How to: Sonderkündigung bei zu langsamem Internetanschluss

Nettes Tutorial, bei ner 250er Leitung sind 10% vom max aber trotzallem 25 Mbit und der Anbieter nutzt diesen 10% Freibrief gerne....
 
Ja, die tatsaechlich verlaessliche Angabe im PIB (nach der Interpretation der BNetzA) sind die als "Normalerweise zur Verfügung stehend" bezeichneten Geschwindigkeiten. Es waere schoen wenn ISPs auch nur mit solchen Raten werben duerften (bzw. diese Raten sichtbarer darstellen muessten als die jeweils "maximale Rate"), aber alles in allen sind die BNetzA Regeln IMHO akzeptabel...
Persönlich finde ich es jedoch zweifelhaft wenn ISPs mit 1000 Mbps Ethernet (z.B. FTTH-AON) brutto. im PIB von 1000 maxi,al sprechen, obwohl die PIB Raten laut BNetzA als netto zu verstehen sind und waehrend es stimmt, dass man 0.9*1000 = 900 Mbps bei Ethernet ueberschreiten kann, hinterlaesst es einen faden Beigeschmack wenn mit faktisch unmoeglichen Netto-Raten geworben wird. Ist aber ein Luxus-Problem und ich wuerde deswegen keine grosse Welle machen... (wenn mein ISP mir das ueberhaupt anbieten wuerde ;) )
 
1und1 hat mir eine Sonderkündigung angeboten oder alternativ eine Reduzierung des monatlichen Beitrags.

Von 16.000 DSL kamen bei mir nur 10 Mbit im Download an.

Lasst euch nicht mit Ausreden abspeisen, E-Mails schicken, notfalls Einschreiben, Fristen setzen, Kündigung androhen.
 
Placeholder2022 schrieb:
Nettes Tutorial, bei ner 250er Leitung sind 10% vom max aber trotzallem 25 Mbit und der Anbieter nutzt diesen 10% Freibrief gerne....
Der 10%ige Freibrief kann aber auch viele Ursachen haben, z.B. liegts evtl. an deiner Hausverkabelung, an der TAE Dose, am Modem, an der Firmware des Modems.....
Da gibts einfach zu viele Optionen.
 
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Die BNetzA ist relativ gesprächig dazu wie sie zum 10% "Abschlag" bei der Ueberpruefung der maximalen Raten im Vergleich zu den Werten im Produktinformationsblatt gekommen ist:

"Als inhaltlichen Faktor für eine erhebliche Abweichung hält die Bundesnetzagentur weiterhin einen Abschlag von mehr als 10 Prozent von der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit für angemessen. Hierbei wird u. a. berücksichtigt, dass die Maximalgeschwindigkeit unter günstigen Bedingungen (z. B. Messung außerhalb der Hauptverkehrszeiten (Off Peak)) erreicht werden kann, aber nicht durchgängig erreicht werden muss. Daher können in der Praxis bei einer begrenzten Anzahl von Messungen die vom Verbraucher im Messzeitraum erreichten Spitzenwerte auch unter der an sich möglichen Maximalgeschwindigkeit liegen."
und
"Die Konkretisierung der Bundesnetzagentur nimmt eine Abweichung in Bezug auf den zeitlichen Faktor der unbestimmten Begriffe „kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ an, wenn nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden. Wesentlich für diese Annahme sind die BEREC-Leitlinien, wonach die Maximalgeschwindigkeit definiert ist als die Geschwindigkeit, mit der ein Endnutzer zumindest zeitweise rechnen kann (BEREC-Leitlinien Rn. 145). Bei der Überarbeitung der BEREC-Leitlinien im Jahr 2019 sind diese Erwägungen zu den Geschwindigkeiten ausdrücklich unverändert bestehen geblieben. Dass die maximale Geschwindigkeit nicht permanent erreicht werden muss, ergibt sich darüber hinaus auch vor dem Hintergrund, dass nach Art. 4 Abs. 1 lit. d TSM-VO auch die normalerweise zur Verfügung stehende und die minimale Geschwindigkeit angegeben werden müssen."
und
"In der Konsultation wurde kritisiert, dass die bislang in der Entwurfsfassung vorgesehene Anzahl der Messungen nicht ausreichend sicher feststellen könne, ob die angegebene maximale Ge- schwindigkeit regelmäßig erreicht werde. Tatsächlich führt das Messtool nicht permanent über den ganzen Tag hinweg Messungen durch, sondern zieht vielmehr aus zehn einzelnen Messpunkten Erkenntnisse. Es ist daher richtig, dass durch die zehn generierten Messpunkte am Tag ggf. nicht die tatsächliche maximale Geschwindigkeit ermittelt wird. Diesem Aspekt trägt die Bundesnetzagentur aber bereits dadurch Rechnung, dass auch nicht das Erreichen von 100 Prozent des Maximalwertes zur Voraussetzung gemacht wird, sondern dass lediglich 90 Prozent des Maximalwertes zur Erfüllung des Kriteriums herangezogen werden."

