Auch auf die Gefahr hin, dass du es nicht mehr liest:
Froki schrieb:
Immer erst schön Fragen selbst beantworten, bevor man selbst weitere Fragen stellt.

Offen gesagt habe ich nicht erwartet, dass du hierauf eine Antwort erwartest:
Froki schrieb:
Die Du an die Außenfassade angebracht hast?

Die Verwendung von Smileys verschärft den Eindruck. Aber gut: ich habe meine Gardinen im Inneren angebracht und ich ziehe sie zu, wenn ich nicht möchte das jemand
durch die Fenster, respektive die Wand, ins Innere meiner Wohnung schauen kann. Darüber hinaus sind sie, um die den Blick aus meiner Wohnung heraus, aber auch um
das Erscheinungsbild der Wohnung nach außen zu verschönern, stehts in einem Bogen teilweise über das Fenster gezogen. Schließlich möchte ich, dass
die Leute draußen den Stuck an der Decke in ansprechender Inszenierung wahrnehmen.
Froki schrieb:
Die Anbringung einer Gardine im Inneren einer Mietwohnung stellt in der Regel keine bauliche Veränderung der Mietsache dar. Bauliche Veränderungen sind Änderungen, die die Substanz oder das äußere Erscheinungsbild der Mietsache betreffen. Eine Gardine, innen in der Wohnung angebracht, hat keinen nachhaltigen Einfluss auf die bauliche Struktur oder das äußere Erscheinungsbild der Wohnung und gehört daher zum erlaubten Gestaltungsspielraum eines Mieters.
Es ist gut, dass du den markierten Punkt in deiner Aussage ergänzt hast. Aber lass mich noch folgendes anmerken: Eine Gardine wird, im Gegensatz zu einem
mobilen Klimagerät, für gewöhnlich
das ganze Jahr über, unabhängig etwaiger äußerer Umstände angebracht, hat
explizit zum Ziel das Mietobjekt zu gestalten und wird dabei in aller Regel durch die Transparenz der davorliegenden Fenster
zwangsläufig von außen sichtbar sein. Weiterhin hinterlässt sie Spuren am Mietobjekt, weil sie irgendwie auf der Wand oder Decke befestigt wird.
Was da jetzt im Sinne einer baulichen Veränderung (willkürliches Ästhetikempfinden des Vermieters und etwaige Sicherheitszweifel vorbeilaufender Passanten außen vor) zwischen beiden Anwendungen für ein charakteristischer Unterschied besteht, hast du bisher nicht schlüssig dargestellt. Ich mein dieser charakteristische Unterschied müsste ja der Grund sein, warum eines deiner Meinung nach zulässig ist und das andere nicht, jedenfalls meiner Auffassung nach
Wenn du mich stattdessen ignorieren möchtest, ist das aber fein für mich.
Als Nachtrag: meine Nachbarn haben Alufolie o.ä. auf ihren Wohnzimmerfenstern, keine Ahnung ob innerhalb oder außerhalb angebracht, sehen tut man es in beiden Fällen schon von weitem :-) Bauliche Veränderung die zustimmungspflichtig ist?