Klimaanlage (Portasplit) , Mietwohnungen am Fenster montiert

Wie soll der Hersteller die sichere Montage gewährleisten :confused_alt:.
 
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Kann er nicht, wenn er die Montage nicht vornimmt, sondern lediglich das Montagematerial mitliefert.
 
Der Hersteller stellt manchmal eine sogenannte "Montage-Anleitung" für solche Geräte zur Verfügung, vielleicht hat der Eine oder Andere ja sowas schon mal gesehen, darin wird wohl in der Regel beschrieben wer, wie, wo und womit das jeweilige Gerät montiert werden darf um den Hersteller in Haftung nehmen zu können, sofern es doch Probleme gibt. Scheint wohl ein neues Konzept zu sein, wenn das so unbekannt ist.

Von daher: wer sich an Herstellerangaben hält, kann sich auf die Nachweise eben jenes Herstellers stützen. Verantwortlich (für die Umsetzung und den Betrieb innerhalb der Spezifikation) ist er als Monteur/Besitzer des Gerätes sicherlich trotzdem.
 
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Bions schrieb:
Kann hier der Vermieter einen Abbau bewirken bzw. dem Mietvertrag deswegen kündigen lassen ?
Ich sage bei sowas immer, wo kein Kläger, da kein Richter.

1. Es liegt keine bauliche Veränderung vor, die ist in einem Mietvertrag zustimmungspflichtig, die bräuchtest du nur falls du ein fest verbautes Gerät einsetzen möchtest.
2. Ich gehe mal davon aus, in deinem Mietvertrag ist ein Einsatz einer mobilen Klimaanlage nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Somit gibt es vereinfacht gesagt keinen ausdrücklichen Verbot, wie bei den heute oft anzufindenden Verboten einer SAT Schüssel. Ein Kläger könnte aber durchaus nachträglich dich irgendwann auffordern das Gerät abzunehmen, wenn plausible Gründe dafür vorliegen.

Bei dem Fenster aus dem Foto wäre die Anlage natürlich relativ gut sichtbar, somit könnte tatsächlich sich jemand dran stören und Ärger machen. Die Porta Split ist außerdem am Außengerät hörbar, auch das könnte jemand als störend empfinden.

In beiden Fällen würdest du aber im schlimmsten Fall eine Aufforderung bekommen das Gerät abzunehmen und solltest dem nachgehen oder dagegen klagen. Da du nichts machst was von vorne her verboten wurde, kann dir niemand draus einen Strick drehen. Bitte prüfe nur definitiv vorher was genau in deinem Mietvertrag steht.

Hier findest du noch etwas tiefergehende Informationen:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mo...ssigkeit-und-Rechte-des-Mieters--f428741.html

Wie gesagt, entscheidend ist was verboten ist und nicht was mit keinem Wort erwähnt wird. Eine Garantie die Anlage dauerhaft betreiben zu dürfen, hast du damit aber nicht. Für eine solche Garantie bräuchtest du eine ausdrückliche Erlaubnis, dann gehst du aber die Gefahr ein, ein Verbot zu kassieren. Deine Entscheidung ob du dich drauf einlässt, ich kenne weder deine Nachbarn, noch die Gegend oder den Vermieter. Den Mietvertrag kündigen, kann er dir dir aber nicht einfach so, solange du nichts verbotenes machst.
 
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Fakt ist, dass der TE in jedem Fall den Besitzer des Mietshauses zu kontaktieren hat und mit dem alleine klären kann, ob der der angedachten Montage dieser Klimaanlage zustimmt und welche Auflagen er dafür erfüllt haben will. Der Besitzer hat hier nämlich keine Duldungspflicht, wie sie z.B. inzwischen für Balkonkraftwerke gilt. Von daher verstehe ich nicht, dass der TE in einem Computerforum Rückendeckung sucht, wenn der einzig richtige Ansprechpartner eindeutig in seinem Mietvertrag benannt ist.
 
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areiland schrieb:
Fakt ist, dass der TE in jedem Fall den Besitzer des Mietshauses zu kontaktieren hat
Nein! Wie kommst du drauf? Er verändert nichts dauerhaft an der Wohnung, somit muss er dem Vermieter nichts mitteilen. Läufst du mit jedem Blumenkübel den du auf die Fensterbank stellen möchtest zum Vermieter? Wie schon gesagt, wenn nicht ausdrücklich verboten, muss er da gar nichts tun. Es ist ein mobiles Gerät, nichts anders als eine Bierkiste auf den Balkon bringen.

Anders wäre es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich stehen würde, jegliche sichtbare Änderungen am Fenster oder der Fassade müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden, oder ähnliche Klauseln.
Bauliche Veränderungen der Mietsache (z. B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Einbau einer Etagenheizung) darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.
 
