News KBA erteilt Genehmigung: Mercedes darf in Stuttgart fahrerlos nach Level 4 parken

Alle hier so: Wer übernimmt Schaden xyz, wer haftet im Falle von…

Nebenbei: Jegliche Studie zu autonomem Fahren zeigt deutlich geringere Unfallzahlen. Statistisch verringert man also die Schäden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SpamBot
supermanlovers schrieb:
Bzw. am Ende zahlts sowieso eine Versicherung.
und wenns schlußendlich deine Vollkasko sein könnte und du dann dank Höherstufung mehr blechen darfst...
Ergänzung ()

Cerebral_Amoebe schrieb:
Früher ist man durch die Führerscheinprüfung gefallen, wenn man nicht rückwärts einparken konnte.
wieviele haben es nur durch Zufall bei der Prüfung geschafft und seit dem nie mehr?
und das gruselige ist, die fahren auch noch alle 😁

Das allererste, was mein Fahrlehrer von mir bei der ersten Fahrstunde nach dem Anschnallen und Einstellen aller Bedinelemente wollte:
Fahr mal rückwärts da hinten links in die Straße rein...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Kommando
Intruder schrieb:
und wenns schlußendlich deine Vollkasko sein könnte und du dann dank Höherstufung mehr blechen darfst...
Nochmal, der Besitzer des Autos trägt den Schaden nicht. Es hat in diesem Fall schließlich ein Gefahrenübergang stattgefunden.
 
supermanlovers schrieb:
Es hat in diesem Fall schließlich ein Gefahrenübergang stattgefunden.
nur auf wem? Parkhausbetreiber? Bosch? Mercedes? Wer steckt noch mit im Spiel?

Wenn wir mal das autonome Fahren weg lassen, findet denn eigentlich auch ein Gefahrenübergang im Parkhaus statt, wenn ich zu meinem eingedellten zerkratzten Wagen zurück komme?
 
Intruder schrieb:
wenn ich mir vorstelle das ich dem Ding als Selbstfahrer da solange hinterher schleichen muss, bis die Kiste steht
In einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz gilt erst mal Schrittgeschwindigkeit, oft genug steht da dieses 10kmh/h-Zeichen. Interessiert viele nicht, aber das autonome Fahrzeug wird sich an der Stelle sicher dran halten.
Piecemaker schrieb:
Wird bestimmt in der App festgehalten sein, das man bei einem Schaden nicht die komplette Haftung übernimmt.

Es geht beim autonomen fahren ja nicht nur um Schäden an Fahrzeugen, sondern auch um Schäden an Personen.

Wie es sich dann damit verhält, werden Urteile von Gerichten zeigen, wenn ein autonomes Auto beispielsweise jemanden über den Fuß fährt.
Ich lehne mich mal aus dem Fenster und äussere meine Vermutungen:
Das kann praktisch nicht passieren. Sobald sich etwas in der Nähe des Autos bewegt, wird das anhalten. Und aus Schrittgeschwindigkeit bedeutet das: Es steht auf der Stelle. Und solange Gegenstände oder Personen im Umkreis sind, wird es auch nicht mehr losfahren und geduldig warten, bis die Störung vorbei ist. Wenn das zu lange dauert, wird ein "Notruf" abgesetzt, und ein Bediensteter des Parkhauses wird kommen und die Lage klären. Und da dies eine Störung des normalen Ablaufes ist, wird vermutlich auch eine Aufzeichnung abgelegt, um später beweisen zu können, was wirklich passiert ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Intruder
Intruder schrieb:
nur auf wem? Parkhausbetreiber? Bosch? Mercedes? Wer steckt noch mit im Spiel?

Wenn wir mal das autonome Fahren weg lassen, findet denn eigentlich auch ein Gefahrenübergang im Parkhaus statt, wenn ich zu meinem eingedellten zerkratzten Wagen zurück komme?
Zur ersten Frage: keine Ahnung. Steht sicher in den AGBs. Ist mir am Ende auch egal. Da es hier ein Mercedes Parkhaus ist, wahrscheinlich erstmal Mercedes.

Zur zweiten Frage: nein
 
Piecemaker schrieb:
Wird bestimmt in der App festgehalten sein, das man bei einem Schaden nicht die komplette Haftung übernimmt.

Es geht beim autonomen fahren ja nicht nur um Schäden an Fahrzeugen, sondern auch um Schäden an Personen.

