News Infolge der Trump-Krisen: BND soll deutlich mehr Überwachungs­befugnisse erhalten

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habla2k schrieb:
Wenn die Privilegien erst mal da sind, kann sie jede zukünftige Regierung nutzen, wie sie das für richtig hält.
Crifty schrieb:
Finde ich ok, wenn man bedenkt was Polizei und Nachrichtendienste hier nur noch dürfen und gleichzeitig müssen Sie um alles, mindestens dreimal Erlaubnis betteln, lacht uns jedes andere Land auf der Erde dafür aus.
Ein zu schwacher Staat ohne Handlungsbefugnisse ist wie ein zahnloser Tiger.
Ich stimme beiden Aussagen zu und damit bin ich im Dilemma. Was ist, wenn wir eine Regierung haben, die sich nicht an das Grundgesetz, Urteile un Co hält? Ohne Befugnisse sind wir aber leider auch wieder gefährdet (gerade im Hinblick auf hybride Kriegsführung und Spionage). Terrorismus sehe ich hier persönlich eher als minder gefährlich (für den Staat und Gesellschaft als ganzes).

Am Ende ist unser aktuelles Vorgehen aber auch unsinnig. Wir lassen andere die "Arbeit" machen und sind Abhängig.

MFG
 
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Marflowah schrieb:
Strenge Auflagen und dauerhafte Überwachung sind einfach nötig, will man in einem Vielvölkerstaat Frieden und Kontrolle bewahren. Das muss man doch begreifen, da es einfach logisch ist.
Liberale Demokratie funktioniert halt nur unter Menschen mit gleicher Werte- und Ethnienkultur, bei diesen anerzogene moralische Werte, Ansichten und Verhaltensweisen verankert, also Normalität sind und keine staatliche Dauerbeobachtung und 1000e Gesetze und Vorschriften benötigen. Löst man diese ethnischen Gefüge aber auf und ersetzt sie durch einen Menschenbrei aus Menschen mit verschiedensten Werten und Verhaltensweisen, muss man, um nicht die Kontrolle zu verlieren und die Ordnung aufrechtzuerhalten, den Modus auf Überwachung und Dauerskepsis gegenüber der Bevölkerung umschalten.
Man bekommt, was man bestellt hat. Ist eigentlich ziemlich einfach.
Das wusste der Kaiser schon. So viele deutsche Nationen in ein Reich gepfercht, brauchen eine harte Hand.
 
AssembIer schrieb:
...Strafverfolgung ist per se nicht das größte Problem, sondern die klein gesparte und komplett überforderte Justiz. Nutzt alles nichts, wenn Verfahren wegen Personalmangel eingestellt oder erst garnicht verhandelt werden.
Das hat zwei Seiten, man könnte auch die Fälle reduzieren, ganz einfach wenn man z.B. die unwürdige Majestätsbeleidigung streicht, aber dann kann man Kritiker nicht mehr so schön verfolgen und das muss in unserer Demokratie natürlich sein.
 
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Loro Husk schrieb:
Die Realität ist doch dass Überwachung und Stärkung der Sicherheitsbehörden der Traum einer jeden rechten Regierung ist, deren Ausdruck wir mit der CDU schon haben.
und andere Lager finden das nicht toll?

Ich finde es bedenklich wenn man einen Politiker nicht mal als schwachkopf bezeichnen darf, oder Sicherheitsfragen politisch korrekt bewertet werden müssen.

Da heute alles sofort rechts ist wenn man nicht bedingungslos für so manche Dinge und Änderungen ist, empfinde ich mehr „Befugnisse“ als äußerst bedenklich.

Denn mehr Befugnisse hören je nach Ereignisse nicht plötzlich auf. Wenn einmal erlaubt, ist eine entsprechende Erweiterung / Ausweitung machbar.
 
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Hovac schrieb:
Majestätsbeleidigung
Sorry to say, aber § 103 StGB wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 gelöscht. Such dir einen anderen Rage Point, davon gibt es genug, nur der gehört nicht mehr dazu. 🙂
 
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Zwenki schrieb:
Am Ende ist unser aktuelles Vorgehen aber auch unsinnig. Wir lassen andere die "Arbeit" machen und sind Abhängig.
Unsinnig ist es nicht.

Es gab schon immer Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten befreundeter Staaten. Schließlich kann kein Geheimdienst alles abdecken. Das funktioniert natürlich nur, solange die Staaten befreundet sind bzw. gemeinsame Ziele haben.

