Kann ich die BEstellung abweisen?

Das ist ja der Witz an der Sache, ich formuliere etwas rechtlich unbeachtliches, was mir aber trotzdem einen Vorteil bringt.
 
Wenn es rechtlich unbeachtlich ist, kann es keinen durchsetzbaren Vorteil bringen.
Es erscheint sinnvoller, MF dazu anzuregen, diesen Passus um der Kunden Willen zu streichen.
Wie wär's?
Immerhin hat MF bereits hin und wieder zurück gerudert.
Jetzt wäre die Entscheidung fällig, in welche Richtung es gehen soll.
 
miac schrieb:
Was wäre denn für mindfactory das günstigste, bzw. was kostet es ein Standardpaket zurückzusenden:.

a) mit Porto zurück
b) Annahme verweigern
c) unfrei zurück

Wäre echt mal interessant

Punkt a) oder b) sind hier die am meisten praktizierten Punkte, welche auch am meisten Sinn machen.

JurTech schrieb:
Es ist immer schön, wenn etwas zugunsten des Kunden geregelt wird.

Unter uns Wortverdrehern:
Warum dann länger der Passus lt. Post #9?
Vor allem, warum die Berufung auf eine Einzellregelung, inter partes, wenn inter omnes im Post von MF vorher noch propagiert wurde?
Ich weiß, diese elende Logik ...

Kundenfreundlichkeit wäre doch so einfach für alle (inter omnes) herstellbar :)

Doc Foster schrieb:
Naja, der entsprechende Passus hat m.E. keinen eigenständigen Regelungsgehalt und ist daher schlicht unbeachtlich.

JurTech schrieb:
Wenn es rechtlich unbeachtlich ist, kann es keinen durchsetzbaren Vorteil bringen.
Es erscheint sinnvoller, MF dazu anzuregen, diesen Passus um der Kunden Willen zu streichen.
Wie wär's?
Immerhin hat MF bereits hin und wieder zurück gerudert.
Jetzt wäre die Entscheidung fällig, in welche Richtung es gehen soll.

Ihr solltet dringend das BGB unter dem Kopfkissen wegnehmen. Inter omnes gilt dieser Passus, da dieser zu der Widerrufsbelehrung gehört und damit bindend dort zus tehen hat ;)

Inter partes ist hier gleichzusetzen mit Kulanzregelungen, die sicher immer schön für den Kunden sind, einer Firma aber in der Regel oft auch Geld kosten. Wer jedoch in Einzelfällen entscheiden kann, hat den Vorteil sicher angeleint am Abgrund zu stehen, und dennoch Leuten eine helfende Hand zu reichen ;)


Vielleicht lassen wir nun die vermeintlichen Fachausdrücke wieder in der Schublade - diese sollen hier gut Eindruck schinden, und machen sicherlich was her - weiter bringt uns das hier aber glaube ich nicht.
 
Dieser Passus gehört keinesfalls zwingend in eine Widerrufsbelehrung.

Bitte vermeiden Sie unfreie Rücksendungen und fragen Sie nach unserem kostenlosen Retoureschein.

Auch ansonsten gehen Ihre Ausführungen an der rechtlichen Problematik vollkommen vorbei.
Verwundern kann das nicht.
Schließlich befinden sich darin weitere Passagen, die damit nichts zu tun haben

Ihre übrigen Äußerungen zeugen lediglich von profunder Rechtsunkenntnis und lohnen einer Erwiderung beim besten Willen nicht.

Persönlich danke ich Ihnen vielmals für den kurzen, jedoch intensiv aufschlußreichen Einblick in die Geschäftspraxis von Mindfactory.
 
Danke für die zweifelhaften Blumen. ;)

Ich bin hier scheinbar von dem falschen Passus ausgegangen.
Dennoch ist es uns wichtig - und da arbeiten wir stetig dran - unseren Kunden gerecht zu werden. Wenn dies Ausnahmeregelungen zur Folge hat, so haben wir schon mehrfach gezeigt, dass wir dazu fähig und auch gewillt sind.
 
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