Wie es sich dann damit verhält, werden Urteile von Gerichten zeigen, wenn ein autonomes Auto beispielsweise jemanden über den Fuß fährt.

Unter halbwegs kontrollierten Bedingungen in einem Parkhaus. Halte ich für eher unwahrscheinlich dass der autonome Benz da dem erstbesten übern Fuß rollt. Wie gesagt: Deutschland und seine Bedenkenträger.
 
Mercedes nach erster Level 3 Funktion nun mit erster Level 4 Funktion weltweit, das ist natürlich ein Publicity Hammer. Kunden werden die Konstellation (S-Klasse Fahrer und Parken am Flughafen Stuttgart) jetzt nicht sooo oft haben, aber für die Entwicklung toll um ohne Hürden zu testen und erste Felderfahrungen zurückzubekommen.
 
Weyoun schrieb:
Ich arbeite in der Entwicklung und muss für Automotive strenge Requirements in Bezug auf Safety erfüllen, da ist das "Bedenkenträgertum" eine gesunde Berufskrankheit. Besser so, als wie Elon Musk FSD ohne Radar und Lidar versuchen wollen.
Versuchs mal mit 'Anforderungen an Sicherheit', ist sowas ähnliches wie Requirements an Safety nur mehr german ;)

Dass da massiv Geschnetz verlangt wird ist mir völlig klar, deshalb ist ja grad so toll dass der geneigte Forist hier direkt losschreit 'ja wie is denn das versichert??????'. Als ob bei deutscher Bürokratie da ein unversichertes Killerauto im Parkhaus Kinder überfährt, sorry aber ne. Nicht in Deutschland.
Ergänzung ()

Cerebral_Amoebe schrieb:
Früher ist man durch die Führerscheinprüfung gefallen, wenn man nicht rückwärts einparken konnte.
Das übernimmt in Zukunft der Pkw selber, irgendwie gruselig, wer dann in Zukunft alles einen Pkw fahren könnte.

Da fahrn auch heute genug rum, mein Vater war immer ein guter Fahrer musste aber in seinem ganzen Leben genau zwei mal parallel einparken: einmal zur Prüfung in den 70ern und einmal vor 10 Jahren, entsprechend war der am Schwitzen. Ich hab auch das letzte mal vor 6 Jahren parallel geparkt, das kommt inzwischen nicht mehr vor (und da konnte mein Auto das auch schon selbst).
Ergänzung ()

Kommando schrieb:
Alle hier so: Wer übernimmt Schaden xyz, wer haftet im Falle von…

Nebenbei: Jegliche Studie zu autonomem Fahren zeigt deutlich geringere Unfallzahlen. Statistisch verringert man also die Schäden.

In Deutschland kannste Babies kochen, hauptsache die Haftung is geklärt -.-
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: ARTcrime
supermanlovers schrieb:
Zur ersten Frage: keine Ahnung. Steht sicher in den AGBs. Ist mir am Ende auch egal. Da es hier ein Mercedes Parkhaus ist, wahrscheinlich erstmal Mercedes.
Bei Schäden haftet immer der Halter.

Den Schaden meldest du deiner Versicherung. Die kann sich dann drum kümmern das von Mercedes oder dem Parkhaus wieder zu holen. Die werden erstmal checken ob das Fahrzeug überhaupt fahrtauglich war. Waren alle Sensoren ok? Gehen alle Lichter? Genügend Reifenprofil und Bremsen ok? Alles eingetragen? Und so weiter. Finden sie irgendetwas, zahlen die nicht auch wenn es ein Software Problem war, weil das Fahrzeug war nicht straßentauglich.
Ergänzung ()

Der Halter haftet nicht nur, sondern in den AGBs & Nutzungsrichtlinien wird sich Mercedes auch abgesichert haben. "Überprüfen sie das Fahrzeug zuvor auf Schäden, Verschmutzung und bla ... Vergewissern sie sich das ...." Dinge die keiner macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Intruder
Elderian schrieb:
In einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz gilt erst mal Schrittgeschwindigkeit
wenn ich ehrlich bin, war mir das neu aber ok. Jetzt kommt wieder die Streitfrage, wie sich denn Schrittgeschwindigkeit definiert. In einigen Bundesländer bis 15kmh, in anderen irgendwas um die 4kmh...

weil der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" ist in der StVO nicht näher definiert.

