Internetbetrug - wie vorgehen?

Ganz ehrlich? Wie kann man nur über ebay Kleinanzeigen etwas per Überweisung/Versand kaufen? Ich versteh das nicht :freak: :rolleyes: es wird doch sogar von ebay davor gewarnt. Wer lesen kann, ist hier klar im Vorteil.

Meistens gibt es bei diesen Betrügern nichts zu holen, auch wenn die gefunden und verurteilt werden. In Deutschland bekommt er dann paar Ratschläge vom Richter, ihm wird auf die Finger geklopft und es passiert nichts weiter. Deshalb ist es ja auch so einfach in Deutschland zu betrügen, da die Strafen lächerlich sind die sie zu erwarten haben.

Und das mit seiner Kontonummer bei Amazon bestellen ist doch auch eine Hirnrissige Idee :freaky: damit würdest Du Dich selber strafbar machen und würdest eine Anzeige bekommen. Wie man auf so einen Stuss kommt ist mir rätselhaft :o

Fazit: Du bist 100% selber an diesem Schaden schuld, da Du so naiv warst bei ebay Kleinanzeigen die Sachen nicht persönlich abzuholen. Das schlimme ist ja daran, dass das Hirn bei "Schnäppchen" ausschaltet. Es muss ja ein Schnäppchen gewesen sein, sprich dort günstiger als bei ebay/Amazon & Co. sonst hättest Du so einen Mist ja nicht gemacht. Das hast Du nun von Deiner Geizmentalität :evillol:
 
Dann werde ich recherchieren und in Zukunft die gleiche Masche abziehen...
Ist ja ziemlich schnell verdientes Geld...
Solche Moralpredigten bringen nicht ziemlich viel und wenn ich zu 100% schuld daran haben soll
und das nicht strafbar ist werde ich das genauso aufziehen denn schuld ist ja wie du sagst zu 100% der andere.

Geschweige denn ich würde das bei Amazon durchziehen, was soll er tun? Mich anzeigen? :D
Schneidet er sich doch ins eigene Fleisch.
Würd mich jetzt schon interessieren wie sowas ausgeht...

Ich werde das definitiv nicht einfach so hinnehmen!
Zur Not bringt es halt nur die Selbstjustiz, damit meine ich keinen Überfall sondern
wie Stern TV vor Ort zu recherchieren...

Wie gesagt, schlucken werde ich das nicht!
 
Wenn er Dich anzeigen würde, kannst Du dann mit einer härteren Strafe rechnen, da Du sozusagen Selbstjustiz walten lassen hast ;) Du hast dies dann absichtlich getan um ihn gewollt zu schädigen, sprich Du hast Dich gerächt. Da leider in Deutschland keine Selbstjustiz herrscht wird so was auch hart geahndet von den Richtern. Man wird hier vom Opfer zum Täter gemacht :freaky: sozusagen.

Du bist nur Schuld daran, dass Du nicht auf die Warnung gehört hast. Du bist jetzt nicht schuld daran, dass er Dich geprellt hat. Man hört, liest und sieht doch andauernd das man NIE so leichtgläubig sein soll im anonymen Internet. Bei einem T-Shirt für 10-20€ hätte ich das vielleicht auch gemacht, weil es ja nicht soooo das Geld ist, wenn man geschädigt wird. Aber bei 3 Festplatten bist Du bestimmt paar Taler mehr los und da würde ich schon sehr sehr vorsichtig sein, Fremden Geld zu überweisen, wenn man nicht durch z.B. PayPal abgesichert ist.

Beim nächsten Mal bist Du schlauer :p
 
Ich will mein Geld wieder...
Das kann doch nicht wirklich möglich sein einfach so davon zu kommen!
Es waren 5 Festplatten, geht um 250€!
 
Versuche doch einmal mit einem kostenpflichtigen Nachforschungsauftrag bei Deiner Bank zu ermitteln, an wen überhaupt Deine 250 Euro überwiesen wurde! Es ist ja zu vermuten, dass der Kontoinhaber nicht identisch ist mit dem Dir genannten Verkäufernamen.

Danke übrigens für Deine Unbekümmertheit in Sachen Onlinekauf von Privat. Mir war die Masche mit selbst kreiertem Fantasie Facebook-Account inkl. gefaktem dortigem Freundeskreis noch nicht bekannt. Ich benutze aber auch kein Facebook, bin selbst also somit automatisch immun. :D
 
Sashalala schrieb:
Ich will mein Geld wieder...
Das kann doch nicht wirklich möglich sein einfach so davon zu kommen!
Es waren 5 Festplatten, geht um 250€!