Ein anderer Grund ist übrigens, weil ausländische Dienste das tun dürfen, was den eigenen untersagt ist, beispielsweise das Ausspionieren der eigenen Staatsbürger. Der BND darf als Auslandsgeheimdienst keine Deutschen überwachen und hat sich deswegen entsprechnde Daten von der NSA geben lassen.

GERmaximus schrieb:
und andere Lager finden das nicht toll?
Nein, linke Parteien sind traditionell gegen zu starke Sicherheitsbehörden, weil ihnen die Freiheit der Bürger wichtiger ist.

GERmaximus schrieb:
Ich finde es bedenklich wenn man einen Politiker nicht mal als schwachkopf bezeichnen darf
Ich finde es bedenklich, dass einer Berufgruppe Art. 1 GG aberkannt wird.
 
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Bei diesem Thema gibt es viele Pro- und Kontrapunkte, ohne Frage. Das ist ein heißes Eisen. Aber was man dann hier teilweise liest, oha. Es scheint doch noch einige Missverständnisse zum Thema Demokratie zu geben.

Ich bin dafür Möglichkeiten zu schaffen, den digitalen Raum strenger zu "überwachen". Missbrauch ist immer eine Gefahr, egal wo. Aber dass Kriminelle ohne Sorge im Netz kommunizieren können, ist inakzeptabel. Daher muss da was passieren, aber toll finde ich es nicht.
 
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GERmaximus schrieb:
Ich finde es bedenklich wenn man einen Politiker nicht mal als schwachkopf bezeichnen darf, oder Sicherheitsfragen politisch korrekt bewertet werden müssen.
Warum findest du das Bedenklich? Möchtest du als Jener angesprochen werden?

Mal so als generelle Frage in die Runde. Ist hier jemand unter uns der letzte Woche vom Stromausfall in Berlin direkt betroffen war?
Was wäre den euer Vorschlag was die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden für Befugnisse erhalten sollten um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen und evtl damit auch zukünftoge ähntliche Situationen verhintern zu können?
 
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knoxxi schrieb:
Sorry to say, aber § 103 StGB wurde mit Wirkung zum 01.01.2018 gelöscht. Such dir einen anderen Rage Point, davon gibt es genug, nur der gehört nicht mehr dazu. 🙂
Rabulistik, du weißt genau das ich Paragraph 188 meine.
 
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jimpannse schrieb:
Keine Überraschnung, man "meckert" natürlich immer Brav über die Staaten wie China/Russland und co.
Aber am Ende, ist man nur "neidisch" dass sie schon machen, was "wir" auch wollen.

This!! Besser hätte ich es nicht ausdrücken wollen.
Die Verachtung, die unsere demokratischen Politiker über die autoritären Staaten ausdrücken, ist letztlich doch nichts anderes als Neid. Unsere Regierung will das ebenfalls dürfen und können.

Ich schließe mich @habla2k und @Laphonso an. Orwell war ein Optimist.
 
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Erkekjetter schrieb:
Hier ist schon bekannt, was die Aufgaben und somit die Befugnisse des BND sind oder?
Das unser schöner BND auch Inlands aktiv ist sollte jetzt wirklich kein Geheimnis sein ...
 
Erkekjetter schrieb:
Die DSGVO schützt private Daten von Deutsche Bürgern gegenüber privaten Unternehmen/Behörden. Hier geht es um den BND und seine Befugnisse. Dem Auslandsgeheimdienst. Die DSGVO berührt nicht mal im Ansatz, was dessen Aufgabe ist. Es bedarf also nicht mal dieser Öffnungskauseln, die Grundlage des Gesetztes ist nicht berührt.
Artikel 2 DSGVO, "Sachlicher Anwenundungsbereich" https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/
Grundlegend berührt die DSGVO staatliche Organe, Absatz 2.d öffnet das Ganze bedingt gegenüber Geheimdiensten. Die Geheimdienste laufen bei Datenverarbeitung über die Grenzen dieses Punktes hinaus durchaus Gefahr in den Wirkbereich der DSGVO zu kommen.

Rechtsstaatlichkeit und so. Geheimdienste müssen wie alle anderen Organe auch Gesetzen Folge leisten und in ihrer Wirkmächtigkeit entsprechend begrenzt bleiben. Einfach mal so ein Blankoschein gibt es da nicht.


