Hab mir eine Grafikkarte bei Mindfactory bestellt, ich hab aber am Tag bevor sie versandt wurde, so gegen 9 eine E-Mail an sie geschrieben, dass sie mir doch ein anderes Modell zusenden sollen. Die wurde aber nicht gelsen, und jetzt hab ich eine falsche Grafikkarte, die Morgen vermutlich ankommt. Ich hab darauf den SUpport angerufen und gefragt, der meint ich kann dem Postboten einfach sagen dass er das Paket wieder mitnehmen und zurücksenden soll. Gerade hab ich gelesen, dass es rechtlich nicht erlaubt wäre. Was meint ihr? Danke!
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Kann ich die BEstellung abweisen?
- Ersteller Usels
- Erstellt am
M
miac
Gast
Wäre schön, wenn du den Link gepostet hättest.
Für mindfactory dürfte es aber egal sein, da Du die Karte eh ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kannst.
Für mindfactory dürfte es aber egal sein, da Du die Karte eh ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kannst.
miac schrieb:Wäre schön, wenn du den Link gepostet hättest.
Für mindfactory dürfte es aber egal sein, da Du die Karte eh ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken kannst.
Welchen Link denn? Ich denk Mindfactory wird man hier noch kennen
M
miac
Gast
Ich meinte das "Gerade hab ich gelesen, dass es rechtlich nicht erlaubt wäre".
S
SpookyFBI
Gast
Man kann Pakete beim Postboten nicht annehmen.. nennt sich "Annahme verweigert" und es geht zurück zum Absender
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Und spätestens mit der Annahmeverweigerung ist der Widerruf wirksam erklärt. Fraglich kann hier nur sein, wer die Rücksendekosten trägt.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Wirklich?
mokabo
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2005
- Beiträge
- 444
Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
http://www.mindfactory.de/info_center.php/icID/48
J
JurTech
Gast
Grundsätzlich trägt der Händler die Hinsendekosten zu dir und die Rücksendekosten.
Selbst die sog. 40 € Grenze muss vertraglich vereinbart worden sein.
Gewöhnlich kosten aktuelle Grafikkarten (deutlich) über 40 €.
Allerdings können durch Annahmeverweigerung höhere Kosten durch höheren Aufwand beim Transporteur und beim Verkäufer durch einen anderen, als den vorgesehen Rücksendeweg entstehen.
Der wahrscheinlich beste Weg ist, unter Beachtung vereinbarter AGB die Ware anzunehmen und vom Rückgaberecht bzw. Widerruf Gebrauch zu machen.
Normalerweise erhält man nach Geltendmachung dieser Rechte vom Verkäufer Rücksendeanschrift und Etikett zum Ausdrucken.
Vorliegend hast du bereits widerrufen, bevor die Ware versendet worden ist.
Es gilt der Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs am richtigen Ort in der richtigen Art und Weise, zu dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Nimmt der Empfänger den Widerruf trotzdem erst später zur Kenntnis, ist das irrelevant.
Dabei handelt es sich um ein Beweisproblem.
Wie immer:
Keine Rechtsauskunft. Ohne Gewähr.
Selbst die sog. 40 € Grenze muss vertraglich vereinbart worden sein.
Gewöhnlich kosten aktuelle Grafikkarten (deutlich) über 40 €.
Allerdings können durch Annahmeverweigerung höhere Kosten durch höheren Aufwand beim Transporteur und beim Verkäufer durch einen anderen, als den vorgesehen Rücksendeweg entstehen.
Der wahrscheinlich beste Weg ist, unter Beachtung vereinbarter AGB die Ware anzunehmen und vom Rückgaberecht bzw. Widerruf Gebrauch zu machen.
Normalerweise erhält man nach Geltendmachung dieser Rechte vom Verkäufer Rücksendeanschrift und Etikett zum Ausdrucken.
Vorliegend hast du bereits widerrufen, bevor die Ware versendet worden ist.
Es gilt der Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs am richtigen Ort in der richtigen Art und Weise, zu dem unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Nimmt der Empfänger den Widerruf trotzdem erst später zur Kenntnis, ist das irrelevant.
Dabei handelt es sich um ein Beweisproblem.