Mein Fahrlehrer sagte "Standgas" wäre ein guter Anhaltspunkt für Schrittgeschwindigkeit.

Aktuell wären das bei mir Rollen lassen 18kmh.

Ansonsten sind mir 10kmh Schilder an Parkhäusern nie aufgefallen. Meistens Höhenbegrenzungen, maximales Fahrzeuggewicht, Verbot für Motorräder, Anhänger und Fußgänger. Oft Hinweis auf StVO, Vertragsstrafen.

Musste gleich mal googlen.
Also bei der Beschilderung ist kein Wunder, das man das übersieht. Man fährt rechts rein - was stehen da für Schilder?
1669842615926.png

auf anderen Spuren guckt man doch nicht hin!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Muntermacher
Kommando schrieb:
Nebenbei: Jegliche Studie zu autonomem Fahren zeigt deutlich geringere Unfallzahlen. Statistisch verringert man also die Schäden.
Sind das Studien über autonomes Fahren ohne Fahrer als Kontrollinstanz?

Assistenzsysteme erhöhen die Sicherheit nachweislich. Aber ob echtes autonomes Fahren zu weniger Unfällen führt, ist noch gar nicht gesagt. In dem Mercedes Parkhaus passiert zumindest mit einer relativ sehr sicheren Wahrscheinlichkeit nichts. Das ist eine kontrollierte Umgebung, dennoch aber Risiko behaftet, weil man kann zuvor nicht alle möglichen Komplikationen durchspielen.

Aber deutschlandweit käme es durch die Current-Gen (von MB), wenn man sie wirklich frei autonom fahren lassen würde, prozentual gesehen sicherlich zu mehr kritischen Situationen für andere Verkehrsteilnehmer, Behinderungen und Unfällen im Gegensatz zu einem menschlichen Fahrer.
 
Intruder schrieb:
weil der Begriff "Schrittgeschwindigkeit" ist in der StVO nicht näher definiert.

Mein Fahrlehrer sagte "Standgas" wäre ein guter Anhaltspunkt für Schrittgeschwindigkeit.

Aktuell wären das bei mir Rollen lassen 18kmh.
Der Name sagt ja schon aus was erwartet wird.
Und wenn du deine Kiste bei der Fahrprüfung so rollen lässt mit den 18km/h kannste gleich ein Termin für eine neue Prüfung ansetzen^^
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Veitograf und Gurkenwasser
Elderian schrieb:
In einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz gilt erst mal Schrittgeschwindigkeit
das hat mir keine Ruhe gelassen und ich habe mal google befragt und das hier gefunden:
1669844005235.png


Also StVO schreibt keine Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen vor!
Darauf hin habe ich meinen Kumpel aus dem Bett geklingelt 😂 der Fahrlehrer ist und er bestätigte mir diese Aussage. Auch wenn es fahrlässig ist, kann man mit 30 oder 40 durchs Parkhaus düsen nur wenn es zu einem Unfall kommt, ist man automatisch mit Schuld weil man gegen "Gegenseitige Rücksichtsnahme" verstoßen hat.
Habe bei meiner Recherche auch einige Bilder von Parkplätzen gefunden, wo ein Tempo 20 Schild stand. Also es liegt am Betreiber des Objektes was er für Geschwindigkeiten gerne hätte.

Genauso wie Behindertenparkplätze oder Mutter/Kindparkplätze auf Kundenparkplätzen sind eine nette Geste für die betroffenen Menschen - aber es droht niemand eine Strafe wenn er sich dort "rechtswiedrig" drauf stellen sollte. Jedenfalls wenn die Regeln der StVO zwar ausgeschildert aber nichtig sind. Oft stimmt es nämlich nicht, das StVO greift. In solchen Fällen sind selbst Bußgelder fürs Parken auf Behindertenparkplätzen unzulässig. Der Eigentümer könnte aber Hausverbot erteilen und das ist ja auch schon ne schicke Strafe.

