Frage einfach bei den Shops per email an oder mache das Stepping schlicht und einfach zum Vertragsbestandteil (wenn Du im Text angibst, dass Du NUR mit der Lieferung des D0-Steppings den Vertrag als erfüllt ansiehst und der Shop dennoch liefert (egal ob D0 oder nicht), dann kannst Du im Zweifel problemlos Deine CPU zurückschicken, wenn es sich nicht um das D0-Stepping handelt). Denn dann läge der Fall einer Falschlieferung vor.
Wenn der Shop das gewünschte Stepping nicht liefern kann, so wäre er VERPFLICHTET, die Bestellung abzulehnen. Nimmt er hingegen an, so hast Du einen GESETZLICH GARANTIERTEN ANSPRUCH auf Lieferung einer CPU mit D0-Stepping. Das bedeutet, wenn der Shop Dir eröffnet, dass er nicht in der Lage ist, Dir das D0-Stepping zu liefern, dann hast Du das Recht, Dir anderweitig (teurer) eine vertragsgemäße CPU liefern zu lassen und die Mehrkosten auf den Shop abzuwälzen, der nicht vertragsgemäß liefern konnte. Dieser Shop muss Dir dann also Schadensersatz leisten. Weigert er sich, so wird er vor Gericht sein absolut blaues Wunder erleben, und das ganz sicher nicht im für ihn positiven Sinne.
Wenn also der Sachbearbeiter des Shops nicht aufpasst und Deine Bestellung ohne Kenntnisnahme der von Dir im Text festgelegten Bedingungen annimmt, so hat der Shop selbst Schuld und haftet Dir gegenüber.
MfG,
Dominion1.