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@xexex
Ich gehe immer noch vom Eingangspost aus, in dem ein Bild der Montage gezeigt wurde. Und diese Montage erfordert definitiv die Zustimmung der Besitzers oder der Hausverwaltung. Auch wenn diese Anlage alternativ zu einem Hinterhof montiert wird, der Eigentümer des Hauses hat hier mitzureden. Ausserdem wäre es nur fair und klug, den Besitzer mit ins Boot zu holen. Sowas schützt nämlich vor Überraschungen.

Ich weiß ja nicht wie Ihr mit einer Mietsache umgeht, aber ich rede immer mit der Hausverwaltung unserer Wohnung, bevor ich sowas angehe.
 
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areiland schrieb:
Ich gehe immer noch vom Eingangspost aus, in dem ein Bild der Montage gezeigt wurde. Und diese Montage erfordert definitiv die Zustimmung der Besitzers oder der Hausverwaltung.
Nochmal! Nach welcher Klausel? Ich zitiere es einfach nochmal klar und deutlich:
Mieter dürfen bestimmte kleinere Eingriffe und dekorative Veränderungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters vornehmen, sofern diese reversible Maßnahmen sind, die keinen bleibenden Eingriff in die Bausubstanz darstellen. Wichtig ist, dass der ursprüngliche Zustand beim Auszug wiederhergestellt werden kann.
Wie schon gesagt, du kannst es versuchen mit deinem Vermieter abzuklären, wirst aber in dem Fall vermutlich eine klare Absage bekommen. Verpflichtet bist du in diesem Fall aber nicht zwingend, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag so steht.
Ergänzung ()

areiland schrieb:
Ich weiß ja nicht wie Ihr mit einer Mietsache umgeht,
Alleine das ist schon so eine Aussage! Wenn ich meine Unterhose aus dem Fenster hänge oder eine Fahne dran befestige, kann sich jemand dran stören, ich verändere dadurch aber nichts an der Mietsache. Ein klarer Unterschied, schon größere Dübel sind eine Veränderung an der Mietsache, aber nichts was ich hinstelle und es jederzeit wieder abnehmen kann.
 
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xexex schrieb:
Nochmal! Nach welcher Klausel?
Hör doch auf mit diesem kindischen Getue:

1756328385178.png
Das kann man sinngemäss auf alles anwenden, das der Mieter darf. In der Wohnung immer, aber sobald es den sichtbaren Bereich des Hauses an sich angeht, dann muss der Mieter den Hauseigentümer fragen. Ich frage dann eher die Hausverwaltung, statt in einem Computerforum nachzufragen, in dem sich jeder genötigt fühlt mir seine eigene ganz persönlich geprägte Rechtsauffassung aufzudrängen. Nur eine vom Hausbesitzer erteilte schriftliche Genehmigung sorgt dafür, dass man das darf ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.
 
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areiland schrieb:
Das kann man sinngemäss auf alles anwenden, das der Mieter darf.
Nö! Nach deutschem Recht gilt das was dort gesagt wird und nicht was möglicherweise jemand daraus ableitet. Eine "Verschönerung" der Fassade wäre übrigens eine dauerhafte bauliche Veränderung, das nur so nebenbei.

areiland schrieb:
Ich frage dann eher die Hausverwaltung
Kannst mit jedem Mist dahin laufen und hast bei einer Absage die Arschkarte, aber mach du es wie du es für richtig hältst. Ich denke in dem Link was ich gepostet habe steht alles rechtlich relevante drin, was der TE nun draus macht sei ihm überlassen.
 
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@Bions Ich hab das Gerät bei mir auf dem Balkon stehen und die produziert schon ordentlich Kondenswasser. Ich hab die Außeneinheit in einem Behälter stehen um das Wasser aufzufangen, da mein Balkon kein Abfluss für Regenwasser hat. Wie machst du das da am Fenster? Lässt du das einfach abtropfen könnte das schnell zum Problem werden.
 
xexex schrieb:
Kannst mit jedem Mist dahin laufen und hast bei einer Absage die Arschkarte,
Bisher durfte ich alles und hab auch sofort die Genehmigung für ein BKW bekommen. Hab ich bloss immer alles ohne die CB Community bekommen, die grundsätzlich jeden zum Arsch machen muss, wenn man ihr nicht sofort nach dem Munde redet. Sobald Ihr nämlich feststellt, dass man auch ohne eure klugen Sprüche auskommt - mobbt Ihr jeden. Die alten CB Nutzer haben immer recht und das wird gegenüber jedem anderen durchgesetzt.
 
@areiland Es kommt aber darauf an wie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) aussieht, ob es eine Hausordnung gibt oder womöglich bereits Einschränkungen im WEG Vertrag. Die Hausverwaltung hat in der Regel keine Befugnis irgendwas zu erlauben oder zu verbieten - das kann nur die WEG.
Ausnahmen sind Gebäude die Vollständig im Eigentum einer Körperschaft sind, welche auch die Hausverwaltung stellt (z.B. Genossenschaften).

