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Andere/Übergreifend Internet vom Nachbarn

Natürlich ist das die Rechtslage!
Jetzt kläre mit der Telekom die Vorgehensweise; möglichst nur per Mail, am Telefon geht es schnell durcheinander und man weiß hinterher weniger als vorher!
Schriftlich kannst du gut formulieren und die Telekom kann verstehen und klar antworten. So geht das!
 
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Shareef schrieb:
Ist das deine Meinung oder die Rechtslage?
Wenn du eine Rechtsberatung wünscht, solltest du zu einen Anwalt gehen. Aber grundsätzlich ist das schon die Rechtslage. Egal ob eine Baulast (i.d.R. geführt beim Bauaufsichtsamt) oder ein Leitungsrecht (im Grundbuch eingetragen) vorliegt: Möchte dein Nachbar etwas an der aktuellen Installation verändern, geht das auf seine Kosten.
Er möchte ja die Veränderung. Es gilt hier das Verursacherprinzip. Dürfte hier § 1023 BGB betreffen.
 
Shareef schrieb:
Ist das eine Vermutung? Oder woher weißt du das?
Ich arbeite nicht bei der Telekom und habe auch keine rechtlichen Präzedenzfälle.

Dennoch hast du einen Vertrag mit der Telekom und die Telekom wiederum hat dir offiziell über die gute, alte Glocke, die du fotografiert hast, deine Internetverbindung zur Verfügung gestellt. Die Leitung bis zum Hausübergabepunkt bzw. Netzabschluss (TAE-Dose bzw. Glasfasermodem) bei dir im Haus / in der Wohnung gehört zu 100% dem Netzbetreiber, sprich: der Telekom.

Wenn die Telekom also etwas am Netzausbau bis dorthin verändert, ohne dass dies durch dich beeinflusst wurde (z.B. Grundstücksarbeiten mit Tiefbau, etc.), dann muss der Netzbetreiber auch weiterhin aus eigener Tasche dafür sorgen, dem mit dir geschlossenen Vertrag nachzukommen.

Vermutlich KANN die Telekom auch aufgrund eines Sonderkündigungsrechts deinen Anschluss kündigen - aber in dem Zusammenhang hier wäre das schon ein starkes Stück und reif für's Fernsehen.

Alternativ kann die Telekom auch zum Nachbarn sagen: "Alles bleibt, wie's ist. Deine Fassadensanierung ist deine Privatsache. Wenn du den Hausanschluss versetzt haben willst, dann ist das auch von dir privat zu tragen."
 
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Shareef schrieb:
Das Problem ist, dass die meisten Mitarbeiter kein Deutsch können und zudem keine Ahnung haben :) und dafür muss ich dann eine Stunde in der Schlange warten :)
Vielleicht bei der normalen Hotline, wo es um Verträge und Buchungen geht, das sind oft externe Callcenter. Der Bauherren Service ist m.W. direkt Telekom.
 
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DJMadMax schrieb:
Vermutlich KANN die Telekom auch aufgrund eines Sonderkündigungsrechts deinen Anschluss kündigen - aber in dem Zusammenhang hier wäre das schon ein starkes Stück und reif für's Fernsehen.
Kann sie nicht!
Hört auf, den TE mit Fantastereien zu verunsichern!
Die ganze Sache ist einfach und klar, wie oben von mir dargelegt!
 
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100%Laie schrieb:
Kann sie nicht!
Hört auf, den TE mit Fantastereien zu verunsichern!
Hör du lieber auf, falsche Tatsachen manifestieren zu wollen.

Die Telekom ist ein Vertragspartner wie jeder andere auch und auch für sie gilt das gesetzliche Vertragsrecht. Das bedeutet: auch sie kann jederzeit - nicht nur außerordentlich bei triftigem Grund (§ 314 BGB), sondern auch ordentlich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu jedem Monatsende kündigen.

Das hat auch nichts mit Angstmachen und Fatastereien zu tun, das nennt sich Vertragsgesetz!
 
Shareef schrieb:
Das Problem ist, dass die meisten Mitarbeiter kein Deutsch können und zudem keine Ahnung haben :) und dafür muss ich dann eine Stunde in der Schlange warten :)
Früher konnte man sich wenigstens mit einem Vorgesetzten oder Teamleiter verbinden lassen, der nicht so ein simpler hirnloser Hotline-Roboter war. Das geht aber mittlerweile nicht mehr, weil diese Callcenter nicht mal mehr ein Eskalationsmanagement mehr haben, und die ungeschulten MAs dort sind - so muß ich es leider sagen - dümmer als Brot.

Mit einer schriftlichen Eingabe kommt man teilweise weiter, aber auch nicht überall, wie ich beispielsweise bei der Postbank feststellen konnte.
 
Für dein Anliegen ist das die Abteilung PTI (Produktion Technische Infrastruktur) interne Technik- und Netzeinheit der Deutschen Telekom zuständig. Diese Abteilung kannst du aber nicht direkt erreichen. Eine Möglichkeit ist einen Kontakt über das Telekom hilft Team bekommen.