Das ist aber Realität. Meisten machen solche Gaunereien Leute die eh nix mehr zu verlieren bzw. keine Kohle haben.

Du musst jetzt Anzeige erstatten und dann auf zivilrechtlichen Wege Dein Geld einfordern. Das kostet Dich schon mal Zeit und Geld (Anwaltsgebühren + ggfs. Gerichtskosten wenn es hart auf hart kommt). Dann sieht es wie folgt aus:

Du hast ihn angezeigt und danach verklagt. Der Richter hat Dir Dein Recht zugesprochen und gekostet hat Dich das dann 250€ für die Festplatten + 200-500€ Anwaltskosten + 200-500€ Gerichtskosten. So round about 1.000€ hast Du in den Sand gesetzt dafür das Du ihn sogar pfänden kannst. Aber er hat nichts, bekommt vielleicht auch noch Harz 4.

Fazit: Außer Spesen nichts gewesen. Greif mal einen nackten Mann in die Tasche *lol* Solche

Das er in den Knast oder so wandert, dass ist mehr als unwahrscheinlich. Er bekommt vielleicht Sozialstunden, irgendwas auf Bewährung oder so, was ihn einen feuchten kümmert, weil er ja eh kein Bock auf Arbeit hat und bei ihn nichts zu holen ist.


Das einzige was Du machen kannst ist hinfahren und Dir die Platten oder Geld zurückholen + Schadensersatz für den Weg & Zeit.


P.S.: Dir ist nicht in den Sinn gekommen, dass da was faul ist, wenn er Dir 5x WD RED 3TB für 250€ anbietet, wo bei IDEALO eine einzige Platte über 100€ kostet? Da muss doch bei einem "klick" machen, oder? Da hat das Hirn bei so einem Schnäppchen ausgeschaltet. Merk Dir eins: ES HAT KEINER WAS ZU VERSCHENKEN!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe 1 Woche zuvor 2 Stück für 100€ gekauft ;)
Ging ohne Probleme.
Da er auch Abholung anbot war mir das nicht suspekt, da ja vor der Woche schon für diesen Preis bekommen.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die doch die ganzen Anwaltskosten übernehmen oder sehe ich das falsch?
 
Sashalala schrieb:
Geschweige denn ich würde das bei Amazon durchziehen, was soll er tun? Mich anzeigen? :D
Schneidet er sich doch ins eigene Fleisch.
Würd mich jetzt schon interessieren wie sowas ausgeht...
Nicht er wird doch anzeigen sondern Amazon, mit falschen Kontodaten zu bestellen ist betrug, ob der dessen Kontodaten du angibst dir Geld schuldet ist dabei völlig egal.
 
Dann kannst Du die Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen, musst diese aber vorher anrufen und denen den Fall schildern, ob die die Kosten wirklich übernehmen würden.

Wenn ja, kostet es Dich wenigstens nichts ihn zu verklagen ;) die 250€ wirst Du aber mit aller sicherheit nicht wiedersehen, denke ich.
 
Laut Polizei , wird er Richter im Strafprozess den Beschuldigten dazu verurteilen das Geld zurückzuzahlen.
Um sein Geld wieder zu bekommen benötigt es also keine Zivilklage außer man möchte Schadensersatz gelten machen der aus dem Betrug entstand.
In dem Fall, wird der Richter im Strafprozess den Beschuldigten zu einer Bewährungsstrafe/Geldstrafe verurteilen und den Betrag von 250€ an den Geschädigten zurück zu zahlen.

Vielleicht weiß der Doc mehr zu dieser Art der Verurteilung?
 
Laut Polizei , wird er Richter im Strafprozess den Beschuldigten dazu verurteilen das Geld zurückzuzahlen.

Die Polizei weiß, wie das Gericht entscheidet?
Wohl kaum. Selbst bei Verurteilungen in vergleichbaren Fällen, wird der Täter nicht immer zur Wiedergutmachung des Schadens verurteilt, auch wenn das vielleicht wünschenswert wäre.

Verfahren können aber auch eingestellt werden oder die StA beantragt einen Strafbefehl, das lässt sich nicht vorhersagen.
 
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