Klimaanlage (Portasplit) , Mietwohnungen am Fenster montiert

Deiner Logik nach/der Herstellerlogik nach dürfte man somit alles mit 10 kg Gewicht ohne Genehmigung nach außen anbringen, so lange es nur mit Stahlseilen vorübergehend mit einem innen, sogar auf Rollen fahrbaren Gegenstand (der Inneneinheit), befestigt ist.
 
R.Kante schrieb:
Welches dieser klassifizierenden Attribute gilt nicht für die Gardine, die ich beispielhaft genannt habe?
Meine Frage war ernst gemeint: :rolleyes:

Froki schrieb:
Die Du an die Außenfassade angebracht hast? :confused_alt::rolleyes:
Immer erst schön Fragen selbst beantworten, bevor man selbst weitere Fragen stellt. ;):)

Also nochmal für Dich: Bringst Du Deine Gardinen außen am Fenster an der Außenfassade eines Miethauses an? :confused_alt:

Falls ja, wovon ich nach Deinem bisherigen Vortrag ausgehe: Dann könnte eine bauliche Veränderung der Mietsache vorliegen.

Diejenigen, die ihre Gardinen im Inneren ihrer Mietwohnung anbringen lesen bitte ab hier weiter: :)

Die Anbringung einer Gardine im Inneren einer Mietwohnung stellt in der Regel keine bauliche Veränderung der Mietsache dar. Bauliche Veränderungen sind Änderungen, die die Substanz oder das äußere Erscheinungsbild der Mietsache betreffen. Eine Gardine, innen in der Wohnung angebracht, hat keinen nachhaltigen Einfluss auf die bauliche Struktur oder das äußere Erscheinungsbild der Wohnung und gehört daher zum erlaubten Gestaltungsspielraum eines Mieters.

Ich klinke mich nun aber endgültig hier aus. Hinweise und Möglichkeiten wurden dem TE ausreichend gegeben. Für weitere Beiträge und/oder Leseaktionen ist mir meine Zeit zu schade.

@R.Kante: Ignorierliste ... :D
 
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Ich mache mir jetzt keine Freunde 😁 , aber wenn mein Mieter ein 10Kg Außengerät am unteren Fensterholm einhängt, von einem chinesischen Hersteller, deren CE und TÜV Zertifikate garantiert unter 3 Minuten mit Paint gefertigt wurden, und ich vorm inneren Auge den gebogenen Holm....mögliche Nachfolgeschäden bezüglich Dichtigkeit, Wartung und Verbund zum Rest (Silikondichtungen usw) sehe, dann hätte der wohl auch eine schriftliche Aufforderung.
Ungeachtet der rechtlichen Meinungen.
Je größer die Hausverwaltung, je starrsinniger wahrscheinlich die Möglichkeiten.

.one schrieb:
In meinem Mietvertrag steht explizit, dass Hundehaltung erlaubt ist. Zebras werden nicht erwähnt. Du verstehst sicher, was ich sagen will.
😁👍
Und Apropos
Wenn du trotzdem meinst einen Hund halten zu müssen oder als Besuchshund/Pflegehund tarnst, gibt es Abmahnungen und auch Recht schnell das Ende.
 
