Andere/Übergreifend Internet vom Nachbarn

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Syntax_41 schrieb:
Sicherlich nicht und falls der Nachbar das macht, darf er Schadensersatz zahlen und die Neuverlegung zahlen, dazu hat er Sachbeschädigung am Hals. So dämlich sind die meisten nicht.
 
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Ich hatte vor ca. 20 Jahren eine ähnliche Situation. Kein eigener Telefonanschluss vorhanden, aber es bestand die Möglichkeit genau wie bei dir über den APL des Nachbarn ein Kabel in unsere Wohnung zu ziehen. Das wurde auch genau so durchgeführt. Grundbucheinträge oder schriftliche Bestätigungen gab es dazu keine, auch nicht beim Nachbarn. Ich rede von einer sehr ländlichen Dorfgemeinschaft, da macht man sowas halt mal schnell untereinander aus. Rechtlich sicherlich nicht immer sauber, aber eben pragmatisch.

Das Dach und der Dachstuhl des Nachbarhauses wurde dann 8 Jahre später neu gemacht und dadurch wurde das Kabel dann auch beschädigt bzw. entfernt. Der entscheidende Unterschied zu dir ist allerdings, dass es glücklicherweise inzwischen schon Glasfaser gab und ich auch schon gewechselt hatte.

Vielleicht gibt es bei dir auch keine schriftlichen Aufzeichnungen, wenn das genau wie bei uns gemacht wurde.
 
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TorenAltair schrieb:
Sicherlich nicht und falls der Nachbar das macht, darf er Schadensersatz zahlen und die Neuverlegung zahlen, dazu hat er Sachbeschädigung am Hals. So dämlich sind die meisten nicht.

Nutzungsvertrag mit dem Anbieter kündigen, Sache erledigt.
Wenn er weiterhin eine Leitung will, muss er das mit seinem Anbieter klären. Die Telekom lässt sich das aber gut bezahlen bzw. ihm eine LTE-Box hinknallt und sagt dann: „Warte auf Glasfaser.“
 
Syntax_41 schrieb:
Nutzungsvertrag mit dem Anbieter kündigen
Funktioniert nicht, wenns im Grundbuch eingetragen ist. Aber ich seh schon aus welcher Ecke Du kommst.
 
Knecht_Ruprecht schrieb:
Ich hatte vor ca. 20 Jahren eine ähnliche Situation. Kein eigener Telefonanschluss vorhanden, aber es bestand die Möglichkeit genau wie bei dir über den APL des Nachbarn ein Kabel in unsere Wohnung zu ziehen. Das wurde auch genau so durchgeführt. Grundbucheinträge oder schriftliche Bestätigungen gab es dazu keine, auch nicht beim Nachbarn. Ich rede von einer sehr ländlichen Dorfgemeinschaft, da macht man sowas halt mal schnell untereinander aus. Rechtlich sicherlich nicht immer sauber, aber eben pragmatisch.

Das Dach und der Dachstuhl des Nachbarhauses wurde dann 8 Jahre später neu gemacht und dadurch wurde das Kabel dann auch beschädigt bzw. entfernt. Der entscheidende Unterschied zu dir ist allerdings, dass es glücklicherweise inzwischen schon Glasfaser gab und ich auch schon gewechselt hatte.

Vielleicht gibt es bei dir auch keine schriftlichen Aufzeichnungen, wenn das genau wie bei uns gemacht wurde.


Das Kabel sieht aber eher so aus, als ob es von der Telekom gemacht wurde. Da ist der Nachbar (also der, eo das Kabel weg haben will) und die Telekom über einen Nutzungsvertrag daran gebunden.

Für den, wo dann kein Internet mehr hat, ist das mit dem Grundbuch das Sicherste, aber eher unwahrscheinlich.

In deinem Fall, naja, doof, wenn man sich eines Tages nicht mehr versteht.
Ergänzung ()

TorenAltair schrieb:
Funktioniert nicht, wenns im Grundbuch eingetragen ist. Aber ich seh schon aus welcher Ecke Du kommst.

Wenn es die Telekom verlegt hat, steht nichts im Grundbuch, nur wenn's die Nachbarn so geregelt haben untereinander.

