Home of Hardware Dreistigkeit.

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um es noch mal klar zu stellen. ich finde es im interesse beider parteien praktisch einen sinnvollen grund anzugeben für die stornierung.
warum habe ich das nicht gleich so geschrieben.

für mich wäre es so besser nachvollziehbar, ich würde evtl mal wieder da bestellen. das fällt nun aus.

für sie, weil sie sich damit keine freunde machen. über forumdeluxx und bekannte, weiß ich von mindestens 6 leuten, die erst mal nicht mehr bei hoh.de bestellen. und kommt mir bitte nicht mit 6 leute sind denen egal. jeder kunde ist wichtig.

naja und kalt warm spiel. ich mach eine der tätigkeiten, die beim bka in berlin halt so gemacht werden :D
 
jo das ist natürlich logisch tankred, in kings fall wars wohl so: das er überwiesen hat nur die bank hatte noch nicht gebucht und somit ist es möglichdie überweisung noch zu canceln, gebuchtes geld kannste natürlich nicht einfach zurück buchen
 
@Donm-Pire: Nein. Die Überweisung kann lediglich stoniert, nicht aber zurückgeholt werden. D.h. wenn das Geld auf dem Konto des Empfängers ist und damit überwiesen wurde, dann ist der Überweisende nicht mehr Eigentümer und Besitzer des Geldbetrags. Deshalb ist ein Zurückholen ohne Zustimmung des Empfängers nicht mehr möglich. Der Betrag kann lediglich dann wieder auf dem eigenen Konto gutgeschrieben werden, wenn dieser noch nicht gutgeschrieben wurde.
 
Anfrage bei der Sparda Bank bezüglich der Stornierung, durch TAN abgeschlossener Online- Überweisungen, ist eben raus. Na, da schu mer mal ;-)

Und was soll daran dreist sein wen HoH ein vermeintlich falsch ausgeschildertes Angebot zurückzieht bzw. storniert. „Preise unter Vorbehalt“ und dies muss nicht mehr schriftlich aufgeführt werden. Sind auch nur Menschen.

Nacht
 
geldgeile menschen...leider...mh laut meiner damaligen privatrecht dozentin im grundstudium ist so ziemlich jede sinnlose art von angebot bindend (aber privatrecht suckt :( ). aber auch egal jetz. muss 3:30 raus......btw rene82 sinnloser gehts kaum. omg wenn du dir echt die mühe gemacht hast, bist du ein armes würstchen
 
kingVoklee schrieb:
...laut meiner damaligen privatrecht dozentin im grundstudium ist so ziemlich jede sinnlose art von angebot binded...

Das ist nochmal der Knüller kurz vor der Heia! "Sinnlose Angebote sind bindend", das wäre ein lustiger BGB-§. Hört sich nach "Bürgerliches Recht für Dummies an". :D
 
den fand ich sogar lustig....war ja nur so gemeint nach dem motto, auch mündliche angebote usw.....argh bin zu müde.....aber die werden sich da schon abgesichert haben durch ihre agb`s. naja ruf trotzdem morgen an und frage nach dem grund!



BTW jute nacht!
 
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Aber ein im Internet beworbenes Produkt ist kein mündliches Angebot. Ein Produkt wie die Grafikkarte in Deinem Fall ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an Dich, ein einseitiges Angebot abzugeben. Du sagst mit der Bestellung "ja, ich will das Ding kaufen". In diesem Moment hat der Anbieter noch keine Zustimmung erteilt. Und da ein Kaufvertrag nach BGB immer ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist, ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Der ist erst wirksam, wenn der Anbieter Deine Angebotsannahme schriftlich bestätigt. Und das kann kaum vollzogen gewesen sein, wenn Dein Geld noch nicht einmal Deine Bank verlassen hat.
 
So, jetzt ist es auch mal langsam gut hier. Was war noch mal das Ausgangsthema? Jemand hat eine Graka per Vorkasse bestellt, ärgert sich, dass der Shop einigermaßen korrekt handelt, indem er zeitnah zugibt, die Ware nicht liefern zu können? So weit, so gut ... Dies als "Dreistigkeit" abzustempeln kann wohl eher nur damit erklärt werden, dass der Betreffende Mitarbeiter des BKAs seinem Frust Luft machen wollte, und dieses Forum als Ventil zu verwenden gedachte. Nachdem es hier in die ganz tiefen Niederungen des Bankwesens und schließlich auch der Juristerei gegangen ist, kann man hier mit einem allgemeinen Rüffel "Meldet den Thread verdammt noch mal früher!" schließen.

Gute Nacht, ihr Prinzen von Maine ...

*closed*
 
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