Naja ich hoffe das da doch bei allen die Vernunft und Moral siegt und man seine Kiste nicht da parkt und die Plätze frei lässt.
Ergänzung ()

HyperSnap schrieb:
Der Name sagt ja schon aus was erwartet wird.
Und wenn du deine Kiste bei der Fahrprüfung so rollen lässt mit den 18km/h kannste gleich ein Termin für eine neue Prüfung ansetzen^^
wenn du bei meiner Fahrprüfung mit im Wagen gesessen hättest, hättest du dein komplettes Vermögen verwettet, das ich den Lappen am Ende der Fahrt nicht bekommen würde 😂 Selbst mein Fahrlehrer kam mit dem Spruch rüber "na das war dann ja nichts!"

und der Prüfer kam wieder, drückte mir den Wisch in die Hand und meinte "gut gefahren! Wenigstens einer heute!"

Tja so kann man sich oft irren
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Veitograf und HyperSnap
Finde es gut das was passiert, wäre mir aber noch zu lahm. Bis das teil anrollt habe ich das Auto selbst abgeholt und bin schon raus aus dem Parkhaus.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Intruder
Bei Level 4 geht die Haftung über den Hersteller /Anbieter.

Nicht an dem Prototyp aufhängen, diese Generation 222 wie im Video hat noch kein gar kein Level 4 zur Verfügung. Das ist erst ab 223 bzw. EQS (V297) gegen Aufpreis möglich,


Findus schrieb:
ist das ein nur Lvl4 Fahrzeuge Parkhaus oder laufen da auch Menschen herum, respektive fahren/schlagen diese dir proaktiv Dellen in dein selbstparkends KFZ?
So weit ich letzte Woche gesehen habe ist nur der untere Bereich vom P6 dafür reserviert.
Das P6 ist alt und abartig eng, ich muss mit meinem A6 auch schon mal zurücksetzen wenn das Auto gegenüber der Auffahrt ins nächste Stockwerk zu weit raussteht ... da frage ich mich was ne S-lang da macht, wenn bei mir die Parkpiepser schon im Dauerton verfallen!
 
Intruder schrieb:
Genauso wie Behindertenparkplätze oder Mutter/Kindparkplätze auf Kundenparkplätzen sind eine nette Geste für die betroffenen Menschen - aber es droht niemand eine Strafe wenn er sich dort "rechtswiedrig" drauf stellen sollte.
Nicht ganz.

Ein Parkplatz vom Supermarkt/Parkhaus/Hotel usw ist erstmal Privatgelände. Hier kann der Betreiber, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen, seine eigenen Regeln aufstellen. Gibt es keine kannst du parken wo du willst.

Gibt es aber deutlich sichtbar welche, und nimmst du das Angebot dann war, so gehst du einen Vertrag ein. Verstößt du gegen diesen, droht dir eine Vertragsstrafe und kein Bußgeld, welche in dem Fall vom Supermarkt/Parkhaus/Hotel ausgestellt werden kann.

Es könnte aber auch ein kleines Schild sein, "Hier gilt die StVO", was beispielsweise die Polizei dazu berechtigt, dir auf privatem Grund ein Bußgeld über Falschparken auszustellen. Denn ...

Intruder schrieb:
Jedenfalls wenn die Regeln der StVO zwar ausgeschildert aber nichtig sind. Oft stimmt es nämlich nicht, das StVO greift.

Fahrlehrer mal zu "Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum" befragen. Das ist Privateigentum das der Öffentlichkeit eindeutig zur Verfügung gestellt wird. Das kann auch ein Hotel-/Supermarktparkplatz oder ein Parkhaus sein und hier gilt dann die StVO, sogar wenn nicht explizit ausgeschildert.

Die StVO gilt auf einer der Allgemeinheit gewidmeten Verkehrsfläche nur dann nicht, wenn vom Eigentümer explizit anders beschildert wird. Wie in deinen Bildern von Parkhäusern mit 20km/h. Hier wären aber 40km/h wiederum Vertragsstrafe. Tatsächlich nicht öffentlicher Verkehrsraum wäre es wiederum, wenn die zugängliche Fläche als Privat- oder Werksgelände beschildert ist.
 
