Ist das rechtlich wirksam (Widerruf)?

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Wurde schon besprochen welche Zahlweise verwendet wurde?

Nach Widerrufserklärung und Rückgabe der Ware sollte zurückholen des Geldes kein Problem sein, ABER: Wenn dabei Kosten entstehen, weil du aktiv das Geld zurückgeholt hast, bleibst du auf diesen sitzen.
Auch wenn dem Händler dadurch Kosten entstehen, musst du diese Kosten tragen.
 
Hatte mal so etwas ähnliches bei Bekleidung.
Der Händler hat meine Rücksendung nicht angenommen, weil der Widerruf seiner Meinung nach nicht rechtens war (hier nachzulesen).

TLDR: Habe das das einer Anwältin überlassen, die der Händler dann bezahlen durfte und mein Geld wiederbekommen.
 
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So, also. Es gibt noch immer kein Feedback. Ich versuche morgen dort anzurufen und die Sache zu klären.

Sollte man auch am Telefon absolut nicht bereit sein mir mein Recht einzuräumen, dann werde ich selbstverständlich den Rechtsschutz in Anspruch nehmen und hier auch den Namen des Händlers kundgeben.

Sowas ist mir in fast 28 Jahren Hardware Bestellungen noch nie passiert. Passt aber ganz gut zum Zeitgeist und dem Wandel unserer Gesellschaft.

Das muss man sich wirklich mal vorstellen. Ich widerrufe den Vertrag und bekomme die Antwort von der Assistentin: Nö, geht nicht weil die Ware benutzt wurde. Dann nehme ich Kontakt auf: Keine Antwort. Ich nehme wieder Kontakt auf: Keine Antwort. Ich widerrufe mit dem Formular auf der Webseite: Keine Antwort.

Das ist doch absolut krass. Egal wie auch immer. So geht man NIEMALS mit einem Kunden um, zumal ich wieder so dumm war und freundlich geblieben bin.

Die hatten jetzt mehr als genug Zeit zu reagieren.

Als Händler hätte ich definitiv den Dialog mit dem Kunden gesucht und versucht eine Lösung zu finden. Aber einfach abspeisen mit einer rechtlich nicht validen Antwort um die Last auf den Kunden abzuwälzen geht gar nicht.

Vermutlich ein klassischer Fall von "Ich bin die Assistenten des Chefs, deshalb habe ich immer Recht." .

Vielleicht sollte ich einfach mal mit meiner Business Mail Adresse schreiben, dann würde denen vermutlich der Hosenboden auf Glatteis rutschen.
 
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Hast du eigentlich eine Eingangsbestätigungen eines wirksamen Widerrufs? 👀
 
Bei seinem ersten schreiben hat er ja schon klar erkentlich Widerrufen.
Da der Shop ihm auf diese E-mail geantwortet hat, hat der Shop diese E-mail offensichtlich erhalten.
Da der Shop einem Widerruf nicht widersprechen kann, kann es auch keinen "unwirksamen Widerruf" geben.

Der Shop kann also nicht sagen: "Wir wissen von nichts, die 2 Wochen sind um, pech gehabt"
 
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BeBur schrieb:
Genau das nur das man keinen Rechtsschutz oder Anwalt braucht. Das Geld einfach per Mahnverfahren eintreiben. [...]. Ist ein relativ simples Formular, das man im Schreibwarenladen kaufen kann und nur ausgefüllt abschicken muss.
Das geht mittlerweile sogar online (Link steht hier auf der Seite der Vebraucherzentrale):
https://www.verbraucherzentrale.de/...ren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Jongleur666 schrieb:
Den Widerruf macht man in der Regel durch eine entsprechende Erklärung oder die Rücksendung.
Mittlerweile gilt per Gesetz eine Rücksendung, ohne vorherigere schriftliche Widerrufung des Vertrages, nicht mehr als Widerruf! Aber in dem Fall hier wurde bereits von Anfang an fristgerecht widerrufen.

h00bi schrieb:
Wurde schon besprochen welche Zahlweise verwendet wurde?

Nach Widerrufserklärung und Rückgabe der Ware sollte zurückholen des Geldes kein Problem sein [...]
Paypal schließt jeden Käuferschutz bei Problemen aus, die im Rahmen eines Widerrufes entstehen. Wissen leider viele nicht.

t3chn0 schrieb:
Sowas ist mir in fast 28 Jahren Hardware Bestellungen noch nie passiert. Passt aber ganz gut zum Zeitgeist und dem Wandel unserer Gesellschaft.
Wichtig ist: Gib die Sache ab (Anwalt oä.). Man selber tendiert dann dazu unnötig Zeit verstreichen zu lassen, weil man die Sache vor sich herschiebt, weil es einen emotional berührt. Deswegen ist eine vertrauensvolle Drittperson nötig, die dann objektiv zügig reagiert.

Hat m.E. nichts mit dem Zeitgeist zu tun: Solch Geschäftsgebahren kenne ich schon aus der Zeit von vor 20 Jahren. Ist schlicht die falsche Wahl eines Händlers gewesen (Ein/Zwei-Mann-Betrieb, zu unbekannt usw). Ist mir früher auch schon passiert. Passiert meist, wenn man ein Produkt nur dort findet oder unter Zeitdruck steht oder der Preis zu gut wirkt. Ich habe draus gelernt.

...und da wundern sich dann die kleinen Einzelhändler, dass alle nur noch bei großen Versandhändlern kaufen...
 
Als aussenstehender zu der ganzen Sache:

Als Haendler faend ich es eigendlich gut, wenn der Kunde bei einem Widerruf auch sagt das ein Hardwareproblem vorliegt. Ich muss den Widerruf eh hinnehmen, so oder so.
Aber so sollte man meinen der Haendler kann Ansprueche gegenueber dem Hersteller oder Grosshaendler anmelden, und schickt die Karte nicht einfach ungeprueft an den naechsten Kunden, der mir dann wegen dem Defekt im Nacken sitzt oder die Karte auch einfach widerruft.

Aber nu, ich bin kein Haendler :D
 
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Hat der TE keine Lust mehr hier die Infos zu teilen? Oder war die Geschichte ganz anders? Man weiß es nicht. ;)
 
Vielleicht gibt's ja aktuell einfach nichts neues?

Und selbst wenn, er ist ja nicht dazu verpflichtet das hier zu kommunizieren.
 
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