Klimaanlage (Portasplit) , Mietwohnungen am Fenster montiert

Bions

Lieutenant
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Bitte nur Leute die sich damit auch befasst haben oder eine Ahnung haben.
Es geht um eine PortaSplit die am Fenster montiert ist und mit den Stahlseil von innen an der Wohnung befestigt ist.

Das Gerät und der Halter sind Rückstandslos entfernbar, in unter einer Minute. Selbst sind die Geräte gegen Absturz gesichert über die Drahtseile.
Kann hier der Vermieter einen Abbau bewirken bzw. dem Mietvertrag deswegen kündigen lassen ?
 

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Wenn die Anlage das Bild zur Strasse hin beinträchtigen kann, dann hat der Hausbesitzer selbstverständlich ein Mitspracherecht.
 
Deswegen einfach kündigen wird nicht möglich sein. Aber da das Außenbild des Gebäudes verändert ist, kann der Vermieter die Entfernung vorschreiben.
 
Sprich mit dem Hausbesitzer über das Thema, damit Du weißt was der akzeptieren kann.
 
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Nö, eine Weigerung kann aber durchaus rechtliche Konsequenzen haben. Der Hausbesitzer kann nämlich den Klageweg beschreiten, wenn Du Dich weigerst die Anlage zu entfernen, nachdem er Dich dazu aufgefordert hatte. Ich verstehe einfach nicht, warum Ihr immer versucht von Fremden Rückendeckung zu erhalten, statt ganz einfach den Weg über die zu gehen, die da ganz klar ein Wörtchen mitzureden haben.
 
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@Bions wie areiland schon geschrieben hat wird dann wohl geklagt werden. Der Vermieter ist hier deutlich im Recht. Das kann dann in letzter Konsequenz die Kündigung nach sich ziehen
 
Weil Du sie ohne seine Zustimmung installiert hast.
 
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Bions schrieb:
Wegen was kann hier geklagt werden?

  • Unerlaubtes anbringen
  • Ruhestörung (wenn sie, wie Du selbst sagst zum Hinterhof zeigt) durch Vibrationen und Schall der im Hinterhof sogar noch verstärkt werden kann.
 
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Bions schrieb:
für sowas braucht man keine erlaubnis da es im Wohnungsinneren angebraucht wird und nur rausschaut.
Das von Dir selbst gezeigte Bild widerspricht dem doch eindeutig! Die Anlage sitzt vor dem Fenster und verändert dadurch das Erscheinungsbild des Hauses. Deshalb musst Du die Genehmigung des Hausbesitzers einholen, der hier absolut das letzte Wort hat.
 
Wie auch immer, der Vermieter ist um Erlaubnis zu fragen, ist das nicht erfolgt oder hat er nicht zugestimmt kann er sicherlich einen Abbau der Klimaanlage verlangen.
 
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Ist ja auch völlig unnötig, so etwas in den TO zu packen.
 
Abbau kann verlangt werden - ist aber einfach bei der Konstruktion. Ein Vermieter wird hier wahrscheinlich immer die Zustimmung verweigern, einfach weil es einige Unklarheiten gibt und man keinen Ärger will.

Das Problem ist, dass man auch als Eigentümer nicht einfach etwas am Fenster montieren darf. Ein anderer Eigentümer könnte sich nämlich darüber aufregen. Das macht zwar erstmal nix und derjenige müsste den Zivilrechtsweg einschlagen, aber unmöglich ist es nicht.

Fazit: Als Mieter würde ich erstmal nichts sagen, aber das Gerät natürlich entfernen wenn es jemand verlangt.
 
Ein wichtiger Punkt ist auch die Sicherheit. Bei Eigenmontage gibt es ja keinen Nachweis, dass das Gerät ausreichend gegen Absturz gesichert ist.
 
Incanus schrieb:
Bei Eigenmontage gibt es ja keinen Nachweis, dass das Gerät ausreichend gegen Absturz gesichert ist.
Was den Besitzer des Gerätes sicherlich interessieren dürfte, aber was wiederum bei einer gekauften Lösung gewissermaßen vom Hersteller abgedeckt wird.
 
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