Rome1981
Captain
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cr4zym4th schrieb:...
Irgendwann werden die NB-Hersteller vielleicht einsichtig und nutzen ca. 1/3 der Fläche, die ein solches Laufwerk braucht, für sinnvollere Dinge und bei Gebrauch eben auf externe Geräte verweisen.
...
@Über-mir: Ich dachte, dass das grundsätzlich kein Problem ist: Man kann z.B. ein virtuelles Laufwerk oder so erstellen (z.B. CloneDrive) und dann gäbe es keine Probleme. Hat bisher zumindest immer einwandfrei geklappt. Ist sicher legaler als Kopierschutz entfernen:-)
Zum ersten:
Jedes normalpreisige Notebook hat prinzipbedingt eine immer größere Fläche, die im Gerät ungenutzt ist, da sich die Bestandteile immer weiter verkleinern. Allerdings wird eben ein 15" Notebook immer ein 15" Notebook sein. Das Gewicht ändert sich, die Größe (Volumen) aber kaum, da einfach für die Kühlung Platz benötigt wird. Flache Kühlungen sind einfach teuer, aufwändig und bringen weniger Leistung.
Zum Zweiten:
Mit einem virtuellen Laufwerk kann man keinen Kopierschutz darstellen. Ergo lassen sich nur Spiele und Software ohne eine solche Sicherung abspielen, womit wir wieder dabei sind, dass der Kopierschutz entfernt werden muss.
ACHTUNG!: Das ist nicht illegal, lediglich nicht erlaubt! Der Unterschied liegt darin, dass eine Sicherung der Daten in Deutschland nicht verboten werden darf! Jedoch kann der Publisher die weitere Nutzung untersagen, dass ist dann quasi Hausrecht.