habe bei einem händler mehrere computerteile gekauft und nach dem zusammenbau gemerrkt das der seitenaufbau von internetseiten stockte.
deshalb habe ich alle teile zwecks fehlerüberprüfung zurückgesand.
ne woche später bekam ich alles samt neuen rams zurück.
noch ne woche später kamen die alten rams zurück mit ner rechnung.
ich hätte die rams machanisch beschädigt und hätte deshalb keinen anspruch auf die neuen rams.
ich habe die rams aber nicht beschädigt.
nach dem telefonat mitm verbraucherschutz habe ich emails versand :
meine 1. nach dem telefonat mit dem VS:
durch das gespräch mit dem verbraucherschutz bin ich in meiner annahme bestätigt,
ihnen nichts zahlen zu müssen und auch nicht den ausgetauschten artikel
auszuhändigen
ich muss ihnen jediglich die speicher mit dem defekt zurücksenden.
es greift laut mitarbeiter des verbraucherschutzes nicht nur der § 476
beweislastumkehr
sondern auch die tatsache das die beschädigung bei der überprüfung enstanden sein
kann.
ein prozess würde aus diesen gründen zu meinen gunsten ausfallen.
wie wollen sie weiter verfahren ?
antwort vom Verkäufer :
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist der vom Verbraucherschutz zitierte Paragraph in diesem Fall nicht zutreffend. Da es sich bei der aufgetretenen Beschädigung um einen Mangel handelt, welcher mit der Art der Nutzung des Artikels nicht zu vereinbaren ist und auch nicht bei ordnungsgemäßer Handhabung entstanden sein kann greift der angesprochene § 476 BGB leider nicht.
Ich bitte Sie daher erneut, die offene Position zu begleichen oder den entsprechend vorabgetauschten Speicher zurück zu senden.
meine 2. email:
Die mechanische beschädigung wurde nicht von mir verursacht.
Es kann nur durch ihren test zu der beschädigung gekommen sein.
Im grunde ist es so das keiner dem anderen beweisen kann wer den mechanischen defekt verursacht hat und somit bin ich ihnen zu keiner zahlung oder der gleichen verpflichtet.
Der paragraph 476 greift in soweit das sie mir beweisen müssen das ich den schaden verursacht habe und nicht sie bei der prüfung.
wer hat recht ????
deshalb habe ich alle teile zwecks fehlerüberprüfung zurückgesand.
ne woche später bekam ich alles samt neuen rams zurück.
noch ne woche später kamen die alten rams zurück mit ner rechnung.
ich hätte die rams machanisch beschädigt und hätte deshalb keinen anspruch auf die neuen rams.
ich habe die rams aber nicht beschädigt.
nach dem telefonat mitm verbraucherschutz habe ich emails versand :
meine 1. nach dem telefonat mit dem VS:
durch das gespräch mit dem verbraucherschutz bin ich in meiner annahme bestätigt,
ihnen nichts zahlen zu müssen und auch nicht den ausgetauschten artikel
auszuhändigen
ich muss ihnen jediglich die speicher mit dem defekt zurücksenden.
es greift laut mitarbeiter des verbraucherschutzes nicht nur der § 476
beweislastumkehr
sondern auch die tatsache das die beschädigung bei der überprüfung enstanden sein
kann.
ein prozess würde aus diesen gründen zu meinen gunsten ausfallen.
wie wollen sie weiter verfahren ?
antwort vom Verkäufer :
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist der vom Verbraucherschutz zitierte Paragraph in diesem Fall nicht zutreffend. Da es sich bei der aufgetretenen Beschädigung um einen Mangel handelt, welcher mit der Art der Nutzung des Artikels nicht zu vereinbaren ist und auch nicht bei ordnungsgemäßer Handhabung entstanden sein kann greift der angesprochene § 476 BGB leider nicht.
Ich bitte Sie daher erneut, die offene Position zu begleichen oder den entsprechend vorabgetauschten Speicher zurück zu senden.
meine 2. email:
Die mechanische beschädigung wurde nicht von mir verursacht.
Es kann nur durch ihren test zu der beschädigung gekommen sein.
Im grunde ist es so das keiner dem anderen beweisen kann wer den mechanischen defekt verursacht hat und somit bin ich ihnen zu keiner zahlung oder der gleichen verpflichtet.
Der paragraph 476 greift in soweit das sie mir beweisen müssen das ich den schaden verursacht habe und nicht sie bei der prüfung.
wer hat recht ????