Klimaanlage (Portasplit) , Mietwohnungen am Fenster montiert

@hallo7
Es ist aber der entscheidende Unterschied, ob auf dem Balkon stehend, kaum einsehbar oder so wie im Eingangspost bildlich dargestellt!

@xexex
Danke für das verlinkte Video!
Mir war der genaue Anschluss/die Montage bislang tatsächlich nicht bewusst.
Ich dachte schon, dass das Fenster bei Betrieb der Anlage geschlossen werden kann/sollte.
Manche basteln sich ja dann dafür als Luftverschluss mobile Zwischenstücke zum Einsetzen in diese Spalte und gleichzeitiger fixierter Schlauchdurchführung und hier dann auch für die Stahlsicherungsseile.
 
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xexex schrieb:
Dein "Empfinden" zählt hier nicht, es wird verändert, aber eben nicht "baulich".
Ich weiß nicht, wo Du nach all den hier genanten Einwänden noch Deine felsenfeste Überzeugung hernimmst, Deine Sichtweise sei die einzig richtige. Es gibt da sicherlich einen sehr breiten Graubereich, den man im Einzelfall betrachten muss.
Wenn das Ding da vier Tage im Jahr steht/hängt und der Vermieter es nie zu Gesicht bekommt ist es wieder etwas völlig anderes, als wenn es den ganzen Sommer installiert ist und wie ein Damoklesschwert über allen, die den Bürgersteig nutzen schwebt.
 
Ihr versucht mal wieder ein Problem juristisch zu lösen, das von uns gar nicht zu lösen ist, weil niemand weiß, wie willkürlich gerade eine Kammer wo auch immer zu diesem Thema urteilen wird.

Je nach Notwendigkeit einer Klimaanlage soll der TE das Ding hin machen oder auch nicht, vorher nachfragen oder auch nicht, und das Ding dauerhaft hängen lassen oder immer nur für den tatsächlichen konkreten Verwendungszeitraum.
 
Du erklärst gerade jedes Forum und jede Diskussion für unnötig. Denn wenn man immer nur antwortet: Mach es oder mach es nicht, frage nach oder nicht, dann ist das alles überflüssig ;).
 
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@Incanus
Ich finde es durchaus sinnvoll und wichtig sich auszutauschen, sehe aber, dass die Diskussion immer stärker im Kreis verläuft und sich von den Fragen des TE entfernt. Er will doch nur wissen wie grau sein Graubereich sein könnte. ;)
 
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Avatoma schrieb:
wie grau sein Graubereich sein könnte
Dunkelgrau.

Ich erinnere mich an solche Diskussionen auf reddit und co. zwecks Balkonkraftwerken. Am Ende ging es im Fluchtwege (Anlehnung einer Leiter durch die Feuerwehr), Belastung (hier wahrscheinlich der Fensterbank) und all so einen Kleinkram. Auch die Außenansicht des Gebäudes war da Thema und alles sowas.

Ich habe da dann irgendwann aufgehört mich weiter zu informieren, weil es nur reines Interesse war und ich von meinem Vermieter eh die Zustimmung bekommen würde, wenn ich so etwas wie ein BKW oder auch eine Klimaanlage anbringen wollen würde.

In jedem Fall würde ich schlicht und einfach den Vermieter ansprechen, ob er grundsätzlich etwas dagegen hat. Dass das Ding da nun schon hängt, muss man ja nicht sofort verraten.
 
Interessanter Thread! Ich habe einen ähnlichen Fall.

Meinem Vermieter ist das Gerät aufgefallen und er hat mich nun schriftlich aufgefordert, es zu entfernen.

Bin aber wie viele andere hier auch der Auffassung, dass es unter den Aspekten temporär, gesichert, keine bauliche Veränderung nicht so einfach untersagt werden kann. Zumal die Klimaanlage bei mir auf der Gebäuderückseite angebracht wurde.

Da hier auch schon mehrfach das Thema Blumenkästen diskutiert wurde und von manchen behauptet wird, dass die Urteile hier eindeutig sind: Nein das ist nicht der Fall. Gerichte urteilen hier unterschiedlich: https://www.juraforum.de/news/darf-man-als-mieter-blumenkaesten-am-balkon-befestigen_247336

Das Thema ist also nicht eindeutig zu beantworten.

