.de:
§ 3 Vertragsleistungen
(3) Die Eröffnung eines Angebots auf der Handelsplattform des Anbieters stellt noch kein verbindliches Verkaufsangebot dar. Erst die Bestellung der Ware durch einen Käufer ist ein Vertragsantrag im Sinne des § 145 BGB.
BGB
Buch 1 - Allgemeiner Teil
Abschnitt 3 - Rechtsgeschäfte
Titel 3 - Vertrag
§ 145 Bindung an den Antrag
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Was ihr Euch daraus zusammenreimt, ist Eure Sache.
In meinen Augen, haben die Käufer definitiv ein Anrecht auf das Angebot. Sie haben es ja schließlich auch bestellt und eine Bestätigung(?) erhalten. Stellt Euch mal vor, jeder könnte im Handel irgendwelche Angebote einstellen und am Ende sagen, dass es nicht mehr vorrätig ist, sobald er merkt, dass er die Ware doch teurer handeln könnte. Ich denke, das sollte allen hier einleuchten.
Ebenso bin ich mir aber auch ziemlich sicher, dass der Verkäufer auf gimahhot sicherlich irgendwo ein Schlupfloch finden kann, um aus dem Vertrag, den er mit dem Kunden geschlossen hat, rauszukommen.
Dennoch würde ich definitiv um die Ware kämpfen. Zur Not einfach bei gimahhot direkt anfragen, was die dazu sagen. Ist ja sicherlich nicht in ihrem Interesse, dass im Internet (oder wo auch immer) Negativaussagen zu ihrer Firma auftauchen ;-)
beste Grüße
Bart S.
Commodore
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Nur blöd das es sich bei der Anzeige um kein Angebot handelt (und somit der Shop auch mit keinem Vertrag an dich trägt) sondern um eine Invitatio handelt.
Außerdem bestätigt der Shop mit der Bestellbestätigung nur, das er dein Angebot die Ware zu diesem Preis zu kaufen erhalten hat (Steht für gewöhnlich auch immer dabei: "Diese E-Mail ist lediglich eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.").
Sprich du stellst den Antrag und bist daran gebunden (kannst natürlich innerhalb von 2 Wochen, nach dem Fernabsatzgesetz zurückschicken)
Der Vertrag kommt erst zustande wenn du eine Auftrags/Versandbestätigung erhälst, das der Shop bereit ist dir die Ware zu dem angegebenen Preis zu verkaufen/liefern.
Und selbst dann kann der Verkäufer den Vertrag anfechten (Eklärungsirrtum/Inhaltsirrtum)
So genung Klugscheisserei
Außerdem bestätigt der Shop mit der Bestellbestätigung nur, das er dein Angebot die Ware zu diesem Preis zu kaufen erhalten hat (Steht für gewöhnlich auch immer dabei: "Diese E-Mail ist lediglich eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.").
Sprich du stellst den Antrag und bist daran gebunden (kannst natürlich innerhalb von 2 Wochen, nach dem Fernabsatzgesetz zurückschicken)
Der Vertrag kommt erst zustande wenn du eine Auftrags/Versandbestätigung erhälst, das der Shop bereit ist dir die Ware zu dem angegebenen Preis zu verkaufen/liefern.
Und selbst dann kann der Verkäufer den Vertrag anfechten (Eklärungsirrtum/Inhaltsirrtum)
So genung Klugscheisserei
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