Pelzi schrieb:
Da würden Versicherungen erstmal ein extra Modell rausbringen müssen, versichert ist ja letztendlich nicht das Kfz sondern der Halter. Ich schließe letztendlich für den Wagen ne Haftpflicht ab und die orientiert sich an mir als Fahrer und nebenher dran ob das eine Autosorte ist die oft Unfälle hat. Sprich Versicherungen werden über kurz oder lang sagen 'Kfz Xy hat nen guten Autopilot oder Parkassistent, das kostet 50€ weniger als ein vergleichbares Kfz von Marke X". Reine Statistik, wird so kommen so wie jetzt bestimmte Typen teurer sind. Und dann wird halt Unterschied gemacht werden zwischen autonom gefahren und selbst gesteuert, was dann günstiger ist ist auch Statistik. Momentan ist die Versicherung imho noch nicht so weit: der Fahrer würde sagen war er nicht und der Computer ist nicht abgedeckt, kommt erst noch.
Ergänzung ()

Piecemaker schrieb:

Die Polizei wird da nix weiter tun, zumindest in meinen Breiten macht Parkverstöße quasi nur Ordnungsamt. Den Polizisten hab ich noch nicht getroffen der nach x Uhr (20:00 oder 22:00, weiß ich grad nich, ab da wäre bei uns Polizei zuständig) Parksünder sucht, da gibts hier ganz andere Härten abzuhandeln und ich persönlich seh die Kollegen lieber im Wohngebiet auf Streife als dass die da son Kleinscheiss handeln müssen. Rein rechtlich ja, Praxis ist Gott sei Dank anders.

Edith: wenn du nicht parkst wie der letzte Arsch und da Gehweg oder Feuerwehrzufahrt blockierst, also wir reden da jetzt schon von nem normalen Parkplatz und der Platzwart ruft nicht explizit die Bullen, dann müssen sie ja alles aufnehmen wenn eine Owi vorliegt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Piecemaker schrieb:
Es könnte aber auch ein kleines Schild sein, "Hier gilt die StVO", was beispielsweise die Polizei dazu berechtigt, dir auf privatem Grund ein Bußgeld über Falschparken auszustellen. Denn ...
nope... weil die StVO gilt dort, wo es sich um öffentliche Straßen handelt und ein Parkplatz auf einem Privatgrundstück ist keine öffentliche Straße. Da kann man noch so viele "hier gilt die StVO" aufhängen wie man möchte. Mehr als Dekoration ist es nicht.
Wenn es zu einem Unfall kommt, weil man "rechts vor links" nicht beachtet hatte, da keine "richtigen Straßen" auf dem Boden aufgemalt waren oder jemand rückwärts ausparkte etc. wird man das schnell zu spüren bekommen. Gibt genügend Gerichtsurteile darüber.

Genauso wenig hat das Ordnungsamt oder die Polizei da was zu suchen. Die kannst du gerne anrufen und wenn sie besonders fleißig sind, können die auch ein Ticket ausstellen - wogegen man allerdings vorgehen kann und sogar vor Gericht recht bekommt. Ja auch das Thema haben wir Firmenintern schon mit gemacht.

Was geht ist, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück an so ein einer privaten Parkraumüberwachung übergibt welche dann, wie schon angemerkt, "Vertragsstrafen" verteilen kann wenn man zu lange parkt oder sonstige Verstöße begehen sollte. Aber auch hier ist diese "Vertragsstrafe" nicht mit einem "Bußgeld" gleichzusetzen.
Im Vorfeld muss der Kunde schon mal darüber informiert werden, das hier eine solche Parkraumüberwachung statt findet. Die Regeln müssen erkennbar sein und das Schild muss auch gut sichtbar und auch lesbar gleich beim Auffahren auf den Parkplatz erkennbar und lesbar sein. Alleine daran scheitert es schon oft und somit wären diese Vertragsstrafen auch schon fast wieder nichtig.

bei diesen Fällen kann man Widerspruch gegen "Vertragsstrafen" einlegen.
  • Es befand sich kein Schild auf dem Parkplatz des Supermarktes, welches auf die Vorschriften zum Parken auf dem Parkplatz hinweist.
  • Es gab zwar ein Hinweisschild, dieses war jedoch schlecht lesbar oder so angebracht, dass es leicht übersehen werden konnte.
  • Sie sind lediglich der Halter des Kfz und haben dieses zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht selbst gesteuert.
  • Die Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig hoch.

lustig wird es wenn du eine Zahlungsaufforderung bekommst mit dem Hinweis das man alles aufgezeichnet hat aber keine Schilder nach DSVGO aufgestellt waren, das dieses Grundstück Videoüberwacht war inkl. Angaben wer, warum, wieso, wie lange aus welchen Gründen aufzeichnet.
Da muss die Firma verdammt viele Tickets verteilen um die Strafe für dieses Vergehen dann begleichen zu können 😉
 
Zurück
Oben