Das §1 Bundesdatenschutzgesetz benennt explizit öffentliche Organe: https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__1.html

Wobei §3 eine entsprechende Öffnung vorsieht, die Imho unsauberer ist, als was in der DSGVO definiert ist (die DSGVO ist mMn sowieso besser geschrieben als BDSG und die Entsprechungen der Länder),
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__3.html
 
Piktogramm schrieb:
Rechtsstaatlichkeit und so. Geheimdienste müssen wie alle anderen Organe auch Gesetzen Folge leisten und in ihrer Wirkmächtigkeit entsprechend begrenzt bleiben. Einfach mal so ein Blankoschein gibt es da nicht.
Deswegen redete ich nicht pauschal von „Geheimdiensten“. Sondern dem BND. Meine Aussage war nicht, Geheimdienste seien von der DSGVO befreit. Sondern das die Personen und Institution, die der BND zum Ziel hat, sich nicht auf die DSGVO beziehen können, da sie keine natürliche Person der Union sind. Sollte das dann doch mal innerhalb der sehr deutlichen Grenzen der Fall sein, erst dann wären die Öffnungsklauseln relevant.
- Faxe - schrieb:
Das unser schöner BND auch Inlands aktiv ist sollte jetzt wirklich kein Geheimnis sein
Ach so? Schonmal Art. 1 BNDG gelesen? Bzw generell das BNDG? Er darf auch unter bestimmten Vorraussetzungen im Inland aktiv sein. Aber ganz sicher nicht um Bundesbürger gezielt im Inland zu überwachen.
 
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@Erkekjetter
Was immer du besagen willst, es hat mit der Rechtslage wenig zu tun. Art. 3 DSGVO klärt das, im Falle von (deutschen) Geheimdienste (Verantwortliche/Initiatoren für Datenverarbeitung liegen im EU Inland) ist die Datenerhebung und Verarbeitung durch ein in der EU ansässiges Konstrukt veranlasst bzw. erfolgt direkt durch dieses. Entsprechend findet die DSGVO Anwendung.
Die Zielpersonen müssen dabei nach Art. 1 DSGVO nur die Anforderung erfüllen natürliche Personen zu sein, ohne weitere Anforderung etwaiger Staatsangehörigkeiten im oder außerhalb der EU.
 
xdevilx schrieb:
Warum findest du das Bedenklich? Möchtest du als Jener angesprochen werden?
Das Wort Schwachkopf sollte man als erwachsener Mensch ertragen können.
Das Wort Schwachkopf als Mensch mit öffentlicher Funktion, erst recht.
Wenn man dann noch Entscheidungen trifft, die diese Bezeichnung jetzt nicht ganz von der Hand weisen lassen...
Zumindest sollte es keine Strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
 
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Piktogramm schrieb:
Die Zielpersonen müssen dabei nach Art. 1 DSGVO nur die Anforderung erfüllen natürliche Personen zu sein, ohne weitere Anforderung etwaiger Staatsangehörigkeiten im oder außerhalb der EU.
Das ist falsch
Die Sachliche Anwendung ist nicht gegeben:
Art. 2 Absatz 2 a) lautet:
Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a)im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
Erwägungsgrund 16 erweitert dies wörtlich um "wie etwa unter die nationale Sicherheit betreffende Tätigkeiten".
https://datenschutzarchiv.org/dokumente/dsgvo-gesetzestext/erwaegungsgruende/erwaegungsgrund-16

Somit findet die DSGVO keine sachliche Andwendung auf die Tätigkeiten des BND.

Art. 2 kommt vor Art. 3, sticht also. ISt die Sachliche Anwendung nicht gegegebn, spielt die räumliche keine Bedeutung mehr.

Ich korrigiere damit meine Ausaage von oben. Es ist irrelevant, ob es eine EU EPrson ist oder nicht, da die räumliche Anwendung der sachlichen nachrangig ist und die sahcliche nicht gegeben ist wie dargelegt. Das Fazit, der BND ist von der DSGVO nicht betroffen, bleibt damit jedoch bestehen.
 
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GERmaximus schrieb:
Das Wort Schwachkopf sollte man als erwachsener Mensch ertragen können.
Das Wort Schwachkopf als Mensch mit öffentlicher Funktion, erst recht.
Wenn man dann noch Entscheidungen trifft, die diese Bezeichnung jetzt nicht ganz von der Hand weisen lassen...
Zumindest sollte es keine Strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.
Teste es doch mal aus, Du kannst ja mal bei Gelegenheit zu deinem Chef gehen und ihn diese Beleidigung an den Kopf werfen. Und am besten, fals du die Möglichkeit bekommst das zu erklären, kannst du ihm dann deine Sicht der Dinge vortragen. Und bitte lads bei Tiktok hoch.