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Auch auf die Gefahr hin, dass du es nicht mehr liest:
Froki schrieb:
Immer erst schön Fragen selbst beantworten, bevor man selbst weitere Fragen stellt. ;):)
Offen gesagt habe ich nicht erwartet, dass du hierauf eine Antwort erwartest:
Froki schrieb:
Die Du an die Außenfassade angebracht hast? :confused_alt::rolleyes:
Die Verwendung von Smileys verschärft den Eindruck. Aber gut: ich habe meine Gardinen im Inneren angebracht und ich ziehe sie zu, wenn ich nicht möchte das jemand durch die Fenster, respektive die Wand, ins Innere meiner Wohnung schauen kann. Darüber hinaus sind sie, um die den Blick aus meiner Wohnung heraus, aber auch um das Erscheinungsbild der Wohnung nach außen zu verschönern, stehts in einem Bogen teilweise über das Fenster gezogen. Schließlich möchte ich, dass die Leute draußen den Stuck an der Decke in ansprechender Inszenierung wahrnehmen.
Froki schrieb:
Die Anbringung einer Gardine im Inneren einer Mietwohnung stellt in der Regel keine bauliche Veränderung der Mietsache dar. Bauliche Veränderungen sind Änderungen, die die Substanz oder das äußere Erscheinungsbild der Mietsache betreffen. Eine Gardine, innen in der Wohnung angebracht, hat keinen nachhaltigen Einfluss auf die bauliche Struktur oder das äußere Erscheinungsbild der Wohnung und gehört daher zum erlaubten Gestaltungsspielraum eines Mieters.
Es ist gut, dass du den markierten Punkt in deiner Aussage ergänzt hast. Aber lass mich noch folgendes anmerken: Eine Gardine wird, im Gegensatz zu einem mobilen Klimagerät, für gewöhnlich das ganze Jahr über, unabhängig etwaiger äußerer Umstände angebracht, hat explizit zum Ziel das Mietobjekt zu gestalten und wird dabei in aller Regel durch die Transparenz der davorliegenden Fenster zwangsläufig von außen sichtbar sein. Weiterhin hinterlässt sie Spuren am Mietobjekt, weil sie irgendwie auf der Wand oder Decke befestigt wird.

Was da jetzt im Sinne einer baulichen Veränderung (willkürliches Ästhetikempfinden des Vermieters und etwaige Sicherheitszweifel vorbeilaufender Passanten außen vor) zwischen beiden Anwendungen für ein charakteristischer Unterschied besteht, hast du bisher nicht schlüssig dargestellt. Ich mein dieser charakteristische Unterschied müsste ja der Grund sein, warum eines deiner Meinung nach zulässig ist und das andere nicht, jedenfalls meiner Auffassung nach

Wenn du mich stattdessen ignorieren möchtest, ist das aber fein für mich.

Als Nachtrag: meine Nachbarn haben Alufolie o.ä. auf ihren Wohnzimmerfenstern, keine Ahnung ob innerhalb oder außerhalb angebracht, sehen tut man es in beiden Fällen schon von weitem :-) Bauliche Veränderung die zustimmungspflichtig ist?
 
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@.one Nein, wenn Ausschluss Mietvertrag. Dann ist der Hund nur zu Besuch^^
Es gibt ja zeitweise sehr kreative Auslegungen von gewitzten Mitbürgern.
Lieblingsauslegung: Nachgezüchtete Pumas sind legal in den meisten Bundesländern, bzw Grauzone.
Wie ist das jetzt mit Leinenpflicht im Naturschutzgebiet und Haufen? Steuer? 😁

Geranienkästen und aktuell im Gespräch PV unerwünscht...hätte man sich nicht denken können, dass man mit einem 10 Kilo Klotz vielleicht bisschen auf Widerstand stößt?
Alternativ gibt es doch Kompakt Fenster Klimaanlagen, die Bündig im Fensterausschnitt stehen. Wie auf amerikanischen Kontinent üblich (glaub Südeuropa sowas auch oft gesehen zu haben)
 
Es ist kein Ausschluss enthalten sondern eine Genehmigung? Imho solltest du meinen Beitrag nochmal lesen:

.one schrieb:
In meinem Mietvertrag steht explizit, dass Hundehaltung erlaubt ist.
 
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Joker (AC) schrieb:
Alternativ gibt es doch Kompakt Fenster Klimaanlagen, die Bündig im Fensterausschnitt stehen.
Gibt es! Die müssen allerdings fest verbaut werden und sind die angesprochene bauliche Veränderung. Sie stehen übrigens innen bündig und nicht außen, wäre sonst völliger Humbug.
1756547824259.png
 
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Joker (AC) schrieb:
Ich mache mir jetzt keine Freunde 😁 , aber wenn mein Mieter ein 10Kg Außengerät am unteren Fensterholm einhängt, von einem chinesischen Hersteller, deren CE und TÜV Zertifikate garantiert unter 3 Minuten mit Paint gefertigt wurden, und ich vorm inneren Auge den gebogenen Holm....mögliche Nachfolgeschäden bezüglich Dichtigkeit, Wartung und Verbund zum Rest (Silikondichtungen usw) sehe, dann hätte der wohl auch eine schriftliche Aufforderung.
Ja die bösen chinesischen Hersteller. Aber so ist er der deutsche Michel :D

