Crimson_Sabbath
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2011
- Beiträge
- 763
Hallo zusammen, ich brüte seit ein paar Tagen über ein Thema:
"Früher" waren Lastaufnahmemittel wie Kranhaken, Schrottgreifer, Kranwaagen, Krantraversen,... investitionspflichtig (Kostenpunkt 2.000 für einen Haken und weit über 10.000 für einen Schrottgreifer). Hier sind definitiv keine Bandschlingen und Co gemeint (die ja auch als Lastaufnahmemittel bezeichnet werden
).
Argumentation: Die Haken und Co sind selbstständig nutzbar und können an jedem Kran eingesetzt werden (etwas laienhaft wiedergegeben).
Nun haben wir eine neue Anlagenbuchhalterin, die allerdings die Buchhaltung eher als Nebenjob betrachtet und fachlich auch schwierig ist. Ihre Argumentation ist jetzt: Kranhaken und Co sind nur Zubehör und dürfen nicht aktiviert werden.
Das Ganze hier dient nicht dazu einen Kleinkrieg vom Zaun zu brechen, ich hätte nur gerne Gewissheit was nun richtig ist (oder ob hier ein Wahlrecht greift).
Ganz falsch war die frühere Ansicht wohl nicht, sonst hätten die Prüfer oder das Finanzamt sicher schon mal was gesagt
.
Hat hier jemand einen buchhalterischen Hintergrund und kennt ggfs. die Texte die hier greifen?
"Früher" waren Lastaufnahmemittel wie Kranhaken, Schrottgreifer, Kranwaagen, Krantraversen,... investitionspflichtig (Kostenpunkt 2.000 für einen Haken und weit über 10.000 für einen Schrottgreifer). Hier sind definitiv keine Bandschlingen und Co gemeint (die ja auch als Lastaufnahmemittel bezeichnet werden
Argumentation: Die Haken und Co sind selbstständig nutzbar und können an jedem Kran eingesetzt werden (etwas laienhaft wiedergegeben).
Nun haben wir eine neue Anlagenbuchhalterin, die allerdings die Buchhaltung eher als Nebenjob betrachtet und fachlich auch schwierig ist. Ihre Argumentation ist jetzt: Kranhaken und Co sind nur Zubehör und dürfen nicht aktiviert werden.
Das Ganze hier dient nicht dazu einen Kleinkrieg vom Zaun zu brechen, ich hätte nur gerne Gewissheit was nun richtig ist (oder ob hier ein Wahlrecht greift).
Ganz falsch war die frühere Ansicht wohl nicht, sonst hätten die Prüfer oder das Finanzamt sicher schon mal was gesagt
Hat hier jemand einen buchhalterischen Hintergrund und kennt ggfs. die Texte die hier greifen?