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Direkt als defekt hat er es ja eben nicht angeboten. Er meinte nur kann gehen, muss aber nicht.
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Taigabaer schrieb:Ja, wenn ein Verkäufer etwas "ungetestet" verkauft ist es zu 100% immer defekt.
Wenn die CPU nicht funktioniert und sogar Spuren davon zu sehen sind kann man auch von arglistiges verschweigen ausgehen. In diesem Fall wird der Gewährleistungsausschluss unwirksam.Darkscream schrieb:Kannst du mal einen Link schicken?
Quelle: http://www.akk-kanzlei.de/2016/02/privatverkauf-und-ausschluss-der-sachmaengelhaftung/4. Dem Verkäufer war der Mangel bei Vertragsschluss bekannt
Wenn der Verkäufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt und ihn dem Käufer nicht mitteilt, könnte ein arglistiges Verschweigen im Sinne des § 444 BGB vorliegen, das den Gewährleistungsausschluss ebenso unwirksam macht. Indizien für ein arglistiges Verschweigen können sich nach der Rechtsprechung beispielsweise ergeben, wenn der Verkäufer aufgrund tatsächlicher Umstände auf das Vorliegen eines Mangels hat schließen müssen (BGH NJW 1997, 270).
Wenn die von einer Privatperson gekaufte Ware somit einen maßgeblichen Sachmangel aufweist, könnte eine Prüfung des Sachverhalts durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt mithin durchaus sinnvoll sein und bares Geld sparen.
Siehe auch: Artikelzustand: Als Ersatzteil / defektDa ich mir nicht zu 100% Sicher bin das der Prozessor Funktioniert stelle ich ihn sicherheitshalber als defekt hier herein.
gingerbread233 schrieb:Was meinst du mit abwimmeln, meinst du man kann noch etwas rausholen ?
BlubbsDE schrieb:Ein Link zu dem Artikel wäre hilfreich.
gingerbread233 schrieb:Das war wie gesagt auf ebay kleinanzeigen, diese hat er entfernt, somit kann man die auch nicht mehr aufrufen.