Ne Beleidigung is ne Beleidigung Punkt. Wie schwerwiegend diese ist/ausgefasst wird oder mein selbst für vertretbar hällt ist dabei absolut Irrelevant. Ich fahre da in meinem Team z.b. im Grundsatz ne Zero Tolerance Taktik, Wer andere oder mich herblassend Verbal angeht hat die vollen Konsequenzen zu tragen. Und dabei spielt es keine Rolle Ob es der Schwach oder Dummkopf ist oder weitaus bedenklichere Beleidigungen.

Es ist auch schon etwas verwirrend wenn man sich überlegt, ob du Kinder hast, und diesem ggf diese gesellschaftlichen Werte weitergibst.
 
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HighPerf. Gamer schrieb:
laut Chatgpt 18 Stück seit 2010
Bekannte schwere Anschläge seit 2010

In diesen Zeitraum fallen mehrere terroristische oder schwere rechtsextreme Anschläge:
2011: Aufdeckung der Terrorzelle NSU (Morde überwiegend vor 2010, Entdeckung fiel jedoch in dieses Jahrzehnt).
2016: Attentat am OEZ in München (9 Todesopfer).
2019: Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und der Anschlag auf die Synagoge in Halle.
2020: Anschlag in Hanau (9 Todesopfer aus rassistischen Motiven).

Und:
2024: Rund 1.281 rechtsextreme Gewalttaten (höchster Stand seit 2016) bei insgesamt ca. 37.800 registrierten rechten Straftaten.
2023: 1.270 rechtsextreme Gewalttaten (insgesamt 28.945 rechte Straftaten).
Historischer Vergleich: Im Jahr 2010 gab es laut älteren Berichten etwa 762 rechte Gewalttaten; die Zahlen stiegen besonders während der Fluchtbewegungen 2015/2016 massiv an

Nicht, dass hier irgendwie der Eindruck entsteht, dass nur extremer Islamismus böse ist.
.
 
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@xdevilx
Bundesverfassungsgericht:
Politiker suchen freiwillig die Öffentlichkeit, üben Macht aus und beeinflussen das Leben anderer.
Deshalb müssen sie schärfere Kritik, polemische Sprache, persönlich verletzende Werturteile usw. aushalten.
Das ist kein „Bonus für Bürger“, sondern Schutz der Demokratie! Wenn Kritik an Regierenden unterdrückt wird, ist politische Kontrolle tot.

Er hat also völlig recht, man muss -nicht sollte - das Wort Schwachkopf ertragen. Sowas wird ja vor Gericht auch sofort abgeschmettert aber diese Anzeigenhauptmeister-Mentalität soll ja vor allem die Leute einschüchtern und/oder das Säckelchen der Anwaltsbros füllen, erfüllt also dennoch seinen unlauteren Zweck und wird zurecht in der Juristenwelt stark kritisiert.

Das Schwachkopf Fall war ein ganz klassisches, politsatirisches Meme. Wie kann man bitte Verteidigen dass man das angezeigt hat? Jeder der auf der anderen politischen Seite steht freut sich über solche Fälle und das völlig zurecht, weil so geht es einfach nicht. Wo ist denn auch bitte die Verhältnismäßigkeit, wenn ich jeden Cop als Bastard bezeichnen darf, ausländische Politiker auf schlimmste im TV mittels Satire Label beleidigen darf aber ein meme von einem Bürger führt zu einer Hausdurchsuchung.
 
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Zwenki schrieb:
Ich stimme beiden Aussagen zu und damit bin ich im Dilemma. Was ist, wenn wir eine Regierung haben, die sich nicht an das Grundgesetz, Urteile un Co hält?
Solch eine Regierung wird es dann spätestens selbst einführen, unabhängig ob eine vorige Regierung es machte, oder nicht. Das würde dann so oder so kommen. Die würde es auch nicht interessieren, wenn dann die vorige Regierungsparteien sagen würden "wir machten es nicht, also dürft ihr es auch nicht".

Wenn solch eine Regierung an die Macht kommt, lief schon weit davor einiges schief.

Das wäre jetzt nur ein Punkt, wenn es eine 2/3 Mehrheit Sache wäre, also Änderung vom Grundgesetz. Ob das hier zutrifft habe ich jetzt aber nicht aus der News, bzw. Tagesschau Quelle herausgelesen (oder zwei mal überlesen).

Des weiteren würde ich sagen, man dürfte dies jetzt nur nicht einführen, wenn man schon zuvor nie Informationen anderer Geheimdienste benützt hat, deren Vorschriften lascher als jene des BND waren. ich glaube dem würde man aber nicht gerecht werden.
 
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