Investitionspflicht

Crimson_Sabbath

Lieutenant
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Hallo zusammen, ich brüte seit ein paar Tagen über ein Thema:
"Früher" waren Lastaufnahmemittel wie Kranhaken, Schrottgreifer, Kranwaagen, Krantraversen,... investitionspflichtig (Kostenpunkt 2.000 für einen Haken und weit über 10.000 für einen Schrottgreifer). Hier sind definitiv keine Bandschlingen und Co gemeint (die ja auch als Lastaufnahmemittel bezeichnet werden ;) ).

Argumentation: Die Haken und Co sind selbstständig nutzbar und können an jedem Kran eingesetzt werden (etwas laienhaft wiedergegeben).

Nun haben wir eine neue Anlagenbuchhalterin, die allerdings die Buchhaltung eher als Nebenjob betrachtet und fachlich auch schwierig ist. Ihre Argumentation ist jetzt: Kranhaken und Co sind nur Zubehör und dürfen nicht aktiviert werden.

Das Ganze hier dient nicht dazu einen Kleinkrieg vom Zaun zu brechen, ich hätte nur gerne Gewissheit was nun richtig ist (oder ob hier ein Wahlrecht greift).
Ganz falsch war die frühere Ansicht wohl nicht, sonst hätten die Prüfer oder das Finanzamt sicher schon mal was gesagt ;).

Hat hier jemand einen buchhalterischen Hintergrund und kennt ggfs. die Texte die hier greifen?
 
Du musst schon gewisse Dinge unterscheiden.

Kauf man Maschinen, Systeme, PKW etc. gleichzeitig mit nutzbaren Zubehör wird der Vorgang insgesamt als ein Wirtschaftsgut abgeschrieben.

Kauft man es zeitnah (1-2) Wochen würde ich ebenfalls genauso vorgehen.

Problematisch wird es danach.

Nehmen wir als Beispiel deinen Schrottgreifer für 10.000 €.

Grundsätzlich ist der Kran ja schon im Anlag. Einzig ein austuaschbares "Zubehör" wird nun gekauft.
Einerseits ist dies eine Rep. eines Anlagevermögen, sofern das vorherige defekt ist. (sofort in die Kosten)
Andererseits haben wir hier Werte die es eigentlich ohne Frage gebieten abgeschrieben zu werden.

ICH würde diesen Greifer aber z.b. nicht auf den Kran als solchen erfassen sondern es als "einzelnes" Wirtschaftsgut führen. Denn die Nutzungsdauer ist eine ganz andere.

Das Prüfer das durchwinken heißt nicht das es richtig oder falsch ist, sondern nur das sie damit kein Problem hatten.
 
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Das ist wohl definitiv eine Frage für euren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.
Bei uns haben Investitionsgüter alle eine Inventarnummer. Hilfsmittel und Co. nicht. Investgut ist alles über 2000€ wenn es für sich alleine stehen kann. Ersatzteile o.Ä. für Bestandsmaschinen zählen da nicht dazu.
Aber z.B. ist auch ein einzelnes Förderband ein Invest-gut. Es könnte ja auch anderweitig separat betrieben werden und ist nicht an die aktuelle Maschinenkette gebunden.
 
Khaotik schrieb:
Bei uns haben Investitionsgüter alle eine Inventarnummer. Hilfsmittel und Co. nicht. Investgut ist alles über 2000€ wenn es für sich alleine stehen kann. Ersatzteile o.Ä. für Bestandsmaschinen zählen da nicht dazu.
Die Frage ist aber auch schon ab wann es "erkennbar" ein Ersatzteil ist und wann ein Wirtschaftsgut.

Die Ketten eines Raupenbaggers können gerne mal mehrere Tausend Euro kosten, wären für mich eine Rep.
Eine neue Mulde für eben diesen für den gleichen Preis würde ich ins Analg packen.

Gleichzeitig schaut man sich auch immer den Gewinn an um entsprechende steuerliche Möglichkeiten zu nutzen.

Khaotik schrieb:
Das ist wohl definitiv eine Frage für euren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.
Die Frage wäre aber hier wie "steuerlich" vorgegangen wird. Ich schätze es wird vorort gebucht, und am Ende setzt sich ein StB nur noch für den Jahresabschluss hin. Da wird nicht großartig die Tiefe geprüft. Problem hier, wer nicht in der täglichen Materie steckt, kann auch keine zielführende Aussage treffen.
 
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Unlaienhaft ist hier die Frage gestellt worden, ob die betreffenden Teile steuerlich/handelsrechtlich (?) aktivierungspflichtig sind oder nicht.
Für Zubehör gibt es kein Aktivierungsverbot, man hat also meistens ein Wahlrecht.
 
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