Ansonsten müssen für dauerhafte Veränderungen die einem einzelnen Eigentümer dient, alle Eigentümer zustimmen. Bei deinem BKW hast du Glück, dass rechtliche Grundlagen geschaffen wurden damit man es nicht wirklich verbieten kann. Die Zustimmung der Hausverwaltung ist deswegen eigentlich unnötig.

Hier reden wir aber nicht von einer dauerhaften Veränderung, sondern hängen etwas beim Fenster raus. Rechtlich ist das ähnlich zu einer Fahne, Bettdecke, etc. zu bewerten. Sowas kann(!) in der Hausordnung oder im WEG Vertrag verboten sein, meist ist das nicht der Fall.
Aber - besteht die WEG aus mehreren Parteien, kann dir dein Vermieter nicht die Erlaubnis dafür geben, da jeder andere Eigentümer ebefalls zustimmen müsste und dagegen vorgehen könnte. Somit wird ein vernünftiger Vermieter hier immer "Nein" sagen müssen.

Wenn du einen Balkon hast, dann stellt sich die Frage nicht. Auf dem Balkon darf man eigentlich alles stellen. Die Geräuschkullisse spielt eigentlich auch nur in den Ruhezeiten eine Rolle und da muss sich erstmal jemand beklagen (so laut ist die Anlage nicht, ich nutze sie auch).

Sollte deine Fensterbank breit genug sein, dass das Gerät darauf Platz hat oder du ein Altbau-Doppelfenster hast, kannst du das Gerät so anbringen das es nur im Fenster ist und mMn kann man das nicht so einfach verbieten.

Das Kondenswasser musst du aber beachten - das ist wirklich nicht wenig. Manche leiten es zurück in die Wohnung und sammeln es dort. Wenn unter dem Aufhängpunkt ein Busch oder so wäre, ist es natürlich ideal und man kann es dahin abtropfen lassen (von der Wand weg).
 
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hallo7 schrieb:
Das Kondenswasser musst du aber beachten - das ist wirklich nicht wenig. Manche leiten es zurück in die Wohnung und sammeln es dort
Genauer gesagt, muss es nicht "zurück" in die Wohnung, das Kondenswasser entsteht am Innengerät. Man kann es schlichtweg drin lassen, auch wenn es dafür von Midea keine OOTB Lösung gibt.

1756368627259.png

https://www.reddit.com/r/MideaPortaSplit/comments/1l2d2h0/kondenswasser_innen_ablassen/

Technisch gesehen wird das Wasser innen gesammelt und über eine Pumpe von Zeit zu Zeit nach außen befördert, von daher tröpfelt es nicht nur, sondern soll wohl schwallweise herauskommen. Von daher wäre eine Lösung vom Hersteller hier eigentlich wünschenswert, bei der man über Einstellungsmenü die Pumpe außer Betrieb setzen könnte und das Wasser einfach innen abführen würde, die Pumpe wird von einigen durchaus als laut empfunden. Vielleicht mal eine Idee für "Porta Split 2", wenn es irgendwann eine geben sollte.
 
R.Kante schrieb:
Von daher: wer sich an Herstellerangaben hält, kann sich auf die Nachweise eben jenes Herstellers stützen
Und wie erfolgt der Nachweis, dass man sich an die Herstellerangaben gehalten hat? Für den Einbau selber ist nicht der Hersteller verantwortlich.

Da wir immer noch kein Bild der tatsächlichen Einbausituation haben und die Vorgeschichte mit dem Vermieter nicht kennen, zudem keine juristische Beratung hier erlaubt ist, kann man nur Einschätzungen abgeben.

Persönlich würde ich so etwas jedenfalls nicht ohne Absprache mit dem Eigentümer installieren.
 
Incanus schrieb:
Und wie erfolgt der Nachweis, dass man sich an die Herstellerangaben gehalten hat?
In dem nicht nachgewiesen wird, dass man entgegen der Herstellerangaben gehandelt hat.
 
Ich kann Dir nicht folgen, damit stimmst Du meiner ursprünglichen Aussage doch zu, denn bei privatem Einbau gibt es einen solchen Nachweis eben nicht.
 
Es ist davon auszugehen, das Leute nach Herstellerangaben handeln - alles andere ist nachzuweisen und wird entsprechende Folgen haben.

Wer sich nicht an Herstellerangaben hält, muss damit rechnen, dass dies Konsequenzen haben kann. Wer es tut, braucht dies nicht gesondert nachzuweisen. Oder führst du auch einen Nachweis darüber, dass du deinen Toaster nach Herstellerangaben (hier konkret: Einhaltung der maximalen Einschaltdauer) betreibst?
 
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Es geht hier um eine freischwebende Außenmontage, nicht um einen Toaster im Haus. Natürlich muss auch bei anderen Dingen die Montage durch einen Fachmann erfolgen und nachgewiesen werden, auch wenn der Hersteller eine Anleitung liefert, wie es geht.
 
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