ImbaAura schrieb:
Nun haben sie den Vertrag einfach gekündigt und wollen die restliche Summe des Geldes haben die ich natürlich nicht aufbringen kann.
Das können sie selbstverständlich nicht machen.
Komme Du weiterhin Deinen vertraglichen Pflichten nach und nichts wird geschehen. Sollten sie auf die nette Idee kommen weitere Mahnkosten und Gebühren raufzurechnen, kannst Du das getrost vergessen.
Im Übrigen sind Ratenzahlungsvereinbarungen mit solchen Inkassobuden grundsätzlich eine schlechte Idee. Zum einen sind sie mit einem Schuldanerkenntnis gleichzusetzen (was hin und wieder ja sogar richtig ist - aber eben nicht immer) und zum Anderen sind ihre Standardformulare dahingehend ausgelegt, dass trotz Ratenzahlungsvereinbarung, die Zinsen auf die Forderungssumme kontinuierlich steigen - Du also gar nicht hunderprozentig weißt, wann die Forderung restlos getilgt ist.
Zusätzlich hat die Inkassobude durch die Einigung zur Ratenzahlung auch noch das Recht eine nicht geringe Einigungsgebühr oben raufzuschlagen.
Du wirst zahlen, was sie Dir erstmalig anboten und dann die Zahlung einstellen, weil Du denkst die Sache sei erledigt. Die Inkassobude wird von sich aus aber kein Erledigungsschreiben schicken.
Stattdessen wird nach 1, 2 oder kurz vor Ablauf des dritten Jahres eine neue Forderung verschickt, die Dich schuldentechnisch wieder in ein Loch reissen wird. Das ist so beabsichtigt, kalkuliert und davon leben diese Unternehmen.
Der bessere Weg bei berechtigten Forderungen von Inkassounternehmen ist, sofern die Beträge nicht monstermäßig hoch sind, etwas Geld beseite zu legen.
Dann kannst Du dem Inkassunternehmen ein Angebot unterbreiten. Ein guter Anfang wäre die sofortige Zahlung von 50 % auf die Hauptsumme und der damit verbundenen vollständigen Erledigung der Forderung. Das kann man dann ungefähr so weit verhandeln, bis man bei 100 % der Hauptforderung liegt.
Selbstverständlich läßt Du Dir bei Zahlung dann die Erledigung unter Fristsetzung schriftlich bestätigen - kommen sie dem nicht nach, kannst Du einen Rechtsanwalt auf ihre Kosten bemühen, der eine solche Bestätigung einfordern kann.