@Damocles' Sword: ja hast du denn mal die genauen lizenzbestimmungen nachgelesen? die stehen normal ohnehin nie auf den datenträgern. dort wird nur die lizenz benannt + kurze zusammenfassung ggf.
wenn in der lizenz als du damals die filme erworben hattest tatsächlich steht, dass du die rechte am film gekauft hast, ja dann verklag sie. ich wette aber, dass du bloß die rechte an DIESER kopie erworben hast. schau dir halt mal die lizenzbestimmungen an.
verwechsele bitte nicht AGB mit lizenz. was man in einer lizenz schreiben kann ist was ganz anderes als was man in AGBs schreiben darf.
dein fakt ist nunmal aber kein fakt: man kann dir auhc das recht verkaufen den film nur einmal anzuschauen. und wenn du das machst, dann hast du das akzeptiert. man kann einem fast alles verkaufen. du musst es nciht kaufen.
zeig mir den inhalt der lizenz die deinem kauf zugrunde liegt. vorher sind wir hier nur am spekulieren.
p.s. wann fand denn der kauf statt? evtl. find cih sie ja noch.
wenn in der lizenz als du damals die filme erworben hattest tatsächlich steht, dass du die rechte am film gekauft hast, ja dann verklag sie. ich wette aber, dass du bloß die rechte an DIESER kopie erworben hast. schau dir halt mal die lizenzbestimmungen an.
verwechsele bitte nicht AGB mit lizenz. was man in einer lizenz schreiben kann ist was ganz anderes als was man in AGBs schreiben darf.
dein fakt ist nunmal aber kein fakt: man kann dir auhc das recht verkaufen den film nur einmal anzuschauen. und wenn du das machst, dann hast du das akzeptiert. man kann einem fast alles verkaufen. du musst es nciht kaufen.
zeig mir den inhalt der lizenz die deinem kauf zugrunde liegt. vorher sind wir hier nur am spekulieren.
p.s. wann fand denn der kauf statt? evtl. find cih sie ja noch.