In meinem Fall kommt noch hinzu, dass Blumenkästen laut Hausordnung sogar ausdrücklich erlaubt sind, sofern sie entsprechend gesichert sind. Mich würde hierr auch interessieren: Kann er die Portasplit verbieten, wenn Blumenkästen sogar explizit erlaubt sind? Zu Klimaanlagen steht in der Hausordnung nichts.
 
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nils93 schrieb:
Zu Klimaanlagen steht in der Hausordnung nichts.
In meinem Mietvertrag steht explizit, dass Hundehaltung erlaubt ist. Zebras werden nicht erwähnt. Du verstehst sicher, was ich sagen will.
 
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@.one

Wer kennt sie nicht: Die Balkonkraftwerke, die man alle paar Stunden vor das Fenster schnallt und dann wieder rein holt.

Wenn ich weiß, mein Vermieter sagt nein, dann frage ich ihn natürlich nicht. Sondern ich nutze die Zeit zwischen ich mache es, er erfährt es, er fordert mich zum Abbau auf und ich baue tatsächlich ab.


Edit:
PS: Die meisten Klauseln zu Haustieren in Mietverträgen sind meiner Erfahrung nach unwirksam.
 
Habe ich irgendetwas anderes behauptet?

Meine Klausel sicher nicht. Zusatzvereinbarung direkt im Vertrag inkl. dem Wort "ausdrücklich". Ist aber auch egal, da nicht Thema.
 
hallo7 schrieb:
Das heißt du würdest auch eine Bettdecke die aus dem Fenster hängt zum trocknen, als bauliche Veränderung sehen?
Nein.

Allerdings kann der Vermieter auch das untersagen, aber deswegen nicht fristlos kündigen.

Aber er kann den Mieter auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Dann wäre auch ggf. eine Kündigung des Mietvertrages möglich, wenn der Mieter es nicht unterlässt, Bettdecken aus dem Fenster zu werfen.

hallo7 schrieb:
Oder ein Blumentopf der am Fenster hängt?

Blumenkästen auf der äußeren Fensterbank wurden von Gerichten schon als bauliche Veränderung angesehen.

ThomasK_7 schrieb:
und das nur in seltesten Fällen zu Gunsten des Mieters.
Das waren dann Fälle, die das WEG tangierten.

R.Kante schrieb:
Dies hört sich bei genauerer Überlegung widersprüchlich an:
Bitte noch einmal lesen und verstehen: :schluck:

Froki schrieb:
Ein Eingriff in die Substanz des Gebäudes ist nicht erforderlich. Das heißt, dass wieder entfernbare, nicht fest mit dem Gebäude verbundene Konstruktionen die von außen sichtbar sind und demnach das Erscheinungsbild des Anwesens stören können, bauliche Veränderungen sind, die der Genehmigung des Vermieters bedürfen
R.Kante schrieb:
zur Klassifizierung einer baulichen Veränderung passen auch auf die Verwendung verschiedener Gardinen.
Die Du an die Außenfassade angebracht hast? :confused_alt::rolleyes:

xexex schrieb:
Deine Meinung sei Dir unbenommen.

Ich halte mich an Rechtsprechung und die hier zu veröffentlichte Kommentarliteratur.

xexex schrieb:
genau das ist aber bei der mobilen Anlage nicht der Fall.

Es kommt nicht auf das dübeln an.

Lies Du bitte auch noch einmal hier: :schluck:

Froki schrieb:
Unter einer baulichen Änderung/Veränderung ist eine Anlage oder Einrichtung zu verstehen, die für eine gewisse Dauer Bestand haben soll und die nach außen in Erscheinung tritt oder durch deren Anbringung die Interessen des Vermieters tangiert werden. Ein Eingriff in die Substanz des Gebäudes ist nicht erforderlich. Das heißt, dass wieder entfernbare, nicht fest mit dem Gebäude verbundene Konstruktionen die von außen sichtbar sind und demnach das Erscheinungsbild des Anwesens stören können, bauliche Veränderungen sind, die der Genehmigung des Vermieters bedürfen

xexex schrieb:
Aus genau diesem Grund gibt es die Porta Split,
Und ich Depp dachte, dass der Hersteller damit Geld verdienen möchte, in dem andere Deppen diese Klimaanlage kaufen, die an die Außenfassade eines Mietobjektes anbringen, dessen äußeres Erscheinungsbild verändern und eine mögliche Gefahrenquelle schaffen. :D

Man lernt halt nie aus. ;):)

hallo7 schrieb:
Ich denke nicht das eine mobile Sat-Schüssel jemals ein Problem war.
Da irrst Du Dich gewaltig.

