Irrtum: Sofort-Kauf 1 EUR bei eBay

  • Ersteller Ersteller Stefan_Sch
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Hallo,

ein bekannter Leitsatz heißt, aus Schaden wird man klug. Ich habe soeben eine Mitteilung von eBay erhalten, dass der Fall vom Käufer geschlossen und die Transaktion abgebrochen wurde. Die Verkaufsprovision wurde meinem Konto gutgeschrieben. Für mich ist also kein Schaden entstanden, klüger bin ich dennoch geworden.

Eigenartig ist allerdings, es fand keine direkte Kommunikation mit dem Käufer statt. Weder hat er sich kurz persönlich dazu geäußert, noch ist er anderweitig auf mein Fax und meine E-Mail eingegangen.

Ich kann nur sagen, ich bin froh das die Sache derart glimpflich abgelaufen ist und ich nicht an einen Käufer geraten bin, der es auf einen Rechtsstreit angelegt oder anderweitig Probleme gemacht hat. In Zukunft werde ich mich dagegen doppelt absichern, indem ich auch im Angebotstext eindeutig Stellung dazu beziehe, das es sich um eine Auktion mit x EUR Startpreis handelt. Immerhin hat das Amtsgericht Kassel in einem Urteil (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09) dazu festgehalten, dass der Verkäufer Irrtümer plausibel nachweisen muss und das ist bei direkter Erwähnung im Angebotstext einfach noch eindeutiger, als nur über den Preis.

Und natürlich werde ich das Verkaufsformular nicht mehr so leichtfertig absenden.
 
Nimm das mit dem Käufer nicht so ernst, ich habe auch mal was mit falschen bzw grob abweichenden Bildern eingestellt und es zu spät gemerkt um die Auktion noch zu stoppen.
Habe dem Käufer dies dann sofort gemail und bis auf eine Positive Bewertung 2~3 Tage später habe ich auch nichts von ihm gehört, zumal der K in unser beider Fällen ja auch nichts groß zu sagen hätte wenn er dem Nichtverkauf zustimmt ...
.
 
Kannst ja dem käufer auch sagen, dass der Artikel "versehentlich" kaputt gegangen ist und er sicherlich damit einverstanden wäre, dass Geld zurückzunehmen und den Kauf sozusagen ungeschehen zu machen :D

ein bisschen tricksen kann man ja mal

oder wie es einige sagen kannst du den käufer ja darauf aufmerksam machen... kannst dabei aber auch ziemlich pech haben, kann dir aber nie einer sagen wie es schlussendlich ausgeht

edit: aber wie ich zum ende hier noch lese, scheint es ja gut ausgegangen zu sein ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Adam Gontier,

Sehe ich auch so, einfach den Verkäufer nett und höflich bitten die Sache zurückzunehmen.
Ist mir auch schon passiert und konnte gelöst werden.
 
Reknarock schrieb:
Kannst ja dem käufer auch sagen, dass der Artikel "versehentlich" kaputt gegangen ist und er sicherlich damit einverstanden wäre, dass Geld zurückzunehmen und den Kauf sozusagen ungeschehen zu machen :D

ein bisschen tricksen kann man ja mal

oder wie es einige sagen kannst du den käufer ja darauf aufmerksam machen... kannst dabei aber auch ziemlich pech haben, kann dir aber nie einer sagen wie es schlussendlich ausgeht

edit: aber wie ich zum ende hier noch lese, scheint es ja gut ausgegangen zu sein ;)

meine Fresse, wenn man solche Tipps immer liest :rolleyes:
Es gibt einen Spruch von Dieter Nuhr: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten." Das Gleiche gilt für den Tipp, man soll sagen, die Sache sei untergegangen. Was wäre die Folge solcher Vorschläge?:
Ganz einfach Schadenersatz und zwar nicht nur auf das "negative Interesse" beschränkt, sondern aufs "positive Interesse". D.h. der Threadersteller hätte dem Käufer Schadensersatz in Höhe des momentanen Marktwertes bezahlen müssen, d.h. das was der Käufer für adäquaten Ersatz hätte aufbringen müssen.
Wenn das Teil also 100 € wert wäre, hätte der TE 99 € überweisen müssen (wahrscheinlich + Gerichts- und Anwaltskosten).
Bei der Anfechtung hingegen ist der Schadensersatz auf das "negative Interesse" beschränkt, d.h. auf die Kosten, die dem Käufer entstanden sind (in dem Fall wohl keine.)
Ergo: Ehrlich währt am längsten / besten oder was auch immer ;)

Das Beispiel zeigt, dass nicht alle Verbrecher sind, sondern Leute auch Fehler anderer anerkennen und respektieren, ohne ein großes Fass aufzumachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Risiko liegt beim Transport der Waren auf Käuferseite.
Also nichts mit Schadenersatz.

Aber natürlich hätte der TE nachweisen müssen, dass er das Paket auf dem Seeweg verschickt hat... und dass das betreffende Schiff untergegangen ist :D
 
Laut Schulunterlagen : Anfechtung wegen Irrtum möglich (Irrtum in der Erklärung) : §§119, 120 und 121 BGB.
Beispiel : Autoverkäufer vertippt sich bei der Angebotserstellung (statt 15.000,-, 1.500,- EUR). Für den Preis hätte der Verkäufer den Wagen aber niemals angeboten.

Anfechtung : muß unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen.
 
Nossi schrieb:
Das Risiko liegt beim Transport der Waren auf Käuferseite.
Also nichts mit Schadenersatz.

Aber natürlich hätte der TE nachweisen müssen, dass er das Paket auf dem Seeweg verschickt hat... und dass das betreffende Schiff untergegangen ist :D


Du sagst es selber. Das Risiko geht erst mit Übergabe an den Transporteur über, was hier ja wohl nicht der Fall ist und was der Verkäufer beweisen müsste. Ansonsten wird er auch nicht von seiner SE-Pflicht frei. Falls dem dann tatsächlich so ist, und der Verkäufer es auch beweisen kann, dann hat der Käufer einen SEA gegen den Transporteur.
Und hat er die Sache übergeben und ist sie auf dem Transportwege abhanden gekommen? Nee. Ergo sind solche "Empfehlungen" kriminell und haben in einem Forum nichts zu suchen.
 

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