Du kannst hier auch eine Verlegung beauftragen: https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/service-verlegung

Edit: Aktuelle Wartezeit nach Beauftragung 20 Wochen derzeit.
 
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Nimm einfach Starlink oder 5G für die Zeit bis Glasfaser. Würde mich da nicht rumärgern mit der Telekom.
 
cyberpirate schrieb:
Ich glaube nicht das der Hausbesitzer gezwungen werden kann ein Kabel für ein anderes Haus bei sich montieren lassen zu müssen.
Wenn eine Last in Abtl. II des Grundbuchs z.G. der Telekom steht, hat er nix zu melden.

Das war ihm dann aber beim Kauf auch bekannt.
 
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Syntax_41 schrieb:
Nimm einfach Starlink oder 5G für die Zeit bis Glasfaser.
Warum genau soll der TE extra Geld zahlen, wenn er a) einen Vertrag hat und b) Anspruch auf diese Grundversorgung?
 
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Nach dem Erlebnis eines Excurses in "ultimative Theorie-Phantasterei" zurück in die LEBENSWIRKLICHKEIT:
Rat an den TE:
1. Du musst deine Positionseinschätzung um 180° ändern;
bisher siehst du dich als Bittsteller, der vom Nachbarn etwas will (wegen der anfänglichen Angst, er könnte das Kabel kappen).
In Wirklichkeit will der Nachbar etwas von DIR: den Verzicht auf die Kabelverbindung!
(Der Nachbar müsste also den Grill anwerfen - keineswegs DU; aber sowieso eine schräge Idee, siehe unten)

2. Es geht immerhin um 1-1,5T€; so etwas bespricht man "von Mann zu Mann" am Gartenzaun!
Ist ja nicht viel: du hast dich bei Telekom schlau gemacht, sie legen dir einen eigenen Anschluß, Kostenansatz
ca 1.000€;
du bist dazu bereit und verzichtest auf das Kabel, wenn er diese Kosten übernimmt!
Er möge drüber nachdenken - es hat ja keine Eile.
(Kann dauern; manche Typen brauchen Wochen bis sie entscheiden, zu tun, was ihre Frau schon ab dem erstenTag wollte ; )

3. Grilleinladung o. ä. und dabei das Thema ansprechen = Büchse der Pandora öffnen!
a) Nachbar sofort wutentbrannt oder "spielt mit" (der Abend ginge rasch zu Ende);
b) ist sicher, dass die Einladung scheinheilig-hinterhältig war,
c) um ihn irgendwie zu übertölpeln!
d) Nachbarschaftsverhältnis tiefgreifend gestört auf LANGE Zeit.

4. In kürzester Zeit wäre die ganze Gegend im Bilde, was für eine miese, hinterhältige Kanaille du seist ...
Nichts erzählen sich die Leute lieber - dein und deiner Familie Ruf wäre schwer beschädigt!

Deshalb: Verfahren #2 und nichts Anderes!
 
100%Laie schrieb:
du bist dazu bereit und verzichtest auf das Kabel, wenn er diese Kosten übernimmt!
So funktioniert das nicht. Die Telekom entscheidet.
 
Kann man jetzt nicht einfach abwarten was die Telekom zu sagen hat? Schließlich ist die doch kontaktiert.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
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TorenAltair schrieb:
Warum genau soll der TE extra Geld zahlen, wenn er a) einen Vertrag hat und b) Anspruch auf diese Grundversorgung?

Dann bekommt er nen LTE-Router hingestellt. So hat die Telekom auch die Grundversorgung erreicht. Das Kabel muss er dann auf eigene Kosten verlegen.
 
Syntax_41 schrieb:
Dann bekommt er nen LTE-Router hingestellt
Wenn ein Kabel existiert, bekommt er einen LTE-Router hingestellt.. Aha. Und nein, man darf nicht einfach Kabel abschneiden, die einem nicht gehören.
 
Ohne einen vor Ort Termin mit Verantwortlichen der Telekom und dem Nachbarn wird es nicht gehen. Alles andere wird hier ins Leere laufen. Die Lösung mit einem LTE Router würde ich nicht hinnehmen.
 
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Ist aber nicht zwangsläufig schlechter - DSL gibt hier z.B. maximal 85 MBit her, mobil gibts an die 300 MBit ;)
 
TorenAltair schrieb:
Wenn ein Kabel existiert, bekommt er einen LTE-Router hingestellt.. Aha. Und nein, man darf nicht einfach Kabel abschneiden, die einem nicht gehören.

Das Kabel wird ja entfernt.
 
Schade, dass wir in DE so unflexibel sind und solche Sachen nicht pragmatisch lösen können.
Dann könnte man gemeinsam ein Flexrohr im Garten verbuddeln, schon mal ein geeignetes Kabel durchziehen und parallel zum alten Kabel ins Haus führen.
Der Telekomtechniker müsste dann nur noch das Kabel im APL neu auflegen, das ist eine Sache von 10 Minuten, aber nur wenn man 5 Minuten Rauchpause einkalkuliert.
 
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