Die Entscheidungssammlungen der Gerichte sind ordentlich gefüllt mit gerichtlichen Entscheidungen zu dem Themenkomplex. Auch Kommentarliteratur ist hier reichlich gegeben.

hallo7 schrieb:
Ein Monatge einer SAT Schüssel auf einem Schirmständer am Balkon wird rechtlich kein Problem darstellen.
Aber nur dann, wenn keine optische Beeinträchtung des Mietanwesens eintritt.
Incanus schrieb:
Du erklärst gerade jedes Forum und jede Diskussion für unnötig.
Ein schöner Schlussatz, wie ich finde. ;):schluck:
 
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.one schrieb:
In meinem Mietvertrag steht explizit, dass Hundehaltung erlaubt ist. Zebras werden nicht erwähnt. Du verstehst sicher, was ich sagen will.
Es ging eher darum, dass das Fensterbrett nach Auffassung vieler Gerichte nicht Teil der Mietsache ist und ob der Vermieter durch so eine Klausel dem Mieter die Fensterbank nicht als mitvermietet ansieht. Und ob man es als eine einseitige Benachteiligung ansehen kann, wenn Blumenkästen erlaubt sind, das Klimagerät aber nicht.
 
nils93 schrieb:
Gerichte urteilen hier unterschiedlich:
Das AG München hat im November letzten Jahres entschieden, dass das Anbringen von Blumenkästen auf der Außenseite des Balkongeländers eine bauliche Veränderung darstellt, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Maßgeblich war dabei der Umstand, dass eine solche Veränderung die Außenansicht des Gebäudes beeinflusst und potenziell das Sicherheitsrisiko erhöht. Es wurde festgestellt, dass ein Absturz von Blumenkästen oder deren Inhalt eine Gefährdung von Passanten oder anderen Mitbewohnern verursachen könnte und damit über das übliche Maß hinausgehende Nachteile für Vermieter und Mitbewohner entstehen können.

Auch das ist eine Einzelfallentscheidung.

Wer vorhat bauliche Veränderunen an der Mietsache vorzunehmen tut gut daran, sich vorher Rechtsrat einzuholen; sei es durch den Deutschen Mieterbund oder bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt, die im besten Fall Fachanwälte für Mietrecht sind.
 
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@Froki Es haben hier doch schon mehrere User schlüssig dargelegt, wieso es keine bauliche Veränderung ist. Auch den Punkt mit der Sicherheit sehe ich nicht, da das Gerät mit einem Stahlseil zusätzlich zur Klemmung gesichert ist.

Das mit der „Außenansicht des Gebäudes“, die du erwähnst, ist ein relevanter Punkt, den es hier zu besprechen gibt.
Ergänzung ()

R.Kante schrieb:
@nils93 , such dir einen passenden Anwalt und lass dich von dem beraten.
Ja das ziehe ich auf jeden Fall in Betracht. Ich bin nur skeptisch, ob Anwälte einem da immer eine verlässliche Antwort geben. Sie haben ja wirtschaftliches Interesse an dem Auftrag und ob man vor Gericht verliert, ändert nichts an ihrer Bezahlung.

Deswegen hier die Diskussion. Vielleicht finden sich ja User, die das ganze zum Beispiel schon mit Mieterbund / Mieterverein besprochen haben, oder andere nützliche Erfahrungen gemacht haben.
 
nils93 schrieb:
Es haben hier doch schon mehrere User schlüssig dargelegt, wieso es keine bauliche Veränderung ist.
Nein, haben sie nicht und durch Deine Wiederholung wird der diesbezügliche Vortrag auch nicht wahrer.

Hier wurde nun schon mehrfach substantiiert vorgetragen, weshalb die Anbringung einer Klimaanlage an der Außenfassade des Mietobjektes eine bauliche Veränderung ist.