IMHO ist es relativ eindeutig, dass die BNetzA davon ausgeht, dass die beworbene maximalen Raten tatsächlich als Netto-Werte am Anschluss messbar sein sollen/müssen, der 10% Abschlag dient nur dazu dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese Rate eben nur "gelegentlich" anliegen muss. De facto ergibt sich natürlich ein 10%-Bereich auch vorsätzlicher Minderleistung* mit dem ein ISP "durchkommen" kann (was IMHO aber letztlich nicht so wichtig ist, laut BNetzA/BEREC ist eigentlich nur die "normalerweise zu Verfügung stehende Rate" halbwegs zuverlässig**)



*) Auch hier wieder das Beispiel von ISPs die mit der maximalen Butto-Rate werben, die niemals als Netto erreicht werden kann, das ist dann IMHO entweder Vorsatz oder Inkompetenz.
**) IMHO wäre es gut wenn ISPs auch nur mit solchen robust zugesicherten Raten werben dürften, aber das ist moeglicherweise eine Baustelle mehr fuer die Wettbewerbshüter als die BNetzA.
 
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Beim 250er Tarif der Telekom kamen bei. Mir auch nur 224Mbit an. Dazu kamen alle 3 bis 5 Tage ein Abbruch am Tag Dazu.
Also eigentlich mega zu verkraften.. Hätte auch schon ein neuen Anbieter der zum Laufzeit Ende 12/23 übernehmen würde..

Ich hab am 27.6.2 eine Störung gemeldet - falsche endleitung, vom APl zur Dose im Wohnzimmer 30Mbit Verlust wurden festgestellt. Sprich liegt an der hausverkabelung.

Ich hab eine messkampagne erstellt, eine Ausserordentliche Kündigung am 6.6.22 geschrieben und diese Kündigung per kontaktformular an die telekom übermittelt.

Am 16.6 kam vom neuen Anbieter ein Email das ich mich beim Service gemeldet hätte.. Das fand ich komisch und hab geschrieben das ich mich nicht gemeldet hab.. Es stellte sich raus das die Telekom die Kündigung die Eig 12/23 vollzogen werden sollte, vorgezogen hat.. Und das der Anbieter Wechsel nun zum 25. 7.22 statt findet..

Also war mir klar die Telekom hat die sonderkuendigung akzeptiert..

Hab dann Wochen nichts gehört. Dann kam ein Anruf von der telekom das mein neuer Anbieter den Vertrag bei der Telekom gekündigt hat zum Vertraglaufzeit Ende 12/23 und ob das so richtig sei.. Ich bejahte das und dann fing er an den neuen Anbieter schlecht zumachen. Und ob ich nicht ein neues Angebot der Telekom wünsche..

Ich habe dann erläutert das ich Anrufe zu neuen Angebote etc im kundenportal deaktiviert hab und diese nicht wünsche..

Er sagte dann flappsig das es ja um die Kündigung ginge.. Und hat dann aufgelegt..

Ich hab den Vorfall der bundesnetzagentur gemeldet, mal schauen ob die sagen das es unerlaubte Werbung war..

Was wohl passiert wäre wenn ich nicht ran gegangen wäre?

Im telekomforum hat auch einer gekündigt, wurde angerufen aber nicht rangegan. Nach 1 Woche wurde dann der anbieterwechsel von der telekom abgelehnt.

Naja dann kam ein Brief das die Telekom Schade findet das ich zum Ende der vertrauflaufzeit gekündigt hätte..

Zwei Tage später ein weiterer Brief das die Kündigung zum 25.7.22 hinterlegt ist.
.


Da die endleitungen meistens nicht getauscht werden können ohne großen Aufwand, wurde die Kündigung wohl akzeptiert..


Es gab auch nicht mal den Versuch der Telekom das sie gesagt haben komm wir tauschen die Leitung..

Aber hatte gewünscht mehr Infos zu bekommen wie ja die Kündigung wird akzeptiert, und nicht so durch die hinter Tür..


Im Endeffekt hab ich aber nun ein Teil der endleitung tauschen können, abbrueche sind weg. Der speed ist aber immer noch gleich.

Die letzten 5m sind aber nicht einfach austauschbar.


Also auch bei 10% der maximal Geschwindigkeit könnt ihr einfach sonderkundigen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns vor Ort (Hameln-Pyrmont) hatte ich in den letzten Jahren des Öfteren Probleme mit dem Vodafone-Kabelzugang; lag schlichtweg an überlasteten Segmenten ... einmal verblieb tatsächlich nur, eine außerordentliche Kündigung - nach Fristsetzung inkl. Messprotokollen - auszusprechen, ging überraschend reibungslos über die Bühne.

Dann vorübergehend bei der Telekom, als einzig wirklich verfügbare Alternative, doch mit CableMax 1000 aus Preis-/Leistungssicht jedoch deutlich attraktiver; und man hat bei Vodafone wohl deutlich nachgebessert, denn seit etwa eineinhalb Jahren keinerlei Einbrüche oder größere Ausfälle.

Es sollte m. E. alsbald in puncto "Endgerätefreiheit" nachgebessert werden; im Störungsfall muss man bei Kabelanschlüssen ggf. erst die Provider-Endgeräte anschließen, da man sonst kaum Gehör findet - es wird konsequent auf den Kunden abgeschoben ...
 
Musste leider 2x Ausserordentlich kündigen. Einmal bei Vodafone zwischen 18und 23uhr gab's immer Paketverlust. Ausserordentliche Kündigung ohne murren vollzogen.

Dann bei der Telekom. DSL 250. Es kamen nur 219Mbit an. Das Problem lag an der endleitung die war nicht geeignet.

Trotzdem wurde ohne Probleme die Ausserordentliche Kündigung sofort akzeptiert
 
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