Und auch wenn das Off Topic ist: du kannst Hunde nicht pauschal verbieten
Vermieter dürfen nicht generell verbieten, in Mietwohnungen Hunde und Katzen zu halten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam (Az. VIII ZR 168/12). Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall.

siehe: http://www.tierschutzverein-wiesbaden.de/node/2404
 
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nils93 schrieb:
kannst Hunde nicht pauschal verbieten
Wortklauberei
Du kannst im Mietvertrag Hunde und Katzenhaltung die Erlaubnis vom VM abhängig machen.
Dann bekommst du die halt nicht.

nils93 schrieb:
Aber so ist er der deutsche Michel
Du wärst bestimmt begeistert, wenn ich mir eine Bierkastenhalterung (warum auch immer) am Fensterholm anflansche und du darunter wohnst ....zB Terrasse. 😉

xexex schrieb:
sind die angesprochene bauliche Veränderung
Jo, dann tut es mir Leid für euch.
 
Avatoma schrieb:
Meines Erachtens: Nein.
Macht nichts.
Hypothetische Annahme: Objekt mit drei Parteien. Beim Zuzug war klar, dass Hundehaltung "nicht erwünscht" ist, dh du auch die Wohnung auf keinen Fall mit Hund bekommst, hast du ein Klientel, was eben Ruhe haben will. Alle haben die irgendwann die Klausel ja mit unterschrieben, dass der VM sein Einverständnis geben muss.
Meint einer im Nachhinein doch mit juristischen Spitzfindigkeiten Hund anschaffen zu müssen, hast du garantiert zwei Parteien, der sich WG Lärmbelästigung (Gebell usw) beschwert.
Der Rest ist Makulatur.
Klar, die drei Parteien haben sich gaaaanz dolle lieb und wollen der einen Partei den Hund ermöglichen....
Wie wahrscheinlich ist das? Und du bist als VM ja noch nicht am Ende der Möglichkeiten.

Gibt immer zwei Seiten, und erstes Gebot VM: Du willst deine Ruhe haben und sorgst eben auch das Ruhe im Objekt ist. Im Idealfall hörst du alle 6-12 Monate was von Mietern.

Ist das nett? Nein... Und ja, du kannst deinen Vermieter bis zum Nimmerleinstag verklagen.
Eigentlich wollen doch alle nur entspannt wohnen, oder?

Und zum Thema: Tatsächlich wird das mit Klimaanlagen (und Balkonkraftwerk) immer aktueller und immer brisanter. Bin selber gespannt wie sich das entwickelt. Meine inzwischen gelesen zu haben, dass es wie die Verpflichtung Wohnung im Winter heizen zu können, es auch (zB DG ) Regelungen entstehen, die kühlen zu können, ggf Dämmung und Verschattung nachzubessern.
Es bleibt interessant.
 
Als Vermieter finde ich es geschickter meinen Mietern möglichst viel zu ermöglichen, sie dafür aber zahlen zu lassen. Seien es Haustiere oder Klimaanlagen. Längst habe ich überall Split-Geräte installieren lassen. Das sorgt nicht nur für eine höhere Basismiete, es sortiert auch direkt ein paar bestimmte Klientel aus, die ich nicht möchte.

Das bringt ja aber nichts wenn der TE einen Vermieter haben sollte, der alles ablehnt. Dann muss er sich halt in den Graubereich wagen, wenn ihm bestimmte Themen sehr wichtig sind. So wie manche auch die runden Tempolimit-Schilder eher als Empfehlung betrachten.
 
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nils93 schrieb:
Interessanter Thread! Ich habe einen ähnlichen Fall.

Meinem Vermieter ist das Gerät aufgefallen und er hat mich nun schriftlich aufgefordert, es zu entfernen.
Hast du eigentlich mit dem Vermieter schon gesprochen und ihm erklärt wie das Ding installiert ist und funktioniert?

habe die Porta Split übrigens auch seit paar Wochen (Affektkauf bei der letzten Hitzewelle :D ) und das Teil ist einfach nur geil :) Und die Installation ist absolut sicher.
 
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