Aus welcher Ecke komme ich denn`?
 
Ein Foto von der Bodenbeschaffenheit der beiden Häuser könnte mehr Licht ins Dunkel bringen.
@Shareef: mach doch bitte ein Bild davon.
 
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@surfix Eigentlich nur ein Blick ins Grundbuch, aber sehr unwahrscheinlich, weil er ja meinte, das Kabel ist von der Telekom. Dann ist ein Nutzungsvertrag vorhanden, den kann der Nachbar kündigen.
 
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Der APL dürfe aus den 40er oder 50er Jahren sein. In der Nachkriegszeit hat man eher sehr pragmatisch gearbeitet. Also Hauptsache Telefon 😁

Vermutlich ist der genaue Trassenverlauf auch der Telekom nicht bekannt. Da es keine Aufzeichnung aus dieser Zeit mehr gibt. Oder nie gab. Hier müsste an alles manuell nachtragen.
 
Werft nur alles wirr durcheinander ...
Im Hauskaufvertrag ist die Duldungspflicht des Nachbarn festgehalten wie z. B. ein Wegerecht;
steht logischerweise im Grundbuch - da braucht man nicht "nachsuchen"!
Da ist keine Kündigung durch den Nachbarn möglich!
 
Ja es gibt einige Wege, wie das geregelt sein kann - je nachdem, wann das entstanden ist. Interessant wird der Fall doch erst, wenn das nirgendwo festgehalten ist und damals einfach pragmatisch gemacht wurde ... :)
 
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100%Laie schrieb:
Werft nur alles wirr durcheinander ...
Im Hauskaufvertrag ist die Duldungspflicht des Nachbarn festgehalten wie z. B. ein Wegerecht;
steht logischerweise im Grundbuch - da braucht man nicht "nachsuchen"!
Da ist keine Kündigung durch den Nachbarn möglich!
Nicht unbedingt wenn der Vertrag über die Telekom gemacht wurde gibt's nur einen Nutzungsvertrag zwischen den Hausbesitzer und der Telekom, wenn es zwischen den Nachbarn geregelt wurde per Grundbucheintrag oder einfach so
 
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surfix schrieb:
Ein Foto von der Bodenbeschaffenheit der beiden Häuser könnte mehr Licht ins Dunkel bringen.
Das war auch mein erster Gedanke. Bei uns hätte ich zwei Schaufeln und Kiste Bier besorgt, dann wäre das Problem einvernehmlich am Samstag Nachmittag vergraben worden.
 
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calippo schrieb:
Dann könnte man gemeinsam ein Flexrohr im Garten verbuddeln, schon mal ein geeignetes Kabel durchziehen und parallel zum alten Kabel ins Haus führen.
Würde ich aus Sicht der Telekom mit ihrem Netz aber auch nicht wollen. Dann lieber die Gelegenheit nutzen dem Haus vom TE einen eigenen Abzweig zu geben und damit die Abhängigkeit vom Nachbarn endlich zu beseitigen.
 
Der Thread ist echt geil! Freue mich auf die Antwort vom TE :-)
 
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rezzler schrieb:
Würde ich aus Sicht der Telekom mit ihrem Netz aber auch nicht wollen.
Mein Vorschlag ging eher in Richtung #113. :)

Ob das im Interesse der Telekom ist? Legen die noch mal Kabel ins Haus, wenn klar ist, dass DSL sowohl vom Hauseigentümer als auch der Telekom schon angezählt ist?
 
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Hast aber nix vom Buddeln, wenn da Freileitungen zwischen den Häusern sind. Es sei denn Du verbuddelst die Freileitungen in die Erde. Passend gekürzt. Weis ja Jeder wie es geht. 😎

Anyway.
Spekulatius beiseite, mich interessiert nur die Antwort der Telekom.
 
BFF schrieb:
. Es sei denn Du verbuddelst die Freileitungen in die Erde.
Genau das war gemeint. Wobei nicht die gleiche Leitung, besser eine für die Erdverlegung gemachte in passender Länge, bleibt vom Aufwand gleich.
 
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