Wenn Du und andere das nicht begreifen wollt, ist Euch leider nicht zu helfen :heul:. Ihr solltet aber vielleicht einmal eine juristische Präsenzbibliothek einer Uni, aufsuchen und dort einmal in einer Kommentierung nachschlagen. Ggf. kannn man Rechtsliteratur auch über eine Fernleihe ausleihen ... . ;):)

Ansonsten gilt mein Ratschlag

Froki schrieb:
Wer vorhat bauliche Veränderunen an der Mietsache vorzunehmen tut gut daran, sich vorher Rechtsrat einzuholen; sei es durch den Deutschen Mieterbund oder bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt, die im besten Fall Fachanwälte für Mietrecht sind.
weiterhin. ;):)

Ein Mietwohnung wegen so einer Banalität zu verlieren, finde ich nicht so prickelnd. :o

Aber: Eine(r) Jede(r) wie sie/er mag. :D

nils93 schrieb:
Vielleicht finden sich ja User, die das ganze zum Beispiel schon mit Mieterbund / Mieterverein besprochen haben, oder andere nützliche Erfahrungen gemacht haben.
Ernsthaft? :confused_alt:

Ab hier bin ich raus aus dem Faden.

Ich bin von den Kommentaren und Argumenten von Nicht-Juristen einfach ermüdet und wünsche mir mehr fundierte Perspektiven. :schluck:
 
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Wir könnten ja mal ausrechnen, wieviel kg Wasser in einen nicht von der Größe her definierten Blumenkasten passen und welche Gefahren und Belästigungen dadurch entstehen können.

Oder man redet mit seinem Vermieter...
 
@.one Letzteres wurde hier doch nie ausgeschlossen. Aber wieso soll man sich nicht trotzdem nach einem Rat erkundigen? Schade das Diskussionen in Foren oft in so eine Richtung laufen.

Die Außeneinheit wiegt übrigens 9,9 kg. Ähnlich viel wie so manche Blumenkästen. Beantworte mir doch bitte, welche Gefahren davon ausgehen können!
 
Froki schrieb:
Bitte noch einmal lesen und verstehen:
Auch auf die Gefahr hin, den Kommentar eines mutmaßlichen Juristen nicht mehr zu lesen:
Froki schrieb:
Ein Eingriff in die Substanz des Gebäudes ist nicht erforderlich. Das heißt, dass wieder entfernbare, nicht fest mit dem Gebäude verbundene Konstruktionen die von außen sichtbar sind und demnach das Erscheinungsbild des Anwesens stören können, bauliche Veränderungen sind, die der Genehmigung des Vermieters bedürfen
Welches dieser klassifizierenden Attribute gilt nicht für die Gardine, die ich beispielhaft genannt habe? Dein zitierter Absatz beschränkt sich, jedenfalls meiner Auffassung nach, in seinen Deutungsmöglichkeiten nicht auf die Anbringung einer baulichen Veränderung auf etwas anderes als das ganze Mietobjekt.

Andernfalls wäre ich über eine Erläuterung deiner Einschätzung bezüglich des Unterschiedes tatsächlich dankbar - denn mir erschließt sich aus deinen Ausführungen nicht, was die Anbringung außerhalb des Fensters, insbesondere im Sinne der Ästhetik (die der Vermieter willkürlich vorgibt und welche meinem Verständnis deiner Ausführungen nach, das einzige wirksame Argument eines Vermieters im Vergleich zu sonstigen ggf. betroffenen Personen darstellt), charakteristisch unterscheidet von einer Anbringung innerhalb der Wohnung respektive des befensterten Raumes. Wohlgemerkt, sofern dieser Veränderung durch ein Fenster sichtbar ist.

Die von dir bisher angegebenen charakteristischen Eigenschaften können an beiden Orten zutreffen.
 
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ich muss sagen sehr interessant das ganze zu lesen.
1. da Stahlseil ist vom innengerät über den Adapter und über das Außengerät verbunden, das heißt egal was von "draußen" runterfallen würde wird aufgehalten von der schweren inneneinheit, plus dazu wurde ein weiteres Drahtseil von der inneren WohnungsDecke zum Außengerät gespannt.
2. in den Wohnanlage wurde komplette Splitanlage genehmigt, jedoch ist hier das Außengerät fix an der Mauer montiert und wird vom Balkon bedeckt.
 
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