Wie immer:
Keine Rechtsauskunft. Ohne Gewähr.
Zuletzt bearbeitet:
J
JurTech
Gast
Das ist doch mal was:
Eine Änderung der Mindfactory AGB in einem öffentlichen Forum.
Eine Änderung der Mindfactory AGB in einem öffentlichen Forum.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
@moodle:
Geht sowas denn oder muss man bei jeder Bestellung nicht auch den Vornamen angeben?
@JurTech:
Inwieweit widerspricht Atholons Aussage denn den aktuellen AGB der Mindfactory AG?
Geht sowas denn oder muss man bei jeder Bestellung nicht auch den Vornamen angeben?
@JurTech:
Inwieweit widerspricht Atholons Aussage denn den aktuellen AGB der Mindfactory AG?
J
JurTech
Gast
Post #9, jedenfalls, wenn der Inhalt des Links noch unverändert ist.
Fraglos kann man annahmeverweigern.
Annahmeverweigerung kommt vom Aufwand und den Kosten her einer unfreien Rücksendung gleich.
MF sah das nach eigenen Angaben nicht gerne (Fett und unterstrichen).
Zusätzlich wäre noch kursiv und eine andere Farbe gegangen.
Wenn jetzt doch Annahmeverweigerung als Alternative, umso einfacher für den Kunden.
Fraglos kann man annahmeverweigern.
Annahmeverweigerung kommt vom Aufwand und den Kosten her einer unfreien Rücksendung gleich.
MF sah das nach eigenen Angaben nicht gerne (Fett und unterstrichen).
Zusätzlich wäre noch kursiv und eine andere Farbe gegangen.
Wenn jetzt doch Annahmeverweigerung als Alternative, umso einfacher für den Kunden.
Immer diese Wortverdreher 
In diesem Fall wurde dies telefonisch dem Kunden bereits zugesagt. Damit wurde hier im Einzelfall bereits entschieden.
Das ändert in keinster Weise die AGB oder ähnliches. Abgesehen davon ist eine Annahmeverweigerung nicht das Gleiche, wie eine unfreie Zusendung!
In diesem Fall wurde dies telefonisch dem Kunden bereits zugesagt. Damit wurde hier im Einzelfall bereits entschieden.
Das ändert in keinster Weise die AGB oder ähnliches. Abgesehen davon ist eine Annahmeverweigerung nicht das Gleiche, wie eine unfreie Zusendung!
M
miac
Gast
Was wäre denn für mindfactory das günstigste, bzw. was kostet es ein Standardpaket zurückzusenden:.
a) mit Porto zurück
b) Annahme verweigern
c) unfrei zurück
Wäre echt mal interessant
a) mit Porto zurück
b) Annahme verweigern
c) unfrei zurück
Wäre echt mal interessant
J
JurTech
Gast
Es ist immer schön, wenn etwas zugunsten des Kunden geregelt wird.
Unter uns Wortverdrehern:
Warum dann länger der Passus lt. Post #9?
Vor allem, warum die Berufung auf eine Einzellregelung, inter partes, wenn inter omnes im Post von MF vorher noch propagiert wurde?
Ich weiß, diese elende Logik ...
Kundenfreundlichkeit wäre doch so einfach für alle (inter omnes) herstellbar
Unter uns Wortverdrehern:
Warum dann länger der Passus lt. Post #9?
Vor allem, warum die Berufung auf eine Einzellregelung, inter partes, wenn inter omnes im Post von MF vorher noch propagiert wurde?
Ich weiß, diese elende Logik ...
Kundenfreundlichkeit wäre doch so einfach für alle (inter omnes) herstellbar
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Naja, der entsprechende Passus hat m.E. keinen eigenständigen Regelungsgehalt und ist daher schlicht unbeachtlich.
J
JurTech
Gast
Unbeachtlich ganz sicher nicht.
MF hat das doch rechtlich prüfen bzw. ausarbeiten lassen.
Solche Fehler, unbeachtliches zu formulieren und dafür zu kassieren, das machen Juristen doch gar nicht ...
MF hat das doch rechtlich prüfen bzw. ausarbeiten lassen.
Solche Fehler, unbeachtliches zu formulieren und dafür zu kassieren, das machen Juristen doch gar nicht ...
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