S
Sele
Gast
Ich habe kürzlich im Marktplatz-Forum 2 Artikel angeboten, von denen einer rasch einen Abnehmer fand.
Nun ergab es sich bei einem zufälligen Gespräch mit einem Kollegen, dass dieser rein zufällig genau das suchte, was ich hier angeboten habe. Natürlich habe ich ihm gesagt, dass ich etwas hätte, was ihn interessieren könnte, woraufhin er sofort zuschlug und mir den 2. Artikel abkaufte. Bei der mir zeitlich nächsten Gelegenheit habe ich dies umgehend im Board bekannt gegeben. Für diese Aktion wurde ich hier gerade mehr oder weniger eines Verbrechens (Verstoßes gegen die Markplatzregeln) beschuldigt! Ich frage mich nur, gegen welche Regel!
Die Quintessenz der Anschuldigung:
Sobald ich einen Artikel im Board zum Verkauf anbiete, geht er in die ausschließliche Verfügungsgewalt des Boards. Ich habe nicht das Recht, mit Bekannten, Freunden, Kollegen etc. über den geplanten Verkauf zu reden, es sein denn über das Board. Ich begehe ein Verbrechen, wenn sich zufällig ein Verkauf an eine Person außerhalb des Boards ergibt. Diese Person hat gefälligst über das Board mit mir zu reden und ihr Interesse/Angebot da zu bekunden, damit andere Boardmitglieder ggf. höher bieten können, oder ich habe vor dem Gespräch das Board darüber zu informieren (Zufälle sind auf diese Art hellseherisch vor ihrem Eintreten abzusichern).
Dies sollte dann aber auch aus den Marktplatzregeln hervorgehen!
Nun ergab es sich bei einem zufälligen Gespräch mit einem Kollegen, dass dieser rein zufällig genau das suchte, was ich hier angeboten habe. Natürlich habe ich ihm gesagt, dass ich etwas hätte, was ihn interessieren könnte, woraufhin er sofort zuschlug und mir den 2. Artikel abkaufte. Bei der mir zeitlich nächsten Gelegenheit habe ich dies umgehend im Board bekannt gegeben. Für diese Aktion wurde ich hier gerade mehr oder weniger eines Verbrechens (Verstoßes gegen die Markplatzregeln) beschuldigt! Ich frage mich nur, gegen welche Regel!
Die Quintessenz der Anschuldigung:
Sobald ich einen Artikel im Board zum Verkauf anbiete, geht er in die ausschließliche Verfügungsgewalt des Boards. Ich habe nicht das Recht, mit Bekannten, Freunden, Kollegen etc. über den geplanten Verkauf zu reden, es sein denn über das Board. Ich begehe ein Verbrechen, wenn sich zufällig ein Verkauf an eine Person außerhalb des Boards ergibt. Diese Person hat gefälligst über das Board mit mir zu reden und ihr Interesse/Angebot da zu bekunden, damit andere Boardmitglieder ggf. höher bieten können, oder ich habe vor dem Gespräch das Board darüber zu informieren (Zufälle sind auf diese Art hellseherisch vor ihrem Eintreten abzusichern).
Dies sollte dann aber auch aus den Marktplatzregeln hervorgehen!