Alle reden hier nur von Garantie! Die Garantie ist aber erstmal eh freiwillig (natürlich dann nicht, wenn sie sich dazu verpflichten), aber zumindest unterliegt sie häufig nicht zu vernachlässigen Einschränkungen, die unbequemer sind als die bei der gesetzlichen Gewährleistung.
Ich habe bisher noch nie irgendeine die Garantie in Anspruch genommen. Immer nur die gesetzliche Gewährleistung, die einem der Händler bieten muss.
Einige scheinen das zu übersehen, andere meinen vielleicht, dass die Gewährleistung ebenso erlischt. Wenn, dann hängt das aber vom Einzelfall ab! Zumindest kann der Händler es nicht einfach festlegen, weil er bock drauf hat, dass auch die Gewährleistung beim rooten erlischt. Schon gar nicht der Hersteller!
Ohne jetzt die echt Ahnung zu haben, vermute ich mal, dass das Erlöschen des Gewährleistungsanspruches wesentlich von zwei Punken abhängt:
1. Wurde das Gerät bestimmungsgemäß verwendet?
2. Hängt der Fehler mit dem evt. nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zusammen?
Darüber lässt sich natürlich seitenlang streiten. Besonders weil das ein recht neues Problem ist, wird es vielleicht noch keine passende Rechtssprechung zu dem Thema geben.
Und nicht vergessen: die ersten 6 Monate muss der Hersteller, dir ein Verschulden nachweisen!